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Metropolregion Rheinland; Gründung des Vereins
- Eilbeschluss -


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 85 - Amt für Regionalentwicklung und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8401

Beschlussvorschlag:

A) Beschlussvorschlag r den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss trifft im Wege eines Eilbeschlusses gem. § 50 Abs. 3, Satz 1 KrO NRW hinsichtlich des Beitritts der Städteregion Aachen zum Verein der Metropolregion Rheinland folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt, dass die Städteregion Aachen auf der Grundlage des der Vorlage 2017/0052 als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet.

  1. Er entsendet als Vertreter in die Mitgliederversammlung:

a) den Städteregionsrat (Hauptverwaltungsbeamter), derzeit

Herr Helmut Etschenberg,

b) Frau/Herrn _________________________________,

c) Frau/Herrn ________________________________,

d) Frau/Herrn _________________________________,

e) Frau/Herrn ________________________________,

f) Frau/Herrn _______________________________,

und zu deren Stellvertreter/innen:

Zu a) den Allgemeinen Vertreter, derzeit Herr Axel Hartmann,

Zu b) Frau /Herrn _______________________________,

Zu c) Frau/Herrn ________________________________,

Zu d) Frau/Herrn ________________________________,

Zu e) Frau/Herrn ________________________________,

Zu f) Frau/Herrn ________________________________.

  1. Stimmführer/in gemäß § 6 Ziffer 5 der Satzung ist:

------------------------------------------,

und Stellvertreter/in:

------------------------------------------.

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gem. § 50 Abs. 3, Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 09.02.2017 bezüglich des Beitritts und der Mitbegründung der Städteregion Aachen in den Metropolregion Rheinland e.V..

 

 

Sachlage:

In Ergänzung der Ausführungen im Rahmen der Vorlage 2017/0052 übermittelte die Bezirksregierung Düsseldorf am 06.02.2017 den Entwurf der Beitragsordnung der Metropolregion Rheinland, der auf der Gründungsversammlung am 20.02.2017 ebenso zur Beschlussfassung vorgelegt wird (siehe Anlage).

r die Städteregion Aachen wird darin der bereits kalkulierte Beitrag in Höhe von 22.000 €/p.a. aufgeführt (Verweis: § 3 Abs. 3, Satz 3 Beitragsordnung).

Rechtslage:

Siehe Vorlage 2017/0052.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Als Vereinsmitglied entstehen der Städteregion Aachen kalkulierte Kosten in Höhe von 22.000 €hrlich, die durch entsprechende Einplanung im Haushaltsentwurf 2017-2020 im Produkt 15.01.03, Sachkonto A/549300 bereits berücksichtigt wurden (Verweis Vorlage 2017/0052).

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Beitragsordnung der Metropolregion Rheinland e.V. (Entwurf)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 09. Februar 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 08. Februar 2017Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen
Details
Tagesordnung