Teilen:

Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage für das Haushaltsjahr
2017


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8314

Beschlussvorschlag:

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss nimmt die Stellungnahmen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zur Sitzung des Städteregionstages am 06.04.2017 eine Bewertung mit einer Beschlussvorlage vorzubereiten, im Rahmen derer über die Einwendungen beschlossen wird (§ 55 Abs. 2 Satz 3 KrO).

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1) Er ……

2) Er ……

 

 

Sachlage:

Ausgangssituation:

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements trat im September 2012 das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagegenehmigungsgesetz UmlGenehmG) in Kraft.

Aus Art. 1 UmlGenehmG resultiert, dass der Haushaltsaufstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) ein Benehmensverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage vorgeschaltet ist.

Das Verfahren ist sechs Wochen vor der Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten und soll den kreis-/regionsangehörigen Kommunen eine frühzeitige Beteiligung nochhrend der Planungsphase zur Aufstellung des Haushaltsentwurfes des Kreises/ der Städteregion Aachen bieten. Gegenstand der Benehmensherstellung ist dabei ausschließlich die Bestimmung des Umlagesatzes der Regionsumlage und nicht die Haushaltsplanung insgesamt.

Das verbindlich durchzuführende Benehmensverfahren wurde mit der Übergabe der Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes 2017 im Rahmen der gemeinsamen Besprechung mit dem OB und der Bürgermeisterin / den Bürgermeistern am 09.12.2016 eingeleitet. Das Eckdatenpapier ist dieser Vorlage als Anlage 11 beigegt. Der ursprünglich auf den 19.01.2017 datierte Termin für die Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen wurde in dieser Besprechung durch den Städteregionsrat auf den 31.01.2017 verlängert.

Die zwischenzeitlich eingetretenen neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Mehrbelastungsumlage für den Bereich der Jugendhilfe auf Basis der Besprechung mit den betroffenen ra. Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath in der AG Jugendhilfe am 20.12.2016 wurden diesen Kommunen am 23.12.2016 sowie ernzend am 19.01.2017 (siehe Anlage 12) mitgeteilt.

Über die gegenüber dem Benehmenspapier deutlich günstigere Entwicklung der Mehrbelastung ÖPNV im Jahr 2017 wurden die regionsangehörigen Kommunen am 11.01.2017 informiert (siehe Anlage 13).

Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte haben in der Zeit vom 09.12.2016 bis 31.01.2017 die regionsangehörigen Kommunen teilweise vorab ihre Ausschuss-/Ratsvorlagen übersandt und im Übrigen ihre Stellungnahme abgegeben:

Stadt Aachen, Stellungnahme vom 17.01./25.01.2017 (Anlage 10)

Stadt Baesweiler, Stellungnahme vom 25.01.2017(Anlage 2)

Stadt Herzogenrath, Stellungnahme vom 25.01.2017(Anlage 4)

Stadt Monschau, Stellungnahme vom 18.01.2017(Anlage 5)

Gemeinde Roetgen, Stellungnahme vom 27.01.2017(Anlage 6)

Gemeinde Simmerath, Stellungnahme vom 31.01.2017(Anlage 7)

Stadt Stolberg, Stellungnahme vom 25.01.2017(Anlage 8)

Stadt Würselen, Stellungnahme vom 20.01.2017(Anlage 9)

Von der Stadt Alsdorf (Anlage 1) und der Stadt Eschweiler (Anlage 3) lagen zum Ende der (verlängerten) Stellungnahmefrist am 31.01.2017 lediglich die Ratsvorlagen vor, die Ergebnisse der Sitzungstermine 01.02.2017 (Eschweiler) bzw. 02.02.2017 (Alsdorf) wurden jeweils am darauffolgenden Tag der Städteregion mitgeteilt.

Alle vorgelegten Sitzungsvorlagen sowie Stellungnahmen der ra. Kommunen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 bis 10 beigefügt.

Zulässigkeit der Einwendungen:

Die Beteiligungsrechte der regionsangehörigen Kommunen bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2017 der Städteregion Aachen resultieren aus § 55 KrO NRW.

§ 55 KrO NRW hat folgenden Wortlaut:

Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden

(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben.

Das Benehmen ist seinem Rechtscharakter nach eine bestimmte Form der rechtlichen Mitwirkung an einem Verfahren. Im Unterschied zum Einvernehmen ist eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle, hier den regionsangehörigen Kommunen, zu treffen ist, nicht zwingend mit dem Einverständnis dieser zu fällen. Vielmehr kann von den Äerungen der regionsangehörigen Kommunen aus sachlichen Gründen abgewichen werden.

Die trotz der Nachfrist verspätet eingegangenen Stellungnahmen von Alsdorf und Eschweiler können (und sollen) nicht aus formellen Gründen zurückgewiesen werden, da es sich bei der 6-Wochen-Frist nicht um eine Ausschlussfrist im klassischen Rechtssinne handelt. Allerdings ist es rein faktisch bei so spät eingegangenen Stellungnahmen schon nicht mehr möglich, diese im Rahmen der Aufstellung des Entwurfs des Haushalts noch in irgendeiner Weise zu berücksichtigen.

Gegen die Zulässigkeit der Einwendungen gem. § 55 KrO NRW bestehen keine Bedenken.

Herstellung des Benehmens durch die städteregionsangehörigen Kommunen:

Die Städte und Gemeinden Aachen, Baesweiler, Herzogenrath, Monschau, Simmerath, Stolberg und rselen stellen das Benehmen hinsichtlich des von der Städteregion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2017 mitgeteilten Umlagesatzesr die allgemeine Städteregionsumlage gemäß § 55 KrO NRW in Höhe von 45,5508 %, überwiegend verbunden mit Erwartungen an die zukünftige Haushaltswirtschaft sowie die Nichterhebung einer Sonderumlage für die (möglichen) Fehlbeträge der Städteregion in den Jahren 2015 und/oder 2016 und/oder 2017, her.

Die Städte Alsdorf und Eschweiler sowie die Gemeinde Roetgen stellen das Benehmen hinsichtlich des vorgenannten Umlagesatzes in Höhe von 45,5508 % entgegen der Empfehlung der Verwaltung in der jeweiligen Ratsvorlage nicht her.

Die von der Regionsumlage-Mehrbelastungr das Jugendamt betroffenen Städte und Gemeinden Baesweiler, Monschau und Simmerath stellen das Benehmen hinsichtlich des Umlagesatzes in Höhe von 27,5346% bzw. aufgrund leichter rechnerischer Abweichung von 27,5339% her. Die Gemeinde Roetgen ist der Auffassung, dass lediglich die Allgemeine Regionsumlage Gegenstand des Benehmensverfahrens ist, so dass davon auszugehen ist, dass das Benehmen r die Mehrbelastung nicht hergestellt wird.

Die von der Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV betroffenen Städte und Gemeinden Baesweiler, Herzogenrath, Monschau, Simmerath, Stolberg und rselen stellen das Benehmen hinsichtlich des jeweiligen individuellen Umlagebetrages bzw. Umlagesatzes her.

Die Städte Alsdorf und Eschweiler stellen das Benehmen hinsichtlich der Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV nicht her. Für die Gemeinde Roetgen gelten die vorstehenden Ausführungen zur Mehrbelastung für das Jugendamt hier entsprechend.

Zusammenfassung der Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen:

  1. Sonderumlage gem. § 56 c KrO

Nahezu alle ra. Kommunen machen geltend, dass auf eine Erhebung einer Sonderumlage für entstandene oder entstehende Fehlbeträge der Jahre 2015 und/oder 2016 und/oder 2017 verzichtet werden soll.

  1. Weitere eigene Konsolidierungsbemühungen der Städteregion

Nahezu alle ra. Kommunen fordern die Städteregion zu weiteren eigenen Konsolidierungsbemühungen auf. Im Einzelnen werden hier folgende Punkte angesprochen:

2.1 Reduzierung der freiwilligen Aufgaben/Leistungen und Vorlage einer entsprechenden Liste der freiwilligen Aufgaben/Leistungen

2.2 Begrenzung der Personalkosten(steigerung)

2.3 Konsequente Umsetzung des Strukturkonzeptes

2.4 Nutzung der Konsolidierungspotenziale aus „KInvFöG“ und „Gute Schule 2020“

2.5 Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes

  1. Zusätzliche Controllinginstanz im Jugendamt

Von der Stadt Monschau wird eine zusätzliche Controllinginstanz im Jugendamtsbereich und dazu eine fortlaufende Information gefordert.

  1. Externe Prüfung der Abrechnungssystematik und der Abrechnungsinhalte mit der Stadt Aachen

Die Stadt Würselen fordert eine Prüfung der Abrechnungssystematik und der Abrechnungsinhalte mit der Stadt Aachen durch einen externen Wirtschaftsprüfer sowie die Weitergabe der daraus resultierenden Prüfberichte an die ra. Kommunen.

Bewertung der Einwendungen:

Dierdigung der vorgebrachten Bedenken wird im Wege des parlamentarischen Verfahrens zum Haushalt 2017 von der Verwaltung im Rahmen eines Beschlussvorschlages für den Städteregionstag am 06.04.2017 mit einer Ergänzungsvorlage eingebracht.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig.

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben.

gez.: Etschenberg

 

 

Anlagen:

Stadt AlsdorfStellungnahme vom 03.02.2017(Anlage 1)

Stadt BaesweilerStellungnahme vom 10.01.2017(Anlage 2)

Stadt EschweilerStellungnahme vom 02.02.2017(Anlage 3)

Stadt HerzogenrathStellungnahme vom 27.01.2017(Anlage 4)

Stadt MonschauStellungnahme vom 24.01.2017(Anlage 5)

Gemeinde RoetgenStellungnahme vom 31.01.2017(Anlage 6)

Gemeinde SimmerathStellungnahme vom 31.01.2017(Anlage 7)

Stadt StolbergStellungnahme vom 27.01.2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 16. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 09. Februar 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug