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Kinder- und Jugendförderplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020;
Förderung der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit


Letzte Beratung
Mittwoch, 21. Juni 2017 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8567

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

I.Er nimmt zur Kenntnis, dass

- das Land NRW der StädteRegion Aachen im Rahmen der Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2017 Landesmittelr den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 in Höhe von 43.194,00 € zur Verfügung gestellt hat

und

-auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 (KiJuFöPl) und vertraglicher Vereinbarungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2017 - folgende Zuschüsse für das Jahr 2017 gewährt werden:

1.Stadt Baesweiler für den Malteser Jugendtreff Setterich

mit mobiler Jugendarbeit/Streetwork in Trägerschaft

der Malteser Werke gGmbH 163.052,52 €

2.Jugendaktiv Simmerath e. V. für das Jugendcafé

Simmerath 18.500,00 €

3.Stadt Baesweiler für das Jugendcafé Baesweiler16.300,00 €

4.Freiraum Roetgen e.V. für das Haus Loven6.000,00 €

5.Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg,

Stamm Maximilian Kolbe e. V., Lammersdorf, für

den „Waggon“ Lammersdorf1.800,00 €

Den Empfängern der Landesmittel wird die Teilnahme am Wirksamkeitsdialog auferlegt.

II.Er setzt die Pauschale pro Angebotsstunde in den Einrichtungen ohne hauptamtliches pädagogisches Personal r offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit gemäß Ziffer II./1.1.2 der Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit r das Jahr 2017 auf 2,00 € fest.

III.Er nimmt im Rahmen der Anhörung nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen auf der Grundlage des KiJuFöPl und der festgesetzten Pauschale im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Kenntnis, dass der Städteregionsrat vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2017 - folgende Zuschüsse für das Jahr 2017 gewährt:

1.Jugendhaus Rott e. V. 3.562,00 €

2.Katholische Kirchengemeinde St. Michael, Monschau-Höfen2.812,00 €

3.Katholische Pfarrgemeinde St. Lambertus,

Monschau-Kalterherberg2.682,00 €

4. Katholische Kirchengemeinde St. Marien, Baesweiler1.654,00 €

 

 

Sachlage:

1.Verteilung der Landesmittel

Mit Schreiben vom 17.01.2017 hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) der StädteRegion Aachen aus Mitteln der Pos. 1.1.1 des Kinder- und Jugendförderplanes NRW für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2017 43.194,00 € (wie in den Vorjahren) im Rahmen der Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt.

Die Mittel sind aufgrund des KiJuFöPl (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2017/0253) und vertraglicher Bindungen wie folgt und im Einzelnen im Beschlussvorschlag dargestellt auf die Träger zu verteilen:

Malteser Werke gGmbH für den Malteser Jugendtreff Setterich mit mobiler Jugendarbeit/Streetwork (Vertragspartner der StädteRegion Aachen: Stadt Baesweiler; vgl. 2.1)

58 % der Gesamtsumme25.052,52 €

Träger von Einrichtungen ohne hauptamtliches päd. Personal (vgl. 3)

12 % der Gesamtsumme5.183,28 €

Mobile Jugendarbeit/Streetwork im Südkreis

in Trägerschaft der StädteRegion Aachen (vgl. 2.3)

30 % der Gesamtsumme12.958,20 €

Summe Landesmittel:43.194,00 €

2.rderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit hauptamtlichem pädagogischen Personal/Gemeinschaftsprojekte

2.1 Malteser Jugendtreff Setterich mit mobiler Jugendarbeit/Streetwork

Die hauptamtlich geführten Jugendeinrichtungen werden weiterhin sehr gut angenommen, weil dort ein kontinuierliches personales Beziehungsangebot besteht, insbesondere für junge Menschen, die dies im privaten Umfeld eher vermissen.

Gemäß Vereinbarung vom 23.11.2015 erhält die Stadt Baesweiler als Vertrags­partner der StädteRegion Aachen in den Jahren 2016 - 2020 einen jährlichen Zuschuss von max. 138.000,00 € zu den jährlichen Betriebskosten sowie den o. a. Anteil der vom Land zugewiesenen Mittel.

Der Gesamtzuschuss aus Landes- und Städteregionsmitteln beträgt damit:

Landesmittel (vgl.1.):25.052,52 €

Städteregionsmittel:138.000,00 €

Zuschusssumme:163.052,52 €

2.2Weitere Einrichtungen

Auf der Basis des KiJuFöPl und aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen fördert die StädteRegion Aachen das Jugendcafé Simmerath, das Jugendcafé Baesweiler, das Haus Loven und den Waggon“ Lammersdorf in den Jahren 2016 bis 2020 wie im Beschlussvorschlag unter Punkt I. dargestellt.

In Roetgen hat der Verein Freiraum Roetgen e.V. ab dem 01.01.2017 die Trägerschaft des Hauses Loven übernommen, das bis zu diesem Datum über lange Jahre in der Trägerschaft der Grenzlandjugend geführt wurde. Mit Freiraum Roetgen e.V. wurde dem KiJuFöPl gemäß eine entsprechende neue Vereinbarung abgeschlossen.

2.3Mobile Jugendarbeit/Streetwork

r die mobile Jugendarbeit /Streetwork im Südkreis in eigener Trägerschaft der StädteRegion Aachen wird wie bisher - ein Betrag in Höhe von 12.958,20 € eingesetzt.

3.rderung von Jugendfreizeiteinrichtungen ohne hauptamtliches pädago­gi­sches Personal

Diese Einrichtungen erhalten gemäß KiJuFöPl eine Pauschale pro Angebotsstunde, deren Höhe jährlich durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss festgelegt wird.

Im Jahr 2017 haben 7 Einrichtungen (1 weniger als im Vorjahr) Zuschüsse für insgesamt 6.018 geplante Angebotsstunden (im Jahr 2015 = 7.178 Stunden, im Jahr 2016 = 6.855 Stunden) beantragt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich daher ein Rückgang von 837 Stunden. Dies liegt u.a. daran, dass ein Träger (Ev. Kirchengemeinde Setterich-Siersdorf) in 2017 keinen Antrag gestellt hat, da derzeit in der Einrichtung keine Angebote durchgeführt werden können; ebenfalls mussten nach Angaben von einigen Trägern die bisherigen Angebote in der Durchführung eingeschränkt werden (u.a. wegen fehlender Besucherresonanz und ehrenamtlichen Helfern).

Mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Michael Monschau-Höfen ist A 51 im Gespräch. In 2016 konnten die Angebote aufgrund eines Generationswechsels im Kreis der verantwortlichen jungen Erwachsenen nicht in dem Umfang durchgeführt werden wie erwartet. Nun hat sich ein neues Team von Jugendlichen gebildet, die an einer Wiederbelebung des Offenen Angebotes engagiert arbeiten. Der Jugendbeauftragte des Bistums und A 51 wollen diesen Prozess unterstützend begleiten, sodass alle Beteiligten davon ausgehen, dass sich in Höfen wieder ein entsprechendes Angebot etabliert.

Im KiJuFöPl stehen jährlich 10.000,00 € aus Städteregionsmitteln und 5.183,28 € aus Landesmittel für 2017 (auf der Basis der Zuweisung des LVR; vgl. 1. Verteilung der Landesmittel) zur Verfügung.

Rechnerisch würde das eine maximale Pauschale von 2,52 € pro Angebotsstunde 10.000,00 € + 5.183,28 € = 15.183,28 € geteilt durch 6.018 Angebotsstunden ermöglichen.

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat insbesondere aufgrund der angespannten Finanzlage der Jugendamtskommunen die Pauschale ab 2009 jedes Jahr auf 2,00 € pro Angebotsstunde festgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, die Pauschale im Jahr 2017 auch mit Blick auf das Strukturkonzept - weiterhin auf 2,00 € pro Angebotsstunde festzulegen.

Die Zuschussbeträge für das Jahr 2017 errechnen sich mit dieser Pauschale wie im Beschlussvorschlag unter III. dargestellt.

r drei Einrichtungen werden darüber hinaus im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung durch den Städteregionsrat folgende Zuschüsse gehrt:

-Evangelische Kirchengemeinde Monschauer Land652,00 €

-Katholische Kirchengemeinde St. Hubertus Roetgen548,00 €

-Katholische Kirchengemeinde St. Apollonia,

Simmerath-Steckenborn126,00 €

Rechtslage:

Nach § 79 SGB VIII i. V. m. § 15, I KJFöG sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet.

Die Bezuschussung erfolgt nach den Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Ziffern II./1.1.1 und II./1.1.2) auf Basis des Kinder- und Jugendförderplans der StädteRegion Aachen 2016-2020.

Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsrat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Zuschussanträge bis 1.000,00 € und nach Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses über Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 5.000,00 €.

Gemäß § 4 (1) Buchst. c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen in Ver­bindung mit § 6 (2) der Satzung für das Jugendamt der Städteregion Aachen in der zurzeit gültigen Fassung entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss über die Gehrung von Zuschüssen über 5.000,00.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel für die Förderung der Jugendfreizeiteinrichtungen stehen in der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 vorbehaltlich deren Rechtskraft - im (Teil)produkt 951100 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugend­schutz (diff. RU)“ wie folgt zur Verfügung:

Aufwendungen:

Sachkonto 53 12 03 „rderung der Einrichtungen der

offenen Kinder- und Jugendarbeit“: 225.000,00 €

zuzüglich Ermittlungsübertragung 10.000,00 €

235.000,00

bereits verausgabt durch Abschlagszahlungen aufgrund von

vertraglichen Vereinbarungen: 100.726,52 €

verbleiben:134.273,48 €

abzüglich noch ausstehender (Abschlags-)zahlungen zu den

Zuschüssen I. 1. 4. und III. 1. 4.:115.636,26 €

abzüglich Zuschüsse im Rahmen der Geschäfte der

laufenden Verwaltung durch den Städteregionsrat

(vgl. Sachlage, Punkt 3., letzter Absatz): 1.326,00 €

noch verfügbar: 17.311,22 €

Erträge:

Sachkonto 41 41 00 „Zuweisungen und Zuschüsse für

lfd. Zwecke vom Land“ Ansatz 2017:77000 €

davon zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 43.194,00 €

Nach NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Die Jugendfreizeiteinrichtungen sind unverzichtbarer Teil der jugendspezifischen Infrastruktur. Sie bieten Kindern und Jugendlichen Lernfelder und Freiräume, um ihre Gaben und Fähigkeiten, aber auch ihre Grenzen zu entdecken. Einige Angebote tragen in besonderem Maße zur Inklusion bei.

Im Auftrage:

gez. Terodde


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