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Entwicklung eines integrierten Armutspräventionskonzeptes
- Antrag der Städteregionstagsfraktionen von SPD, FDP und DIE LINKE vom
[04.04.2017](si010.asp?YY=2017&MM=04&DD=04 "Sitzungskalender 04/2017 anzeigen"
) -


Letzte Beratung
Mittwoch, 28. Juni 2017 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8608

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel trifft folgende Entscheidung:

1.Er nimmt die Ausführungen zur Erstellung eines Armutspräventionskonzeptesr das Gebiet der StädteRegion Aachen zur Kenntnis.

2.Er beauftragt die Verwaltung, die mögliche Erarbeitung eines Armutspräventionskonzeptes auf der Grundlage der Ergebnisse des 1. städteregionalen Sozialberichtes zu konkretisieren und in diesem Zusammenhang die damit verbundenen personellen und sächlichen Ressourcenbedarfe zu ermitteln.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 04.04.2017 beantragen die Fraktionen SPD, FDP und DIE LINKE im Städteregionstag die Stelle eines Sozialplaners im A58-Amt für Inklusion und Sozialplanung einzurichten und dort ein integriertes Armutspräventionskonzept für das Gebiet der StädteRegion Aachen zu erarbeiten und vorzulegen.

Aufgrund des in verschiedenen Studien auch für die StädteRegion Aachen bezifferten Umfangs und der Verfestigung von Armut sei es geboten, dieser Entwicklung u.a. durch die Ausarbeitung eines Konzeptes und darauf bezugnehmende politische Entscheidungen auf städteregionaler Ebene entgegenzutreten.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung und führt hierzu erste inhaltliche Überlegungen aus:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 im Rahmen des Strukturkonzeptes 2015-2025 die Einführung einer Sozialplanung beschlossen (siehe Sitzungsvorlagen-Nr.: 2015/0285-E4). Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel (SOZ) am 15.06.2016 hat die Verwaltung erste Informationen darüber vorgestellt, wie der Begriff der integrierten Sozialplanung definiert ist, wie das Vorhaben personell und organisatorisch umgesetzt werden soll, wie die weitere Vorgehensweise geplant ist und welches die zentrale Grundlage einer integrierten Sozialplanung ist (siehe Sitzungsvorlagen-Nr.: 2016/0274).

Zu den Aufgaben des zum 01.02.2016 eingerichteten Arbeitsbereiches im neu strukturierten A 58 Amt für Inklusion und Sozialplanung gehört der Aufbau eines sozialraumbezogenen, städteregionalen Berichtswesens. Dieses wird derzeit auch unter Einsatz von Fördermitteln aus der Landesinitiative „NRW hält zusammen ... für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ gemeinsam mit den Kommunen und dem beauftragten geografischen Institut der RWTH Aachen realisiert (siehe Sitzungsvorlagen-Nr.: 2016/0421 im SOZ am 23.11.2016).

Der Bericht beinhaltet die erstmals mit den regionsangehörigen Kommunen abgestimmten Teilräume unterhalb der kommunalen Ebene, die den sozialen Beziehungen und Gegebenheiten einer Anzahl an Menschen der Gesellschaft mit bestimmten gemeinsamen Merkmalen als städtebaulichen und wohnungsmarktspezifischen Kriterien Rechnung tragen. r diese Räume werden im Sozialbericht eine Vielzahl von Daten und Indikatoren zu sozial relevanten Themenfeldern aufbereitet, die einen integrierten Blick auf Lebenslagen und kommunale Sozialräume ermöglichen.

Mit Bezug zur Armutsthematik beinhaltet der Bericht sowohl grundlegende sozioökonomische Daten (z.B. zum Bezug von Transferleistungen) wie auch zielgruppenspezifische Daten (z.B. zu Alleinerziehenden, Kindern, Älteren). Ferner sind die mit der Lebenslage Armut häufig in Wechselwirkung stehenden Themenfelder, wie beispielsweise Arbeit, Bildung und Gesundheit, ebenfalls Bestandteil des Berichtes.

Die Fertigstellung des 1. städteregionalen Sozialberichtes ist für Ende 2017 avisiert. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischer Wandel am 30.11.2017 vorgestellt werden können.

Die Endfassung soll entsprechend im 1. Quartal 2018 in den zuständigen Fachausschuss eingebracht und in Folge auch mit einer breiten Fachöffentlichkeit im Rahmen einer Sozialplanungskonferenz erörtert werden.

Aus Sicht der Verwaltung bilden die statistischen Kennzahlen dieser integriert angelegten Sozialberichterstattung eine gute Ausgangsbasis für eine vertiefende, datenbasierte Beschäftigung mit regional bestehenden Armutsrisiken und folgen sowie möglichen Gegenstrategien. Inhaltlich bedarf es mit Blick auf die Zielsetzung einer konzeptionellen Erarbeitung einer weitergehenden Analyse unter quantitativen wie qualitativen Gesichtspunkten. Hierzu kommen u.a. in Betracht:

-eine Analyse und Bewertung der verschiedenen Armutsbegrifflichkeiten und Konzepten der Armutsmessung aus regionaler Perspektive

-die Erfassung der im jetzigen Aufbaustadium der Sozialberichterstattung noch nicht berücksichtigten, aber für die Lebenslage Armut zentralen Themenfelder wie beispielsweise Wohnen und soziale Teilhabe

-der Blick auf weitere von Armutsrisiken betroffene Zielgruppen (u.a. geflüchtete Menschen), sowie

-insbesondere der Einbezug bestehender Hilfe- und Unterstützungsangebote in entsprechenden Sozialräumen sowie das dort vorhandene Wissen und die Erfahrung von Fachleuten und ehrenamtlich Tätigen.

Anknüpfungspunkte liefern auch die in den Jahren 2014 - 2016 von der Verwaltung initiierten Austausch- und Vernetzungsforen, wie das städteregionale Demografie-Forum „Armut im Blick“ (Oktober 2014) und der sich hieraus ergebende Vertiefungsworkshop (siehe Sitzungsvorlagen-Nr.: 2015/0318 im SOZ am 24.09.2015) sowie die in 2016 durchgeführte Bildungskonferenz zur Auswirkung von Armut auf Bildungsprozesse.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufgabe der Vermeidung bzw. Überwindung von Armut um eine sozialstaatliche Aufgabenstellung, die auf allen drei föderalen Ebenen (Bund, Land, Kommune) zu verorten ist und in die ebenso Sozialpartner, gesundheits- und wohnpolitische Akteure wie Organisationen der Bürgergesellschaft mit einzubeziehen sind.

Kommunen stehen hierbei aber vor besonderen Herausforderungen. Sie sind direkt mit der Armutssituation und den Armutsfolgen vor Ort konfrontiert, können aber teilweise in nur sehr begrenztem Umfang Einfluss nehmen (z.B. auf die Bekämpfung der Einkommensarmut). Zugleich sind sie in erster Linie zuständig für die sozialpolitische Gestaltung der Lebensverhältnisse ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.

Dies gilt in hohem Maße für Lebenslagen, die in der Armutsprävention eine zentrale Rolle spielen (Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen und soziale Teilhabe) und deren konkrete präventive Ausgestaltung zum überwiegenden Teil in die originäre Zuständigkeit der regionsangehörigen Kommunen fällt. Hier hat die StädteRegion Aachen zumeist keine Aufsichtsfunktion oder Weisungsbefugnis inne, sondern kann koordinierend und/oder unterstützend tätig werden.

Anzumerken ist, dass einige Kommunen im Zuge einer eigenen aufgebauten bzw. sich im Aufbau befindlichen Sozialberichterstattung (z.B. Aachen, Baesweiler, Eschweiler und Stolberg) bereits aktiv in der Entwicklung weitergehender Initiativen sind, die den Folgen der Armut sowie der sozialen Ausgrenzung im kommunalen Raum entgegenwirken sollen. Hieraus ergibt sich, dass auf einen Einbezug der Kommunen bei einer städteregionalen Konzepterarbeitung besonderen Wert zu legen ist.

Ein städteregionales Armutspräventionskonzept kann somit vor allem einen beratenden, empfehlenden Charakter mit Blick auf die gesamte Gebietskörperschaft haben. Zugleich gilt es, sich konzeptionell auf jene Bereiche zu konzentrieren, in denen die StädteRegion Aachen über Entscheidungs-, Einfluss- und Einwirkungsmöglichkeiten verfügt und/oder in denen sie gemeinsam mit den Kommunen praxisbezogene Ideen, Impulse und Handlungsansätze sowie Ziele identifizieren und ggfs. bei der Umsetzung dieser unterstützend und koordinierend tätig werden kann. Dies setzt eine Fokussierung auf bestimmte Themenfelder, Schnittstellen und Zielgruppen voraus.

Hinsichtlich der Vorgehensweise böte sich ein Verfahren an, wie es aktuell in der Erstellung des städteregionalen Integrationskonzeptes zum Tragen kommt. Ausgehend von noch zu bestimmenden Handlungsfeldern und noch zu spezifizierenden Zielgruppen könnten im Rahmen von einmalig stattfindenden Dialogforen langfristige Ziele für die Armutsprävention in der Region erarbeitet werden.

Anzustreben wäre ein Teilnehmer/innenkreis, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der im Städteregionstag vertretenen Fraktionen, der Kommunalverwaltungen, der freien Wohlfahrtspflege, der Fachämter der Verwaltung sowie weiteren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus themen- oder zielgruppenrelevanten Initiativen, Projekten, Einrichtungen, Organisationen zusammensetzt.

Intention dieser Vorgehensweise wäre es,

-die für die Thematik wichtigen Akteursgruppen und Professionen zusammenzuführen,


-eine intensive fachliche Diskussion und Beratung zur Armutsthematik zu führen, die ausgehend von den regionalen Ergebnissen sowohl bestimmte Dimensionen von Armut (im Sinne von Lebenslagen) als auch bestimmte Zielgruppen wie auch bestimmte Sozialräume zum Gegenstand des gemeinsamen Austausch- und Beratungsprozesses werden lässt, sowie

-daraus sich ergebende regionale Handlungsoptionen und Umsetzungsschritte zu extrahieren.

Die vorangegangenen Ausführungen stellen eine erste Ideenskizze dar, für die es zwecks Konkretisierung des Vorhabens der Rückkopplung mit den Ergebnissen aus dem 1. sdteregionalen Sozialbericht sowie den involvierten Akteuren bedarf.

Die Verwaltung schlägt daher vor, zum jetzigen Zeitpunkt die Erstellung eines Armutspräventionskonzeptes zurückzustellen und weitergehende Überlegungen zu Art, Umfang und Herangehensweise sowie damit verbundene Aussagen zu personellen und sachlichen Bedarfen nach Vorlage des 1. städteregionalen Sozialberichts zu tätigen.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Derzeit keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine.

Soziale Auswirkungen:

Mit der Erstellung eines Armutspräventionskonzeptes kann die StädteRegion einen Beitrag zur Zielsetzung leisten, die Lebenslagen der Menschen zu verbessern und Armut und Mangel an Teilhabe in der Region entgegenzuwirken

Im Auftrag:

gez. Hirtz

 

 

Anlage:

Antrag der Städteregionstagsfraktionen von SPD, FDP und DIE LINKE vom 04.04.2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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