Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 17.01.2017 sowie Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 21.03.2017
Einstimmig genehmigte der Rat die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 21.03.2017.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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