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Stellenplan 2017


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8311

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt den der Sitzungsvorlage 2017/0014 als Anlage

beigefügten Stellenplan 2017 r die StädteRegion Aachen.

 

 

Sachlage:

Die Anzahl der im Stellenplan 2017 benötigten Stellen beträgt 1607 Stellen.

Der Stellenbedarf wurde wie folgt ermittelt:

  1. Ausgangsbasis

Ausgangsbasis für den Stellenplan 2017 ist der Stellenplan 2016 in der Fassung des Städteregionstagsbeschlusses vom 11.12.2014 mit 1575 Stellen.

  1. Stellenplanauswirkungen 2017

hier: Jobcenter

- Sitzungsvorlagen-Nr.: 2017/0011 -+ 8 Stellen

  1. Stellenplanauswirkungen 2017

hier: Beamtenanwärter/innen+ 13 Stellen

- Sitzungsvorlagen-Nr.: 2017/0012 -- 23 Stellen

  1. Stellenplanauswirkungen 2017

hier: Allgemeine Verwaltung

- Sitzungsvorlagen-Nr.: 2017/0013 -+ 34 Stellen

Insgesamt ergibt sich somit für den Stellenplan 2017 ein Bedarf von 1607

Stellen. Der Stellenplan wird dann um 32 Stellen erhöht. Die Stellen

verteilen sich wie folgt:

446 Beamtenstellen

1.161 Beschäftigtenstellen.

Die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ergibt

sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Stellenplan 2017.

Die im Jahr 2017 vorgesehenen Beamtenbeförderungen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.:

2017/0015), die Änderungen aufgrund der Neufassung der beamtenrechtlichen Gesetze zum 01.07.2016 sowie die eingetretenen tariflichen Veränderungen der Beschäftigten entsprechend der erfolgten Stellenbewertungen und der neuen Entgeltgruppe sind berücksichtigt worden.

Neben den in den Sitzungsvorlagen-Nr.: 2017/0011 bis 0013 dargestellten Stellenmehrbedarfen sind im Laufe der Jahre 2015 und 2016 weitere Entscheidungen im Hinblick auf die zusätzliche oder weitere Wahrnehmung von Aufgaben getroffen worden. Hier sind insbesondere die unter dem Begriff der „Flüchtlingsproblematik“ gefassten Beschlüsse zu erwähnen. Da es sich hierbei um befristete Stelleneinrichtungen handelte, wirken sich diese im Stellenplan 2017 nicht aus.

Aufgrund der angespannten Finanzlage ist es weiterhin erforderlich, restriktive Vorgaben zur Stellenbewirtschaftung zu beachten. Die Einrichtung von zusätzlichen Stellen ist jedoch erforderlich, wenn auf der Grundlage von Gesetzesänderungen und Entscheidungen zur Übernahme neuer oder zusätzlicher Aufgaben Bedarf hierfür besteht.

Im Gesamtkomplex ist zu beachten, dass die Ausweisung von Planstellen im Rahmen des Stellenplanes nicht gleichzeitig etwas zu den entstehenden Personalkosten aussagt. So führt beispielsweise die weiterhin geltende Besetzungssperre zu Einsparungen im Personalkostenbereich, ohne dass Auswirkungen im Stellenplan ersichtlich werden.

Die Umwandlung bislang befristeter aber weiterhin vorgesehener Stellen in unbefristete Stellen führt ebenso nicht zu einer Personalkostenausweitung. Das hier bisher angewandte Verfahren, dass beurlaubte Mitarbeiter/innen weiterhin auf ihren Planstellen geführt werden und Mitarbeiter/innen, welche Arbeitszeiten befristet reduzieren, weiterhin auf Vollzeit-Planstellen verbleiben, hrt dazu, dass Planstellenanteile ohne Personalkosten geführt werden.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Haushaltes 2017 sind entsprechende Personalkosten veranschlagt.

In Vertretung:

gez.: Hartmann

 

 

Anlagen:

Stellenplan 2017 (Anlage 1)

Stellungnahme PR (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 16. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 01. März 2017Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
Details
Tagesordnung