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Ausbau der Kreuzstraße, hier: Ausbaubeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Juli 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4144

Beschlussvorschlag:

Der Technik- und Bauausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis, fasst anhand der vorgestellten Planung den Ausbaubeschluss für die Kreuzstraße im Abschnitt von Bahnhofstraße bis Elchenrather Straße und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Durchführung der Submission.

Ausbaubeschluss:

In der Kreuzstraße wird beidseitig ein Gehweg hergestellt, ebenso ein Längsparkstreifen. Vor den Häusern 30-46 ist dies aufgrund privater Stellplätze nicht möglich. Um den Parkplatzbedarf zu decken werden Schrägparkplätze vor den Häusern 23–43 gebaut. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 5,25 m ausgebaut. Die Gehwege und Parkplätze werden in Pflaster gebaut, die Fahrbahn aus Asphalt. In Teilbereichen werden aus bautechnischen Gründen Parkplätze hälftig auf Asphalt markiert, da in diesen Bereichen viele Schieber der Gas- und Wasserleitungen liegen.

Vor den Häusern mit geraden Hausnummern liegen in dichten Paketen die Versorgungsleitung Strom, Telefon, Gas und Wasser, so dass hier kaum Standorte für Bäume möglich sind. Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung wird noch eine genauere Überprüfung erfolgen. Vorgesehen ist eine Mixtur aus schmalkronigen Bäumen, wie die Säuleneiche „Koster“, die Winterlinde „Rancho“ und der Ahorn „Red Sunset“, mit Unterflursystemen. Es sind 11 Pflanzscheiben mit entsprechender Unterbepflanzung geplant.

Der Gehweg wird mindestens 1,20 m breit hergestellt um das Befahren mit Kinderwagen und Rollatoren zu ermöglichen. Im Begegnungsfall kann dann in den Einfahrten aneinander vorbei gegangen werden. Das hellgraue Pflaster wird im Querverband verlegt. In den Einfahrten wird ein L-Verband verlegt, zum einen um die Kräfte beim Überfahren der PKW besser aufzunehmen und zum anderem um zu verdeutlichen, dass das Teilstück des Gehweges überfahren wird. An den Einmündungen wird der Gehweg auf „null“ abgesenkt, um das Queren barrierefrei zu ermöglichen. Der Ausbau mit taktilen Elementen (Noppen- und Rippenplatten) erfolgt analog dem Ausbau für Nebenstraßen, wie dieser in Abstimmung mit dem stellv. Behindertenbauftragten Herrn Breuer im Bereich Mauerfeldchen / Ringstraße umgesetzt wurde. Es wird zur Aufmerksamkeit ein 20 cm breiter Noppenstreifen eingebaut. Im Bereich der Bahnhofstraße wird analog dem Ausbau Sebastianusstraße die Querung mittels Aufmerksamkeitsfeldern und mit Noppen- und Rippenplatten hergestellt.

Die Längsparkplätze sind 2,00 m breit, die Schrägparkplätze 2,50 m. Hier wird zur Unterscheidung zum Gehweg das Pflaster in der Farbe anthrazit verlegt.

Die Kreuzstraße liegt in einer Zone 30. In den Kreuzungsbereichen Wiesenhof werden zur Geschwindigkeitsreduzierung Aufpflasterungen hergestellt und, zur weiteren Verdeutlichung, dass hier die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ angewandt werden muss, „Haifischzähne“ auf markiert. Ebenso werden im Kreuzungsbereich Elchenrather Straße, Solvaystraße und Bahnhofstraße „Haifischzähne“ markiert.

Aufbau nach RStO (Richtlinie für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2012)

Fahrbahn: Tafel 1, Bk 1,8 Zeile 1

- 4 cm Asphaltdecke

- 16 cm Asphalttragschicht

- 45 cm Frostschutzschicht

- 65 cm Gesamtaufbau

Gehweg:

- 8 cm Betonsteinpflaster grau

- 4 cm Bettung Splitt-Sand-Gemisch

- 15 cm Drainbetontragschicht

- 18 cm Frostschutzschicht

- 45 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Gehwege erfolgt mittels Hoch- und Rundbordsteinen.

Parkplätze, Einfahrten: Tafel 3, Bk 1,8, Zeile 7

- 8 cm Betonsteinpflaster anthrazit, grau

- 4 cm Bettung aus Splitt-Sand-Gemisch

- 20 cm Drainbetontragschicht

- 23 cm Frostschutzschicht

- 55 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Parkplätze erfolgt mittels Rundbordsteinen.

Entwässerung:

Die Oberflächenentwässerung erfolgt über ein Dachprofil in der Fahrbahn in eine einzeilige Rinne mit entsprechendem Längs- und Quergefälle in Straßenabläufe mit Anschluss an den öffentlichen Kanal.

Beleuchtung:

Es werden 22 neue Maste mit LED Leuchten aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt beidseitig.

Grünflächen:

Es werden 11 Grünflächen angelegt. Als Bäume werden Säuleneichen „Koster“, Winterlinde „Rancho“ und Ahorn „Red Sunset“ mit entsprechender Unterbepflanzung ausgeführt.

gez. Nelles . gez. von Hoegen

Bürgermeister Erster und Techn. Beigeordneter

gez. Hunscheidt . gez. Ulrich .

Fachdienstleiterin Sachbearbeiter

gez. Bremen . gez. i.V. Waleska

Stadtkämmerer Mitzeichnung ÖRP

Darstellung des Vorgangs:

Darstellung des Vorgangs:

Mit Datum vom 07.03.17 wurden dem Technik- und Bauausschuss die Varianten der Entwurfsplanung vorgestellt und mitgeteilt. Im Rahmen des Verfahrens war geplant eine Bürgerversammlung zu veranstalten. Diese fand am 04.05.17 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Neben der Anhörung wurden auch schriftliche Eingaben gemacht.

Über die Kreuzstraße, als Haupterschließungsstraße im Strassenverzeichnis gelistet, muss entsprechend dieser Funktion neben den Verkehr der Anwohner der Kreuzstraße für das Wohngebiet Elchenrath den Quell- und Zielverkehr abwickeln, der für die Anwohner als Durchgangsverkehr registriert wird. Durchgangsverkehr im klassischen Sinne ist nicht zu verzeichnen.

Eine der Hauptaussagen war, neben geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen aufgrund zu schnellem Fahren, dass wegen der geschlossenen Altbebauung möglichst viele Parkraum geschaffen werden sollte, so dass die ausgearbeitete Entwurfsplanung auf den Varianten 2 a und b basiert.

Abwägung und Bewertung der Eingaben und Anregungen:

  1. Schrägparker vor den Häusern 23 43:

Seitens der Verwaltung bestehen hierzu keine Bedenken, da solche Parkflächen in unterschiedlichen Verkehrszonen angelegt wurden. Als Beispiel der Umbau Gouleystr, Poststr, An St. Sebastian und Sebastianusstraße, hier sind keine Auffälligkeiten hinsichtlich Unfälle zu verzeichnen.

Fazit: Umsetzung

  1. ngsparken vor den Häusern 30 46:

Auf den davor liegenden privaten Freiflächen der Häuser ist das Parken gemäß dem Bauordnungsamt erlaubt, so dass im Rahmen der Umplanung entsprechend Zufahrt gewährleistet sein muss. Der jetzige Zustand kann so nicht beibehalten werden, weil zum Teil verkehrswidrig über den Gehweg gefahren wird, da die Stellplätze als solche nicht zu erkennen sind. Um dennoch Längsparken auf der Fahrbahn zu ermöglichen, aber auch die Zufahrt zu den Stellplätzen zu gewährleisten wäre neben der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone, nach dem Regelwerk eine mindestens 3,50 m breite Verkehrsfläche erforderlich. Auf der gegenüberliegenden Seite beträgt die Gehwegbreite mit 1,20 m das Mindestmaß, so dass hier auf einer Länge von ca. 4,45 m zur Verfügung stehen würde. Hier käme es vermehrt zu Sachbeschädigung durch abgefahrene Spiegel und Lackschäden.

rde der Bestandschutz für das Parken seitens der Stadt Würselen aufgehoben werden, hätte dies zur Folge, dass bis zu 12 zusätzliche Pkw im öffentlichen Verkehrsraum untergebracht werden müssten. Durch das beidseitige Längsparken würden in diesem Bereich 25 26 Parkplätze erstellt werden können. Dem gegenüber stehen der Planung mit Schrägplätzen 26 Parkplätze zur Verfügung zuzüglich den privaten. In der Gesamtbilanz stehen beim Schrägparken 12 Parkplätze mehr zur Verfügung.

Fazit: keine Umsetzung

  1. Aufhebung der Einbahnstraßenregelung der Elchenrather Straße

Zum einen handelt es sich beim Bau der Elchenrather Straße um eine Fördermaßnahme, so dass hier noch eine Zweckbindung bis zum Jahre 2028 gegeben ist. Zum anderen würde die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung weiteren Verkehr zur Kaiserstraße bringen, welcher zu den Stoßzeiten zusätzlichen Rückstau erzeugen würde und es würde wieder Durchgangsverkehr von der Bahnhofstraße über die Nord-, Kreuzstraße und Elchenrather Straße durch das Wohngebiet fahren.

Fazit: keine Umsetzung

  1. Einführung einer Einbahnstraßenregelung für die Kreuzstraße

Im Bereich hinteren Bereich Elchenrather Straße und Im Hühnerwinkel liegen landwirtschaftliche Betriebe, die über Nord- und Kreuzstraße ebenfalls erschlossen werden. Aufgrund der Altbebauung im Kreuzungsbereich Nordstraße / Elchenrather Straße ist das Abbiegen für Lastkraftwagen nur schwer oder gar nicht möglich, so dass eine Einbahnstraßenregelung für die Kreuzstraße nicht möglich ist.

Fazit: keine Umsetzung

  1. Entlastung der Kreuzstraße durch höhere Attraktivität für den Durchgangsverkehr der Nordstraße

Das Wohngebiet Elchenrath hat aufgrund der Einbahnstraßenregelung der Elchenrather Straße kaum Durchgangsverkehr zu verzeichnen. Der bestehende Quell- und Zielverkehr wickelt sich relativ gleichmäßig über die Nord und Kreuzstraße ab. Durch den Umbau der Kreuzstraße wird die Attraktivität aufgrund der geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen ebenfalls gesenkt.

Fazit: keine Umsetzung

  1. Vorhandene Bäume erhalten oder ersetzen

Im Rahmen der Planung werden können die Standorte nicht erhalten bleiben.

Fazit: Umsetzung durch Ersatz

  1. Parkplätze im Bereich 62 -70

Das Anlegen von Parkplätzen ist hier nicht möglich, da es wegen der Sichtverhältnisse zu Beeinträchtigungen kommt. Die Parkplätze müssten auf der Straße angelegt werden, hier käme es aufgrund des Platzmangels im Kreuzungsbereich zu erheblichen Beeinträchtigung beim Ein- und Ausfahren in und aus der Solvaystraße.

  1. Anfahrbarkeit Containerstandort

Hier werden 2 Stellplätze zur Verfügung gestellt, die während der Einwurfzeiten der Container frei zu halten. Entsprechende Beschilderung wird aufgestellt.

Fazit: Umsetzung

  1. Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen

Im Bereich der Kreuzungen Kreuzstraße / Wiesenhof werden Aufpflasterungen vorgesehen, im weiteren Verlauf Richtung Elchenrather Straße werden durch auf die Straße gezogene Parkplätze Verschwenkungen und Einengungen erzeugt, die das Geschwindigkeitspotenzial verringern. Zusätzlich konnten hierdurch weitere 11 Parkplätze angelegt werden.

  1. Ausbau der Parkplätze in Asphalt

Da die Parkplätze zumeist zwischen Einfahrten liegen, welche mit Pflaster ausgebaut werden, wäre aus bautechnischen ein erhöhter Aufwand nötig um die Flächen zu asphaltieren. Des Weiteren würde durch den erforderlichen Handeinbau am Anfang und Ende jeder Parkplatzreihe die Gefahr bestehen, dass die Oberflächen in Ebenheit und Gestaltung nicht gleichmäßig hergestellt werden könnte.

Fazit: keine Umsetzung

Nach Umsetzung der Eingaben und Anregungen erfolgt der Ausbau wie nachstehend beschrieben:

In der Kreuzstraße wird beidseitig ein Gehweg hergestellt, ebenso ein Längsparkstreifen. Vor den usern 30 -46 ist aufgrund privater Stellplätze dies nicht möglich. Um den Parkplatzbedarf zu decken werden Schrägparkplätz vor den Häusern 23 43 gebaut. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 5,25 m ausgebaut. Die Gehwege und Parkplätze werden in Pflaster gebaut, die Fahrbahn aus Asphalt. In Teilbereichen werden aus bautechnischen Gründen Parkplätze hälftig auf Asphalt markiert, da in diesen Bereichen viele Kappen der Gas- und Wasserleitungen liegen.

Vor den Häusern mit geraden Hausnummern liegen in dichten Paketen die Versorgungsleitung Strom, Telefon, Gas und Wasser, so dass hier kaum Standorte für Bäume möglich sind. Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung wird noch eine genauere Überprüfung erfolgen. Vorgesehen ist eine Mixtur aus schmalkronigen Bäumen, wie die Säuleneiche „Koster“, die Winterlinde „Rancho“ und der Ahorn „Red Sunset“, mit Unterflursystemen. Es sind 11 Pflanzscheiben mit entsprechender Unterbepflanzung geplant.

Der Gehweg wird mindestens 1,20 m breit hergestellt, um das Befahren mit Kinderwagen und Rollatoren zu ermöglichen, im Begegnungsfall kann dann in den Einfahrten aneinander vorbei gegangen werden. Das hellgraue Pflaster wird im Querverband verlegt. In den Einfahrten wird ein L-Verband verlegt, zum einen um die Kräfte beim Überfahren der PKW besser aufzunehmen und zu verdeutlichen, dass das Teilstück des Gehweges überfahren wird. An den Einmündungen wird der Gehweg auf „null“ abgesenkt, um das Queren barrierefrei zu ermöglichen. Der Ausbau mit taktilen Elementen ( Noppen- und Rippenplatten) erfolgt analog dem Ausbau für Nebenstraßen, wie dieser in Abstimmung mit dem Behindertenbauftragten Herrn Breuer im Bereich Mauerfeldchen / Ringstraße umgesetzt wurde. Es wird zur Aufmerksamkeit ein 20 cm breiter Noppenstreifen eingebaut. Im Bereich der Bahnhofstraße wird analog dem Ausbau Sebastianusstraße die Querung mittels Aufmerksamkeitsfelder und mit Noppen- und Rippenplatten hergestellt.

Die Längsparkplätze sind 2,00 m breit, die Schrägparkplätze 2,50 m. Hier wird zur Unterscheidung zum Gehweg das Pflaster in der Farbe anthrazit verlegt.

Die Kreuzstraße liegt in einer Zone 30, in den Kreuzungsbereichen Wiesenhof werden zur Geschwindigkeitsreduzierung Aufpflasterungen hergestellt und, zur weiteren Verdeutlichung, dass hier die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ angewandt werden muss, „Haifischzähne“ auf markiert. Ebenso werden im Kreuzungsbereich Elchenrather Straße, Solvaystraße und Bahnhofstraße „Haifischzähne“ markiert.

Aufbau nach RStO (Richtlinie für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2012)

Fahrbahn: Tafel 1, Bk 1,8 Zeile 1

- 4 cm Asphaltdecke

- 16 cm Asphalttragschicht

- 45 cm Frostschutzschicht

- 65 cm Gesamtaufbau

Gehweg:

- 8 cm Betonsteinpflaster grau

- 4 cm Bettung Splitt-Sand-Gemisch

- 15 cm Drainbetontragschicht

- 18 cm Frostschutzschicht

- 45 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Gehwege erfolgt mittels Hoch- und Rundbordsteinen.

Parkplätze, Einfahrten: Tafel 3, Bk 1,8, Zeile 7

- 8 cm Betonsteinpflaster anthrazit, grau

- 4 cm Bettung aus Splitt-Sand-Gemisch

- 20 cm Drainbetontragschicht

- 23 cm Frostschutzschicht

- 55 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Parkplätze erfolgt mittels Rundbordsteinen.

Entwässerung:

Die Oberflächenentwässerung erfolgt über ein Dachprofil in der Fahrbahn in eine einzeilige Rinne mit entsprechenden Längs- und Quergefälle in Straßenabläufe mit Anschluss an den öffentlichen Kanal.

Beleuchtung:

Es werden 22 neue Maste mit LED Leuchten aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt beidseitig.

Grünflächen:

Es werden 11 Grünflächen angelegt. Als Bäume werden Säuleneichen „Koster“, Winterlinde „Rancho“ und Ahorn „Red Sunset“ mit entsprechender Unterbepflanzung ausgeführt.

Beiträge:

Die Kostenschätzung der Straßenbaumaßnahme beuft sich auf ca. 740.000,- €.

Auf Basis der Satzung über Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Würselen vom 19.05.2004 wurden KAG-Beiträge in Höhe von ca. 402.000,- € ermittelt. Auf die anrechenbare Grundstücksfläche umgerechnet beträgt der Beitrag 9,52 €/qm.

Kanalbau:

Nach Auswertung der Kamerabefahrung kann der städtische Kanal mittels Inlinersanierung instandgesetzt werden. Die Arbeiten erfolgen im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme. Eine Vergabe der Arbeiten ist im September 2017 vorgesehen. Die Kosten für die Sanierung des öffentlichen Kanals werden aus dem Abwassergebührenaufkommen finanziert.

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel für den Straßenausbau stehen auf folgende Haushaltsstelle zur Verfügung:

Kostenschätzung:773.858,40 €

Haushaltsmittel:notwendige Mittel sind als APL (außerplanmäßige Leistungen) aus dem Sonderposten Infrastrukturmaßnahme zu beantragen

Kostenstelle:40.60

Kostenträger:541 000 140

Sachkonto:092 212

Inv.-Nr.:I 5130 10001

AiB.:215

KAG-Einnahmen:402.380,72 €

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Durch den Umbau wird aufgrund geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und spielende Kinder erhöht.

Anlage/n:

- Lagepläne

- Regelquerschnitt

- Kostenschätzung

- Bilder: Querungen mit taktilen Elementen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • An St. Sebastian
  • Kreuzstraße
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  • Bahnhofstraße
  • Im Hühnerwinkel
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  • Nordstraße
  • Ringstraße
  • Mauerfeldchen
  • Kaiserstraße
  • Elchenrather Straße

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Donnerstag, 13. Juli 2017Sitzung des Technik- und Bauausschusses

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