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Strukturkonzept 2015-2025; Vorschlag Nr. 13 - Zukunft des Amtes für
Altenarbeit -
Beschluss zur weiteren Vorgehensweise


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 54 - Amt für Altenarbeit
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8397

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er stimmt zu, dass die Überlegungen und Planungen für eine gemeinsame GmbH-Gründung wegen des nicht verabschiedeten Pflegeberufereformgesetzes zurzeit ruhend gestellt werden, bis diesbezüglich eine klarere Entwicklung absehbar ist.

  1. Er erklärt sich ferner damit einverstanden, dass für das Amt für Altenarbeit auch die Prüfung einer wirtschaftlich unabhängigen Betriebsform zunächst ruhend gestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens im Herbst 2018 zur 3. Sitzung des Städteregionstages eine erneute Entscheidung des Städteregionstages zu dieser Fragestellung einzuholen, sofern bis dahin das Pflegeberufereformgesetz seitens des Bundesgesetzgebers nicht wieder in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wurde.

  1. Sollte das vg. Gesetzgebungsverfahren vorher wieder aufgegriffen werden, erwartet der Städteregionstag eine entsprechende Information durch die Verwaltung, verbunden mit einem mit der MZ GmbH abgestimmten Handlungsvorschlag zur Wiederaufnahme der GmbH-Gründung.

  1. Es ist zu prüfen, wie die bestehende Kooperation zwischen der Schule für Pflegeberufe des MZ und den Bildungsbereichen des Amtes für Altenarbeit intensiviert und ausgebaut werden kann. Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, entsprechend abgestimmte Überlegungen im Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischer Wandel) vorzustellen.

 

 

Sachlage:

A)Beschlusslage des Städteregionstags:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 im Rahmen des Beschlusses zum Strukturkonzept zu lfd. Nr. 13 folgende Entscheidung getroffen:

a)Die Ausbildung von Altenpflegern und Altenpflegehelfern wird auch als freiwillige Aufgabe wegen der demografischen Entwicklung in einem verträglichen Umfang (mindestens dreizügig) weiter fortgeführt.

b)Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Synergien durch eine Zusammenarbeit zwischen der Krankenpflegeschule und dem Altenpflegeseminar zu prüfen.

c)Die Verwaltung wird beauftragt, eine Konzeption zur Überführung des Fachseminars für Altenpflege und der Fort- und Weiterbildung des A 54 in eine wirtschaftlich eigenständige Betriebsform zu entwickeln.

d)Die Verwaltung wird die bisherigen Überlegungen der Einrichtung einer neuen Unterbringung des Altenpflegeseminars dahin gehend aktualisieren, dass die Baukosten eines Neubaus hinsichtlich einer Kostensenkung überprüft werden bzw. ein Teilneubau mit einer Integration in bestehende ungenutzte Gebäude des MZ Bardenberg geprüft wird. Eine Vorlage wird bis zum 31.12.2015 erwartet.

e)Sollte die in Punkt d) genannte Prüfung ein wirtschaftlich und politisch nicht zu vertretendes Ergebnis hervorrufen, wird die Verwaltung beauftragt, dem Städteregionstag einen geeigneten Standort unter Gewinnung von Synergieeffekten und ein Umsetzungskonzept zur Entscheidung vorzulegen.“

In Fortsetzung seiner Überlegungen hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 30.06.2016 unter DS-Nr.2016/0199 folgende hierauf aufbauende Beschlüsse gefasst:

  1. Er nimmt die als Anlage der Sitzungsvorlage Nr. 2016/0199 beigefügte Übersicht zu den unterschiedlichen Möglichkeiten einer eigenständigen Betriebsform im Bereich der Ausbildung von Altenpflegekräften und Fortbildung von Pflegekräften zur Kenntnis.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die Verlagerung dieser Aufgaben in eine noch zu gründende GmbH eingehend zu prüfen und die Gespräche mit dem Medizinischen Zentrum der StädteRegion Aachen GmbH (MZ) dahingehend zu intensivieren, dass auch die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung der Schule für Pflegeberufe des MZ Bestandteil der evtl. gemeinsam zu gründenden GmbH wird.

  1. Er stimmt zu, dass die eventuelle Gründung der GmbH zeitnah glichst noch in 2017- angestrebt werden soll. Das notwendige Eigenkapital ist in den Haushaltsentwurf 2017 einzuplanen.

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass bei der vorläufigen Darstellung der wirtschaftlichen Szenarien folgende jährliche Zuschussbedarfe erwartet werden:

a)Zusammenlegung unter den derzeitigen Voraussetzungen:

Zuschussbedarf in Höhe von rd. 800.000

b)Zusammenlegung im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung:

Zuschussbedarf in Höhe von rd. 1.000.000€

c) Zusammenlegung bei generalistischer Pflegeausbildung in einem neuen Geude:

Zuschussbedarf in Höhe von rd. 1.550.000€

Wegen des mitdargestellten Anteils der Schule für Pflegeberufe des MZ muss die Detailübersicht in nichtöffentlicher Sitzung eingebracht und beraten werden (s. SV-Nr.: 2016/0269).

Er nimmt ferner zur Kenntnis, dass über die fiskalischen Auswirkungen des sich im Gesetzgebungsprozess befindlichen Pflegeberufereformgesetzes sowie des geplanten Bauvorhabens in Bardenberg (oder ggf. notwendig werdender Alternativen) derzeit keine verlässlichen Aussagen getroffen werden können.

  1. Das Ergebnis der weiteren Überlegungen ist dem Städteregionstag zur Entscheidung vorzulegen.

  1. Im Übrigen nimmt er zur Kenntnis, dass die derzeit im A 54 noch wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Altenarbeit auch weiterhin innerhalb der Städteregionsverwaltung wahrgenommen und künftig organisatorisch anders zugeordnet werden.“

B)Wirtschaftlich unabhängige Betriebsform / Gründung einer gemeinsamen GmbH:

Der Ursprungsbeschluss des Städteregionstags zum Vorschlag Nr. 13 des Strukturkonzeptes sah die „Prüfung einer wirtschaftlich unabhängigen Betriebsform“ der beiden Bildungsbereiche des Amtes für Altenarbeit (A 54) vor. Die kurze Zeit später vom Bundesgesetzgeber in die parlamentarischen Beratungen eingebrachte Reform der Pflegeberufegesetze lenkte die weiteren Überlegungen der Verwaltung in die Richtung einer GmbH-Gründung gemeinsam mit dem Medizinischen Zentrum (MZ) und seiner Schule für Pflegeberufe. Die entsprechenden Entscheidungen des Städteregionstages wurden in seiner Sitzung am 30.06.2016 (s.o.) eingeholt. Bereits zur damaligen Sitzung musste die Verwaltung aktuell berichten, dass die zweite Lesung des Pflegeberufegesetzes im Bundestag, welche für Anfang Juni 2016 vorgesehen war, kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde. Bis jetzt wurde das Gesetzgebungsverfahren nicht wieder aufgegriffen; offizielle Stellungnahmen, ob und ggf. wie es weitergeht, sind nicht zu erhalten.

Es gab zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung zwei Bundesratsentschließungen; eine erste aus Dezember 2016, die zweite aus der Sitzung am 10.02.2017. Mit der Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeberufereformgesetz zu einem Abschluss kommt. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entschließung Wirkung zeigen wird.

Es liegt jedoch im Bereich des Möglichen, dass in dieser Legislaturperiode, welche bekanntermaßen im Herbst 2017 endet, das Gesetzgebungsverfahren nicht zu Ende geführt wird. Ob eine neue Bundesregierung dieses Vorhaben wieder aufgreift, bleibt abzuwarten. Hinzu kommt der Umstand, dass die Gründung einer gemeinsamen GmbH ohne generalistische Pflegeausbildung für den Partner MZ -wenn überhaupt-, nur mit großen (rechtlichen) Schwierigkeiten umzusetzen wäre.

Diese beiden Aspekte zusammengenommenhren zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, sowohl die Prüfungen einer gemeinsamen GmbH als auch die Prüfung einer wirtschaftlich unabhängigen Betriebsform für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des A 54 vorläufig ruhend zu stellen. Die Gründung einer gemeinsamen GmbH bleibt erklärtes Ziel sowohl des MZ als auch der Verwaltung der StädteRegion.

Wird das Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt und auch von einer neuen Bundesregierung nicht wieder aufgegriffen werden (was aus Sicht der Verwaltung bis zum Sommer 2018 klarer ersichtlich sein sollte), wird spätestens in der dritten Sitzung des Städteregionstages in 2018 eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen eingeholt.

Sollte in den kommenden Wochen/Monaten das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden, wird die Verwaltung eine entsprechende Information verbunden mit einem Beschlussvorschlag in den Städteregionstag einbringen.

Ferner berichtet die Verwaltung in diesem Zusammenhang über die bisherigen Aktivitäten, auf die zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgebaut werden kann, hinsichtlich der Vorbereitung der Entscheidung über eine gemeinsame GmbH-Gründung:

Es wurde eine „Lenkungsgruppe GmbH-Gründung“ installiert, an der beteiligt sind:

- Verantwortliche des MZ

- Personalvertretung des MZ

- Verantwortliche der StädteRegion einschl. Leitungen verschiedener Organisationseinheiten

- Personalvertretung der StädteRegion

In dieser Lenkungsgruppe wurden in mehreren Sitzungen entwickelt:

- Entwurf eines Gesellschaftsvertrages

- Regelungen zur Personalüberleitung

- Strukturüberlegungen

- vorbereitende Tätigkeiten für einen ersten Wirtschaftsplan

- r den Aufbau einer GmbH erforderliche Vorüberlegungen zur Abwicklung von z.B. Geschäftsführungs- und IT-Tätigkeiten

Die vg. Überlegungen/Abstimmungen waren noch nicht abgeschlossen, sondern befanden sich alle auf einem „Zwischenstand“.

C)Neubauvorhaben in Bardenberg:

Es gibt Gespräche zwischen der Geschäftsführung des MZ und der Stadt Würselen zur Weiterentwicklung des Standortes Bardenberg durch die Stadt Würselen. Ein Bestandteil dieser Weiterentwicklung wird das Neubauvorhaben für die gemeinsame Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätte des MZ und der StädteRegion Aachen sein.

Der Städteregionstag wird in der gleichen Sitzung, in der diese Vorlage beraten wird, im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse zum Masterplan 2021 (SV-Nr.: 2017/0040) treffen, in dem die vorstehenden Überlegungen enthalten sind.

Ein Abstimmungsgespräch der Verwaltung mit dem Geschäftsführer des MZ, Herrn Bostelaar, und dem Kaufmännischen Direktor, Herrn Klein, im Januar 2017 hat ergeben, dass die Gespräche mit den Verantwortlichen der Stadt Würselen zur Weiterentwicklung des Standortes Bardenberg kurzfristig aufgegriffen werden. Sollte die Stadt Würselen hierfür gewonnen werden können, wird die Verwaltung der StädteRegion Aachen eingebunden werden, sobald die ersten Überlegungen zum gemeinsamen Neubauvorhaben anstehen. Dies war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht der Fall. Sollte dies bis zum Zeitpunkt der Sitzung des Städteregionstages erfolgt sein, wird die Verwaltung mündlich hierzu berichten.

Der Verwaltung wäre es wichtig, in den Neubauplanungen Ausbau-/Raumreserven zu berücksichtigen, da die GmbH später die grundsätzliche Option haben soll, weitere Partner zu gewinnen und einzubinden, bzw. selber zu expandieren und weitere Bildungsgänge zu integrieren.

Unabhängig von der Frage einer möglichen, gemeinsamen GmbH ist von beiden Seiten ein gemeinsames Gebäude für die beiden Pflegebildungsbereiche des MZ auf der einen und der StädteRegion Aachen auf der anderen Seite gewünscht. In den kommenden Monaten werden beide Partner auf der operativen Ebene Überlegungen anstellen, wie die bestehende Kooperation vertieft werden kann. Ebenso sollen die Raumplanungen, welche in 2013/2014 vorgenommen wurden, aktualisiert und angepasst werden.

Diese gemeinsamen Überlegungen sollen im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel bei passender Gelegenheit und auch in Abngigkeit von der Entwicklung in Bardenberg vorgestellt werden.

Rechtslage:

Die Zuständigkeit des Städteregionstages ist gegeben, da ein Beschluss zum Strukturkonzept 2015-2025 (Maßnahme Nr. 13) zu treffen ist.

Personelle Auswirkungen:

Unter der Maßgabe des zu treffenden Beschlussvorschlages ergeben sich derzeit keine personellen Auswirkungen.

Finanzielle Auswirkungen:

Unter der Maßgabe des zu treffenden Beschlussvorschlages ergeben sich derzeit keine besonderen finanziellen Auswirkungen. Diese werden hinsichtlich des Neubauvorhabens konkretisierbar, sobald nähere Abstimmungen hierzu getroffen worden sind.

Lediglich die in den Haushaltsentwurf 2017 eingestellten Mittel in Höhe von 10.000€r die im Zusammenhang mit einer GmbH-Gründung entstehende Notar- und/oder Rechtsanwaltsgebühren (Sachkonto 543150, Kostenträger 05040, Kostenstelle 354000) müssen nun bei der Aufstellung des Haushaltsentwurf 2018 berücksichtigt werden und können aus dem Haushalt 2017 wieder herausgenommen werden.

In den Haushalt 2018 wäre ferner das für eine GmbH-Gründung erforderliche Eigenkapital von 25.000 € einzustellen, für den Fall, dass es im Laufe des Jahres 2018 zu einer GmbH-Gründung kommt.

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg


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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 22. März 2017Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Details
Tagesordnung