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Stellenplanauswirkungen 2017;
Beamtenanwärter/innen


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8309

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt zur Übernahme der Anrterinnen und Anrter, die in 2017 ihren Vorbereitungsdienst beenden, im Rahmen des Stellenplanes 2017 folgende Stelleneinrichtungen:

6Sekretär/innen-Stellen

7Inspektor/innen-Stellen

  1. Er beschließt für die im Rahmen der Stellenpläne 2015 und 2016 eingerichteten Stellen zur Übernahme der Anwärterinnen und Anrter 23 Stelleneinsparungen.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplanes ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie evtl. Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls umzusetzen.

Vor dem Hintergrund des Bedarfes an gut ausgebildeten Nachwuchskräften und dem allgemeinen Fachkräftemangel hat sich die StädteRegion bereits in den Vorjahren entschieden, die Anzahl der Ausbildungskräfte zu erhöhen und über Bedarf auszubilden.

Im Jahr 2017 werden insgesamt 13 Personen ihren beamtenrechtlich vorgesehenen Anwärterdienst beenden. Erfolgt eine Übernahme der Beamtinnen und Beamten, ist es laufbahn- und haushaltsrechtlich erforderlich, diese in entsprechende Planstellen der Besoldungsgruppen A 6 (Sekretäre/innen) bzw. A 9 (Inspektoren/innen) einzuweisen. Freie Stellen im Tarifbereich können hierfür nicht in Anspruch genommen werden.

Derzeit ist noch nicht entschieden, welche anschließenden Einsatzbereiche im Einzelnen vorgesehen werden, so dass auch noch keine Pfung erfolgen kann, ob zu den entsprechenden Zeitpunkten freie Planstellen im Beamtenbereich in den jeweiligen Organisationseinheiten vorhanden sind.

Im Rahmen der Stellenpläne 2015 und 2016 wurden erstmals für die Anrter/innen, welche ihren Vorbereitungsdienst beenden, gesonderte 23 Planstellen eingerichtet. Es wurden alle Nachwuchskräfte übernommen und sie konnten zwischenzeitlich im Rahmen der Stellennachfolge auf freigewordenen oder unbesetzten Stellen eingesetzt werden, so dass entsprechend 23 Stellen nunmehr wieder eingespart werden können (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0014).

Das Verfahren hat sich bewährt und soll auch in 2017 zur Anwendung kommen.

Auch wenn die Ausbildung zum Einstellungszeitpunkt „über Bedarf“ erfolgte, ist schon jetzt aufgrund der bestehenden Stellenvakanzen und Bedarfe erkennbar, dass alle geeigneten Nachwuchskräfte übernommen werden. Insoweit ist davon auszugehen, dass entsprechende Stellen im Rahmen des Stellenplanes 2018 wieder eingespart werden können.

Dies gilt insbesondere auch für die Stellen der verbeamteten Nachwuchskräfte, welche nach der Anwärterzeit im A 36 / Straßenverkehrsamt eingesetzt werden. Da derzeit noch nicht entschieden ist, welche Nachwuchskräfte insbesondere auch ob es Nachwuchskräfte aus dem Beamtenbereich oder Tarifbereich sind - dem A 36 zur Mitarbeit zugewiesen werden, erfolgt insoweit voraussichtlich zum Teil eine vorsorgliche doppelte Stelleneinrichtung, welche nicht vollumfänglich in Anspruch genommen werden muss.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Haushaltes 2017 sind entsprechende Personalkosten veranschlagt.

In Vertretung

gez.: Hartmann


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 16. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 01. März 2017Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
Details
Tagesordnung