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Erlass der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom
[24.11.2009](si010.asp?YY=2009&MM=11&DD=24 "Sitzungskalender 11/2009 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8306

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag erlässt die der Sitzungsvorlage 2017/0009 als Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Städteregion Aachen.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat erlassen

  • die Hauptsatzung der Städteregion Aachen am 29.10.2009 (Sitzungsvorlage 2009/0250) sowie
  • die 1. Änderungssatzung am 26.06.2014 (Sitzungsvorlage 2014/0003).

Die heute zur Entscheidung vorgelegte 2. Änderungssatzung beruht auf mehreren seit 2014 erfolgten gesetzlichen Änderungen, welche Anpassungen in der Hauptsatzung erforderlich machen.

Unabhängig davon sind in den nächsten Tagen fraktionsübergreifende Gespräche geplant zu der Frage, ob und in welcher Form der Städteregionstag in der Hauptsatzung Regelungen hinsichtlich der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende trifft (siehe diesbezüglich Sitzungsvorlage 2017/0116 zur Sitzung des Städteregionsausschusses am 16.03.2017). Sofern derartige Regelungen beabsichtigt sind, wird die Verwaltung zur Sitzung des Städteregionstages in Form der Ergänzungsvorlage 2017/0009-E1 berichten.

Die Hauptsatzung und die Änderungssatzungen orientieren sich wie in der Vergangenheit in weiten Teilen an der Musterhauptsatzung des Landkreistages NRW.

Die Verwaltung fügt dieser Sitzungsvorlage folgende Anlagen bei:

  • als Anlage 1 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Städteregion Aachen,
  • als Anlage 2 eine Gegenüberstellung von aktuellem Text der Hauptsatzung und den geplanten Änderungen.

Rechtslage:

Gemäß § 5 Abs. 3 KrO NRW hat jeder Kreis eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist mindestens zu ordnen, was nach den Vorschriften der KrO NRW der Hauptsatzung vorbehalten ist.

Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Städteregionstag nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen.

Der Städteregionsrat hat Stimmrecht (§ 25 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW).

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Folgende der vorgeschlagenen Änderungstatbestände hren zu finanziellen Mehraufwendungen:

  • Zahlung von Sitzungsgeld an Mandatsträger in Fachausschüssen auch an die Vertreter der Bezirksschülervertretung

Diese bereits seit 2014 praktizierte Regelung führt zu hrlichen Mehraufwendungen von rd. 1.000,-- €.

  • Streichung des Höchstsatzes bei Verdienstausfall (aufgrund Regelung durch Landesgesetz seit 01.01.2017)

Die durch die Neuregelung (Erhöhung des Höchstbetrages auf 80,-- €/Stunde) entstehenden Mehraufwendungen sind schwer zu schätzen, Begründung siehe Sitzungsvorlage 2017/0003. Die Verwaltung geht derzeit von einem jährlichen Mehraufwand von rund 8.000,-- € aus.

In Vertretung:

gez.: Hartmann

 

 

Anlagen:

  • 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Städteregion Aachen (Anlage 1)
  • Textliche Gegenüberstellung aktueller Text/geplante Änderungen (Anlage 2)

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung