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Strukturkonzept 2015 - 2025; Vorschlag Nr. 17: Zusammenführung VabW e.V. mit
der SPRUNGbrett gGmbH


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. Juli 2017 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8661

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt die der nicht-öffentlichen Sitzungsvorlage 2017/0039-E1 als Anlage beigefügte umfangreiche Stellungnahme des Vorsitzenden des VabW e.V. vom 30.05.2017 sowie die der nicht-öffentlichen Sitzungsvorlage 2017/0039-E2 beigefügten weiteren Anlagen zur Kenntnis und stellt fest, dass die Positionen der SPRUNGbrett gGmbH und des VabW e.V. hinsichtlich einer institutionalisierten Kooperation weiterhin unvereinbar sind. Der Vorschlag Nr. 17 des Strukturkonzeptes 2015 2025 wird vor diesem Hintergrund nicht weiter verfolgt.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, den strategischen Nutzen der Mitgliedschaft der StädteRegion im VabW e.V. nach Übernahme der Trägerschaft für das Weiterbildungskolleg durch die StädteRegion auf Basis einer Beratungsvorlage grundsätzlich neu zu beurteilen.

 

 

Sachlage:

I) Beratung im Städteregionsausschuss am 29.06.2017

Die Einladung zur Sitzung des Städteregionsausschusses vom 29.06.2017 sah im nichtöffentlichen Teil die Beratung des Tagesordnungspunktes Strukturkonzept 2015 - 2025; Vorschlag Nr. 17: Zusammenführung VabW e.V. mit der SPRUNGbrett gGmbH“ vor (Sitzungsvorlagen 2017/0039-E1 und 2017/0039-E 2).

Zu Beginn dieser Sitzung beantragte die SPD-Städteregionstagsfraktion, diese Angelegenheit auch im öffentlichen Teil zu beraten. Der Städteregionsausschuss stimmte diesem Antrag zu. Gleichzeitig wies der Städteregionsrat ausdrücklich darauf hin, dass sich die öffentliche Beratung nicht auf Inhalte beziehen rfe, welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend nichtöffentlich zu beraten sind, was insbesondere finanzielle Daten und wirtschaftliche Einschätzungen angeht.

Nach ausführlicher Diskussion beantragte die SPD-Städteregionstagsfraktion, über die beiden Ziffern des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen. Daraufhin empfahl der Städteregionsausschuss dem Städteregionstag, wie folgt zu entscheiden:

  • Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage 2017/0039-E2 (entspricht Ziffer 1 der heutigen Sitzungsvorlage 2017/0331):

einstimmig wie Beschlussvorschlag“

  • Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage 2017/0039-E2 (entspricht Ziffer 2 der heutigen Sitzungsvorlage 2017/0331):

10 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen (Nein-Stimmen: 5 SPD, 1 LINKE)

Auch in der heutigen Sitzung des Städteregionstages soll eine Beratung der im Betreff genannten Angelegenheit (auch) im öffentlichen Teil erfolgen, die Einladung vom 23.06.2017 wurde entsprechend ergänzt. Die zuvor genannten Sitzungsvorlagen 2017/0039, 2017/0039-E 1 und 2017/0039-E 2 sind hingegen weiterhin Gegenstand der nichtöffentlichen Sitzung.

II) Zur Sachlage

Basis des Beschlussvorschlages ist der Vorschlag Nr. 17 des Strukturkonzeptes 2015-2025, in dessen Rahmen der Städteregionstag am 22.10.2015 wie folgt beschlossen hat:

Er beschließt, die Überlegungen zur Zusammenführung des VabW e.V. mit der SPRUNGbrett gGmbH aktiv fortzuführen. Ziel ist die Bündelung der Aufgaben in einer gemeinsamen Gesellschaft, unter deren Dach das Ziel der Förderung von BILDUNG, BERUF und QUALIFIZIERUNG junger Erwachsener noch effektiver und effizienter als bislang verwirklicht werden kann. Hier müssen die Auswirkungen auf die Trägerschaft des WBK berücksichtigt werden.“

Vor diesem Hintergrund hat sich der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen mehrmals mit der Thematik beschäftigt. Es wurden folgende Umsetzungsalternativen vorgestellt und diskutiert:

- ein Konzept zur Zusammenführung beider Träger in Form einer Organträger- und Organgesellschaft,

- ein Konzept des VabW e.V. und seiner Mitgliedstädte zur Zusammenführung der beiden Träger sowie

- ein Modell der Verwaltung zur Zusammenführung in Form eines öffentlich-rechtlichen Zweckverbands.

Wie in den Sitzungsvorlagen 2017/0039, 2017/0039-E 1 und 201770039-E2 aushrlich dokumentiert, sind die Positionen des VabW e.V. und der SPRUNGbrett gGmbH hinsichtlich einer institutionellen Kooperation letztlich unvereinbar. Der Vorschlag Nr. 17 des Strukturkonzeptes 2015 2025 ist vor diesem Hintergrund und mangels realisierbarer alternativer Denkmodelle nicht umsetzbar.

Somit ist der strategische Nutzen der Mitgliedschaft der StädteRegion im VabW e.V. nach Übernahme der Trägerschaft für das Weiterbildungskolleg durch die Städteregion grundsätzlich neu zu beurteilen. Die Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit eine Beratungsvorlage erstellen.

Rechtslage:

Das Strukturkonzept 2015 2025 ist eine freiwillige Mnahme.

Die Sitzungsvorlagen 2017/0039, 2017/0039-E 1 und 2017/0039-E 2 sowie die entsprechenden Anlagen enthalten Informationen zu finanziellen und personellen Sachverhalten der beteiligten Träger, die nichtöffentlich zu behandeln sind.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Aus der Nicht-Umsetzbarkeit des Vorschlags Nr. 17 des Strukturkonzepts ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen gegenüber dem Status quo.

gez.: Etschenberg

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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