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Strukturkonzept 2015 - 2025; Vorschlag Nr. 6 "Kündigung des Vertrages über die
Gewährung finanzieller Mittel an die Stadt Monschau zur Unterstützung des
Schulangebotes in der Nordeifel"


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. Juli 2017 (öffentlich)
Federführend
Städteregionsrat
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8521

Beschlussvorschlag A:

Der Städteregionstag beschließt, unter Berücksichtigung des Schreibens des Schulverbandes Nordeifel vom 27.06.2016, den bestehenden Vertrag zur Unterstützung des Schulangebotes in der Nordeifel nicht mit Wirkung zum 31.07.2022 zu kündigen.

Beschlussvorschlag B:

Der Städteregionstag beschließt, unter Berücksichtigung des Schreibens des Schulverbandes Nordeifel vom 27.06.2016, den bestehenden Vertrag zur Unterstützung des Schulangebotes in der Nordeifel fristgerecht zum 31.07.2017 mit Wirkung zum 31.07.2022 zu kündigen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Der Altkreis Monschau und die Stadt Monschau haben am 07.04.1970 einen Vertrag

über die Beteiligung in Höhe von 50 % an den nicht durch spezielle Einnahmen gedeckten Kosten der Realschule Monschau (Elwin-Christoffel-Realschule) geschlossen. In diese Verpflichtung sind der Altkreis Aachen im Rahmen des Gebietsänderungsvertrages vom 07./16. Juni 1971 und inzwischen die StädteRegion Aachen mit ihrer Gründung am 21.10.2009 eingetreten.

Nachdem von den Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath im Jahre 2013 der Schulverband Nordeifel gegründet wurde, ging die ehemalige Realschule Monschau in dessen Trägerschaft über. Damit für den Einzugsbereich dieser Schule in der Sekundarstufe I ein Schulangebot erhalten bleibt, das den Erwerb eines mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) ermöglicht, hat die Verbandsvorsteherin des Schulverbandes Nordeifel mit Schreiben vom 17.04.2013 die künftige Beteiligung der StädteRegion Aachen an den Kosten des Schulverbandes Nordeifel geltend gemacht.

Auf Grund des daraufhin geführten Abstimmungsprozesses hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 10.04.2014 (Sitzungsvorlagen-Nr.: 2014/0116) den Beschluss gefasst, dass die StädteRegion Aachen hrlich 320.000 € als Festbetrag an die Stadt Monschau zahlt. Diese ist mit der daraufhin abgeschlossenen Nachtragsvereinbarung die Verpflichtung eingegangen, diesen Betrag an den Schulverband Nordeifel weiterzuleiten.

Mit dem Eintritt in die vertraglichen Verpflichtungen des Altkreises Aachen hatte die StädteRegion Aachen die Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten ohne zeitliche Befristung übernommen. Diese Verpflichtung wurde mit dem Auslaufen der Realschule Monschau in städtischer Trägerschaft und mit der Gründung der in Trägerschaft des Schulverbandes Nordeifel geführten Sekundarschule Nordeifel in Simmerath so weiterentwickelt, dass sie den aktuellen Gegebenheiten Rechnung trägt. Die vorgenannte Nachtragsvereinbarung wurde zwar unbefristet abgeschlossen, der StädteRegion Aachen wurde aber erstmals eine Kündigungsmöglichkeit mit einer ndigungsfrist von 5 Jahren zum Ende des Schuljahres eingeräumt. Einvernehmlich sind alle Beteiligten seinerzeit auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beteiligung der StädteRegion Aachen an den Kosten einer gemeindlichen Schule bzw. an der Sicherstellung eines Schulangebotes eine freiwillige Leistung darstellt.

Im Rahmen des Strukturkonzeptes 2015 2025, Vorschlag Nr. 6, wurde auch diese freiwillige Leistung auf den Prüfstand gestellt. Der Städteregionstag hat aufgrund einer interfraktionellen Einigung zwischen den Fraktionen von CDU/Grüne/SPD und FDP die Verwaltung in seiner Sitzung am 22.10.2015 beauftragt, den Vertrag mit der Stadt Monschau in der Fassung der Nachtragsvereinbarung von 20.05.2014 fristgerecht nach Beratung im Ausschuss r Schulen und Bildung - zu kündigen.

Mit Sitzungsvorlagen-Nr.: 2016/0008 wurde das Thema in die Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung am 18.02.2016 eingebracht. Der Ausschussr Schulen und Bildung hat die Vorlage nicht beraten.

Damit war die formelle Voraussetzung für eine Kündigung noch nicht gegeben.

Seitens des Schulverbandes Nordeifel wurde mit dem als Anlage beigegten Schreiben vom 27.06.2016 die Bitte geäert, dass die StädteRegion Aachen sich weiterhin unbefristet an den Kosten eines „mittleren Schulangebotes“ im Süden der StädteRegion Aachen beteiligen möge, da ansonsten erhebliche zusätzliche Belastungen für die Kommunen Monschau und Simmerath zu erwarten seien.

Die Verwaltung hat die als Folge dieses Schreibens entstandeneneue Situation“ zum Anlass genommen, um zunächst die dargelegten Sachverhalte mit den Vertretern/innen des Schulverbandes unter Beteiligung der Fraktionen, die den Beschluss zum Strukturkonzept gefasst haben, zu erörtern. Einer Einladung zum 13.07.2016 konnte nicht gefolgt werden. Der Termin hat dann am 31.10.2016 stattgefunden.

Fazit des Gesprächs war, dass die Argumente der Eifelkommunen mit einer Vorlage zunächst gemäß Städteregionstagsbeschluss zum Strukturpapier in den Schulausschuss eingebracht und beraten werden sollten. Dies erfolgt mit dieser Vorlage. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Beirdigung der vorgebrachten Sachverhalte ist zu berücksichtigen, dass sich die Struktur und die finanziellen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren auch für die StädteRegion Aachen wesentlich verändert haben:

  1. Bereits der Altkreis Aachen hatte von seinem Zuschnitt und der damit verbundenen Verantwortung gegenüber den betroffenen Eifelkommunen eine Struktur, die sich vom Altkreis Monschau erheblich unterschied. Dem haben letztendlich alle Beteiligten Rechnung getragen, indem sie im Jahre 2014 zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es sich bei der Beteiligung der StädteRegion um eine freiwillige und ndbare Leistung handelt. Mit Gründung der StädteRegion Aachen hat sich dieser Unterschied weiterentwickelt.

  1. Darüber hinaus ist zwischenzeitlich auch in Bezug auf die finanziellen Rahmenbedingungen ein neuer Sachverhalt zu verzeichnen. Der angespannten Finanzsituation des Schulverbandes Nordeifel steht eine vergleichbar angespannte Finanzsituation bei der StädteRegion Aachen gegenüber. Diese führte letztendlich im Jahr 2015 zur Erstellung des vorgenannten Strukturkonzeptes.

  1. Im Ergebnis bleibt also festzuhalten, dass, die in dem vorgenannten Schreiben des Schulverbandes Nordeifel aufgeführten Gründe und die damit verbundenen Schwierigkeiten grundsätzlich nachvollziehbar sind. Es ist eine politische Entscheidung, ob man diesen Argumenten bei den Beratungen im Fachausschuss sowie im Städteregionstag folgt.

  1. Die StädteRegion Aachen steht vor vergleichbaren finanziellen Herausforderungen. So wie der Schulverband den verbandsangehörigen Kommunen gegenüber verpflichtet ist, ist die StädteRegion Aachen gegenüber der Gesamtheit der regionsangehörigen Kommunen verpflichtet. Allerdings kommt der Grundsatz der sog. Ausgleichsfunktion gemäß Kreisordnung als beachtenswertes Argument dazu. Es ist eine politische Entscheidung, ob man diesen Argumenten bei den Beratungen im Fachausschuss sowie im Städteregionstag folgt.

Bei einer Kündigung bis zum 31.07.2017 fließen dem Schulverband noch während der nächsten 5 Jahre also bis zum 31.07.2022 - Mittel in der bisherigenhe zu.

Unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen legt die Verwaltung einen alternativen Beschlussvorschlag vor, zumal die Gemeinsamkeit des Strukturpapiers nicht mehr in einer Gemeinsamkeit der Verabschiedung des Haushalts 2017 fortgesetzt wurde.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Bei einer ndigung bis zum 31.07.2017 bleibt die Zahlungsverpflichtung in Höhe von 320.000 €hrlich bis zum 31.07.2022 bestehen. Sollte keine Kündigung beschlossen werden, würde bis auf Weiteres die freiwillige Leistung weiter gewährt.

Die entsprechenden Ansätze sind im Teilprodukt 940400 unter Sachkonto 531201 Zuweisung an die Stadt Monschau (Unterstützung des Schulangebotes in der Nordeifel) in die Haushaltsentwürfe der kommenden Jahre in der vorgenannten Höhe eingestellt.

Im Jahr 2022 rde sich im Falle einer Kündigung der Ansatz auf einen Betrag in Höhe von 186.666 € reduzieren.

Ab dem Haushaltsjahr 2023 wird der Ansatz in voller Höhe eingespart.

gez.: Etschenberg

 

 

Anlage:

Schreiben des Schulverbandes Nordeifel vom 27.06.2016


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. Juli 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 29. Juni 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 08. Juni 2017Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
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