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Kommunale Medienentwicklungsplanung für die Schulen der StädteRegion Aachen -
"Gute Schule 2020" und Digitalisierung


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. Juli 2017 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8520

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung,

1. in Abstimmung mit allen relevanten Akteuren (v.a. mit den Schulleitungen der 19 Schulen in eigener Trägerschaft, regio iT und dem Euregionalen Medienzentrum) ein Konzept zur Weiterentwicklung der Digitalisierung und zur Verteilung der entsprechenden „Gute Schule 2020“-Mittel zu erarbeiten. Die Schulleitungen werden aufgefordert, die Medienkonzepte bis spätestens 30.09.2017 aktualisiert vorzulegen.

2. in Zusammenarbeit mit der regio iT bereits in einem ersten Schritt alle erforderlichen infrastrukturellen technischen Grundlagen an den Schulen zu schaffen und über die umgesetzten und geplanten Maßnahmen regelmäßig zu berichten (v.a. bzgl. Breitbandausbau, Verkabelungen und WLAN-Ausbau).

3. dem Städteregionstag in einem zweiten Schritt unter Berücksichtigung der in den Medienkonzepten formulierten schulisch-pädagogischen Bedarfe - einen Vorschlag zur Verteilung der nicht für die unter Ziff. 2 genannten Maßnahmen benötigten Mittel vorzulegen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass an allen 19 Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen bis spätestens Ende 2020 eine fortschrittliche und lernförderliche IT-Ausstattung besteht.

 

 

Sachlage:

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0070-E2.

Die Weiterentwicklung des Lernens mit digitalen Medien an den Schulen ist ein komplexes Unterfangen, das insbesondere folgende Handlungsfelder umfasst:

- Weiterentwicklung der Curricula,

- Schaffung und Ausbau digitaler Infrastruktur und IT-Ausstattung (Breitband-Anbindung, WLAN-Ausleuchtung, Lernplattformen),

- digitale Lehr- und Lernmittel (Präsentationstechnik, Endgeräte)

- sowie Beratung und Qualifizierung auf verschiedenen Ebenen (Lehrer/innen, Schulträger).

Die Komplexität der Handlungsfelder und deren gegenseitige Abhängigkeit machen deutlich, dass eine Weiterentwicklung nur durch eine konstruktive und systematische Zusammenarbeit von Land und Kommunen unter Einbeziehung der IT-Wirtschaft gelingen kann.“ (Schulverwaltung NRW, 4/2017, Schwerpunkte der Schulpolitik in der nächsten Legislatur, Klaus Hebborn, S. 107).

Zur Thematik wird ebenfalls Bezug auf die als Anlage beigefügte gemeinsame Erklärung der Landesregierung und der Kommunalen Spitzenverbände zur Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“ mit dem Titel „Schule in der digitalen Welt genommen.

Vor diesem Hintergrund hat der Städteregionstag in seiner Sitzung vom 06.04.2017 im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2017 den Beschluss gefasst, dass "auf Basis der in 2017 entwickelten Konzepte für pädagogische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung für die Jahre bis 2020 (...) mindestens 4.000.000 € reserviert werden [sollen]."

Dies bedeutet, dass in den Jahren 2017 bis 2020 bei gleicher Aufteilung - zusätzlich zu den jeweiligen Schulbudgets, aus denen bereits IT-Anschaffungen möglich sind - insgesamt jeweils eine Summe in Höhe von ca. 1.000.000 € zur Verfügung stehen wird, um die Digitalisierung in den 19 Schulen der StädteRegion Aachen (9 Berufskollegs an zehn Standorten, 7 Förderschulen, 1 Schule für Kranke, Abendrealschule und Abendgymnasium/Weiterbildungskolleg) weiter voran zu treiben. Um eine sachgerechte Verteilung dieser zusätzlichen Mittel, aber auch der Mittel der Schulbudgets, sicherzustellen, ist eine Medienentwicklungsplanung erforderlich.

Im gesamten Prozess gibt es zwei Handlungsstränge, einerseits den Strang Pädagogik, andererseits den Strang Technik:

1. Strang Pädagogik:

Mit der kommunalen Medienentwicklungsplanung sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, sowohl die Vermittlung von Medienkompetenz als auch die Weiterentwicklung des Unterrichts nahezu aller Fächer nachhaltig zu entwickeln. Dabei gilt stets der Grundsatz des Primats der Pädagogik gegenüber der Technik; pädagogische Konzepte müssen also technischen Überlegungen vorausgehen.

Alle Schulleitungen sind derzeit dabei, ihr schulisches Medienkonzept zu aktualisieren. Es ist wichtig, dass die dafür erforderliche Zeit vorhanden ist, damit ein schulischer Konsens über Angaben zur Unterrichtsentwicklung, zum Ausstattungsbedarf und zum Fortbildungskonzept für das Kollegium erzielt werden kann. Die Schulleitungen wurden gebeten, die aktualisierten Konzepte der Verwaltung bis zum 30.09.2017 vorzulegen. Dabei können die Schulen die Unterstützung des Medienzentrums, insbesondere der Medienberater des Kompetenzteams Aachen, die dort einen Arbeitsplatz haben, in Anspruch nehmen. Das Medienzentrum entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzteam Standards zum Beratungsprozess. Das Medienzentrum bietet des Weiteren in Verbindung mit den Medienberatern für alle Schulen im Einzugsgebiet technische und pädagogische Fortbildungen an und organisiert einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen in der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens mit dem Ziel, einen Transfer gemachter Erfahrungen zu initiieren.

2. Strang Technik:

Es besteht Konsens zwischen der Verwaltung, dem Euregionalen Medienzentrum und regio iT darüber, dass zeitgemäße Bandbreiten, eine leistungsfähige Verkabelung und eine umfassende WLAN-Ausstattung aller Schulstandorte die zwingende technische Basis für weitere pädagogische Überlegungen zur späteren Realisierung des aktualisierten Medienkonzeptes bilden. Entsprechende Standards sind zunächst an allen 20 Standorten zu schaffen. Dazu sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Konkrete Terminierung der regio iT zur Umstellung der Schulstandorte auf 100 Mbit/s-Leitungen in Glasfaser: Es wurde seitens regio iT in Aussicht gestellt, dass die Umstellung durch den Netzbetreiber NetAachen je nach Standort und Aufwand zwischen ca. drei Monaten und max. neun Monaten dauern kann. In den Schulgebäuden werden Verkabelungsarbeiten erforderlich, deren Umfang noch zu ermitteln ist.
  2. Abstimmungen mit dem A 61-Immobilienmanagement und Verkehr bzgl. der Umsetzung der in den Schulen erforderlichen Bauarbeiten: Zur Realisierung der zwischen den Schulleitungen, A 40-Schulverwaltung und regio iT abgestimmten Maßnahmen ist die personelle Unterstützung der Bauverwaltung erforderlich. Eine enge Abstimmung soll sicherstellen, dass der Ressourceneinsatz so effizient wie möglich erfolgt.
  3. Auswertung der regio iT bzgl. aller bereits vorhandenen WLAN-Möglichkeiten (status quo) sowie Vorschlag für einen sinnvollen Ausbau, damit ein erweiterter Medieneinsatz im Unterricht (Bsp. Tablets oder BYOD=bring your own device) flächendeckend ermöglicht wird. Zwingende Umsetzungsvoraussetzung r eine erweiterte WLAN-Nutzung ist eine ausreichende Bandbreite (s. Ziff. 1).

Es wurden eine Projektgruppe und eine Lenkungsgruppe gebildet, die die weitere Arbeit fachlich vorbereiten (A 40-Schulverwaltung, A 61-Immobilienmanagement und Verkehr, regio iT, anlassbezogen A 20-Kämmerei/Kasse).

Die erforderlichen Summen für die zahlreichen einzelnen Maßnahmen an allen 20 Schulstandorten sind durch die Verwaltung vorab nicht zu schätzen. Die anfallenden Kosten zur Realisierung der Schritte 1-3 sollen aus den „Gute Schule 2020“-Mitteln bezahlt werden. Da die Maßnahmen die zwingende infrastrukturelle Grundlage für weitere pädagogische Überlegungen bilden, ist es erforderlich, dass die Verwaltung bereits handlungsfähig ist, regio iT entsprechende Aufträge zu erteilen. Die Politik wird über die Maßnahmen informiert und anschließend wird ihr unter Berücksichtigung der Medienkonzepte - ein Vorschlag zur Verteilung der verbleibenden Mittel an die Schulen vorgelegt. Die in diesem Zusammenhang zu verteilende Summe steht erst fest, wenn die Summe für alle unter Ziff. 1-3 genannten Einzelmaßnahmen bekannt ist.

Die Verwaltung lt es für geboten, die Politik eng am weiteren Prozess zu beteiligen. Sobald seitens der Verwaltung (A 40 und A 61) und der regio iT die Planungen weiter vorangeschritten sind, wird vorgeschlagen, ein Schulforum zum Thema mit allen relevanten Beteiligten durchzuhren. Zu den Entsendungen aus dem Ausschuss für Schulen und Bildung wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2016/0063-E 2. Neben den Mitgliedern des Ausschusses für Schulen und Bildung sollten auch die Mitglieder des Bauausschusses eingeladen werden, da es sich in der ersten Phase (2017 und 2018) im Wesentlichen um Baumaßnahmen handelt. In diesem Veranstaltungsrahmen bestünde die zeitliche Möglichkeit, vertieft in die Diskussion zu kommen.

Neben dem Medienentwicklungsplan ist seitens der Verwaltung im Zusammenhang mit der Verwendung der „Gute Schule 2020“-Mittel ein Digitalisierungskonzept vorzulegen, das die systematische Prüfung von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen dokumentiert. Die Verwaltung plant, dieses zur nächsten oder übernächsten Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung vorzulegen. Wie oben erwähnt steht für alle Schulstandorte die Beauftragung der Anbindung über Glasfasertechnologie kurz bevor.

Rechtslage:

Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) erhalten die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" aufgenommen werden, gewährt. Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird. Das Konzept ist unabhängig davon erforderlich, welche Zwecke (Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung) mit den Krediten finanziert werden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

r das A 61-Immobilienmangement und Verkehr wurde r die r die Umsetzung der baulichen Maßnahmen im Rahmen von Gute Schule 2020 (Gesamtvolumen ca. 12,77 Mio. €.) eine zutzliche Projektstelle durch den SRT bewilligt. Es ist im weiteren Fortgang zu prüfen, ob darüber hinaus zutzliches Personal im A 61 und bei A 40-Schulverwaltung (hier zur Koordination des Themas Digitalisierung) erforderlich wird, damit der komplizierte und komplexe Planungsprozess vor dem Hintergrund des bestehenden Zeitdrucks erfolgreich gestaltet werden kann.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Bis 2020 sollen mindestens 4.000.000 € r Digitalisierungsmaßnahmen an den 19 städteregionalen Schulen verausgabt werden. Im Haushalt 2017 steht im Produkt 03.04.01 Allgemeine Schulverwaltung anteilig 1.000.000 € bereit [Sachkonto 239101 Zugänge sonst. Sonderposten (Gute Schule 2020), Sachkonto 071131 Zug. Maschinen, Techn. Anl. (Gute Schule 2020) 200.000 € und Sachkonto 081110 Zug. Betriebs- und Geschäftsausst. (Gute Schule 2020) 800.000 €].

Soziale Auswirkungen:

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule besteht im Kern darin, Schülerinnen und Schüler angemessen auf das Leben in der derzeitigen und künftigen Gesellschaft vorzubereiten und sie zu einer aktiven und verantwortlichen Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben zu befähigen. Dabei werden gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungsprozesse und neue Anforderungen aufgegriffen. („Bildung in der digitalen Welt“, S. 10, s. Anlage 2 zur Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0085)

Der Prozess der Digitalisierung betrifft den Lebens- und Arbeitsbereich aller Menschen und verändert zunehmend das gesellschaftliche Zusammenleben. Diese Entwicklung beeinflusst maßgeblich Lern- und Lehrprozesse in allen Bildungseinrichtungen. Sie aktiv zu gestalten, die Potentiale junger Menschen besser zu fördern, ist fortlaufende Aufgabe aller an Bildungsprozessen Beteiligter.“ („Bildung in der digitalen Welt“, S. 51)

Im Auftrag

gez.: Jansen

 

 

Anlage:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. Juli 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 29. Juni 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 08. Juni 2017

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung