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Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK);
Fortführung der Energieberatungsstelle in der StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement und Verkehr
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8446

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt, die Energieberatungsstelle in der StädteRegion Aachen bis zum 31.12.2020 fortzuführen und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW abzuschließen.

 

 

Sachlage:

Die Verbraucherzentrale NRW nimmt bereits seit 1995 die Aufgaben der Energieberatung im ehemaligen Kreis Aachen und der StädteRegion Aachen wahr.

Die Kosten der Energieberatung betragen durchschnittlich 115.000 € pro Jahr. Hieran beteiligt sich die StädteRegion Aachen mit einem Festbetrag von 57.500 €/Jahr.

Durch die regionalen Energieversorgungsunternehmen erfolgt eine Kostenbeteiligung von insgesamt 44.000 €/Jahr, und zwar durch die EWV Energie- und Wasser-Versorgung-GmbH Stolberg in Höhe von 38.000 €/Jahr und die Enwor Energie & Wasser vor Ort GmbH, Herzogenrath, in Höhe von 6.000 €/Jahr.

Am 12.12.2014 wurde zwischen der StädteRegion Aachen und der Verbraucherzentrale NRW ein Folgevertrag geschlossen mit einer Laufzeit bis 31.12.2019.

Im November 2016 hat die Verbraucherzentrale einen Änderungs- und Ergänzungsvertrag vorgelegt, der u. a. eine Laufzeitverlängerung bis 31.12.2020 beinhaltet.

Die Verwaltung hat die Zusicherung der EWV in Stolberg und der Enwor in Herzogenrath, dass beide Energieversorger sich an der Kofinanzierung in der bisherigen Form auch für die Laufzeitverlängerung bis 31.12.2020 beteiligen, so dass für das Haushaltsjahr 2020 ein Kostenanteil für die StädteRegion Aachen in Höhe von 13.500 € verbleibt.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung vorbehaltlich einer inhaltlichen Prüfung des Änderungs- und Ergänzungsvertrages , der weiteren Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 31.12.2020 zuzustimmen.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen. Der Städteregionstag ist zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der Zuschuss der StädteRegion Aachen beträgt 57.500 €r die Jahre 2015 2020. Hiervon übernehmen die Energieversorgungsunternehmen 44.000 €, so dass der jährliche Eigenanteil der StädteRegion 13.500 € beträgt. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalten bis einschließlich 2020 einzuplanen.

Ökologische Auswirkungen:

Nach den vorliegenden Erfahrungsberichten generiert die Beratung von Wohnungseigentümern erhebliche investive Maßnahmen zur Energieeinsparung. Hierdurch wird der CO2-Ausstoss reduziert.

Im Auftrag.

gez. Zink


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 16. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 15. März 2017Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung