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Projekt "Stadt- Land- LUST" (Programm "Stadt-Land-Plus des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung - BMBF)
- Beteiligung der Städteregion Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Oktober 2017 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8703

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

I. Er beauftragt die Verwaltung an dem Pilotprojekt teilzunehmen und

II. die notwendige Personalbereitstellung über die 100 %-Projektförderung vorzunehmen.

III.Die Basiswerter die Personalkosten werden ab Oktober 2018 um 14.290,00, in 2019 um 57.160,00 €, in 2020 um 58.201,00 €, in 2021 um 61.322,00 € und bis Juli 2022 um 30.661,00 (insgesamt = 221.634,00) erhöht.

 

 

Sachlage:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte die Förderrichtlinie "Stadt-Land-Plus" zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Themenbereich "Ressource Land" im Bundesanzeiger vom 16.01.2017 (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1297.html).

Diese Förderrichtlinie ist Teil der Leitinitiative Zukunftsstadt innerhalb des BMBF-Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung FONA3". Die Leitinitiative fokussiert auf einen integrativen Ansatz zur Entwicklung nachhaltiger Städte. "Stadt-Land-Plus" ergänzt die Richtlinien zur Förderung von Vorhaben für die Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt vom 18. März 2016 (BAnz AT 01.04.2016 B2).

Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann nicht ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen erfolgen. Hierfür müssen Stadt, städtisches Umland und ländlicher Raum gemeinsam betrachtet werden. Die Entwicklung von Städten, städtischem Umland und ländlichen Räumen ist funktional eng verflochten. In wachsenden Regionen intensivieren sich häufig Nutzungsinteressen hinsichtlich der Ressource Land. Ziel der Fördermaßnahme „Stadt-Land-Plus“ ist es, durch Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige Entwicklung von Regionen zu erreichen. Unter Berücksichtigung der Interessen von Städten, städtischem Umland und ländlichen Räumen soll ein effizientes, ressourcenschonendes Landmanagement auf regionaler Ebene verwirklicht werden. Hierfür gibt es bisher keine etablierten oder institutionalisierten Prozesse und Strukturen.

Um eine langfristig tragfähige regionale Entwicklung zu erreichen, sind verstärkt sektorübergreifende und interkommunale Anstrengungen für ein ressourcenschonendes Landmanagement notwendig. Es bestehen erhebliche Defizite im Wissen über die Wechselwirkungen von Stadt-Land-Beziehungen auf die Nachhaltigkeit von Regionen.

Die Fördermaßnahme richtet sich an Forschung, Kommunen und kommunale Einrichtungen, Landnutzer (Land- und Forstwirtschaft, Wohnungsbau, Tourismus, Naturschutz, Abfallwirtschaft), Regionalplaner und -entwickler, Lebensmittel-, Futter-, Pharma- oder Baustoffindustrie, Logistikanbieter oder Transportunter-nehmen, Informationsdienstleister und Handel.

Projektantrag „Stadt-Land-LUST“

Das Unternehmen KreaScientia -gemeinnützige Gesellschaft für kreative Bildung mbH- aus Aachen, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Frau Dr. Rita Darboven hat im März 2017 einen Förderantrag beim BMBF gestellt, zu dem auch die Städteregion Aachen ein allgemeines Unterstützerschreiben beisteuerte.

Die zur Förderung beantragte Projektskizze „Stadt-Land-LUST (Lebens- und Umweltqualität Stadt) erhielt in dem zweistufigen Verfahren den Zuschlag, sodass nunmehr ein Projektantrag mit dem gesamten Konsortium erarbeitet und Mitte September 2017 eingereicht werden muss (Bewilligung: ab Mai 2018). Das Konsortium besteht aus der KreaScientia gGmbH als Projektleitung, den Hochschulinstituten: Kommunikationswissenschaft, Landschaftsarchitektur, Biologie, (Beirat: RWTH, FH angefragt); den Wirtschaftsunternehmen: Formitas GmbH, ccBim e.V. (Beirat: BKR, archigraphus angefragt); den Verwaltungen: Städteregion Aachen, Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath, Stadt Würselen, (Beirat: Stichting Euregio Maas-Rhein / Dreiländerpark) und Vertretern der Zivilgesellschaft: KreaScientia gGmbH, Förderverein Aachen-Fenster e.V. (Beirat: NABU Aachen Stadt, BUND Aachen Land). Diese vielfältige Zusammensetzung gewährleistet ein komplementäres Expertise-Netzwerk, übergreifenden Erfahrungs- und Datenaustausch, integrale Arbeitsperspektiven sowie einen umfassenden Dateninput und output über den gesamten Projektrahmen.

Anliegen

In diesem praxisnahen Pilotprojekt soll entsprechend der Förderrichtlinie zur verbesserten Abstimmung zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum nach neuen Wegen im nachhaltigen Landmanagement gesucht werden. Dazu soll auf bestehende Ressourcen, Planungsgrundlagen und Konzepte aufgebaut, verwaltungsinterne Abläufe optimiert, Kooperationen initiiert und neue Erkenntnisse gewonnen werden, die zum einen in das Verwaltungshandeln integriert und zum anderen in aktuellen Planungsprozessen angewandt werden. Konkretes Ergebnis ist unter anderem ein Daten-Tool, das in Planungs- und Entwicklungsprozessen der „Grünen Infrastruktur“ eingesetzt werden kann. Beispielprojekte im Nordkreis der Städteregion Aachen sollen mit den Städten Herzogenrath und Würselen entwickelt werden. Die Stadt Aachen knüpft mit dem Bezirk Aachen-Nord an.

Das Projekt fängt nicht beim Stand „0“ an, sondern greift vorhandene Konzepte auf verschiedenen politischen Handlungsebenen auf und bindet Basisdaten des Landes NRW ein, die auf einem guten und aktuellen Niveau vorliegen und i.d.R. jährlich aktualisiert werden. Diese Daten benötigen keine Nacharbeit und sind über Links direkt nutzbar. Darüber hinaus sollen Basisdaten der Städteregion Aachen einbezogen werden, die z. B. beim Katasteramt gesammelt vorgehalten oder im Umweltamt verfügbar sind. Zudem sind die Biologische Station Stolberg und die Naturschutzverbände wichtige Datenlieferanten. Bisher wurden diese Daten nur nach Bedarf verknüpft aber nicht logistisch als Ganzes aufbereitet. Weitere Daten werden je nach abgestimmtem Bedarf im Konsortium zu den Anwendungsszenarien von den beteiligten Hochschulinstituten erhoben.

Die Städteregion ist mit dem A 70 - Umweltamt und A 62 Kataster- und Vermessungsamt in die Projektentwicklung von Anfang an einbezogen und kann dadurch die anwendungsorientierte Zusammenarbeit sicherstellen.

Grundannahmen

Grundsätzlich wird davon ausgegangen,

  • dass die Geoinformationsdienste viele Informationen bieten, die aber entsprechend aufbereitet sein müssen, damit sie bekannt werden und hilfreich sind,

  • dass Bürger (im weitesten Sinne des Wortes) durch Visualisierungen besser in einen Prozess integriert werden können und

  • dass letztendlich jeder außerhalb seines engen Fachbereichs ein Laie ist und von daher die Anforderungen an klare und gut aufbereitete Visualisierungen gewachsen sind, wenn eine gute Kommunikation das Ziel ist.

Rechtslage:

Die Teilnahme an diesem Projekt ist eine freiwillige Leistung. Im Gegenzug zur Projektteilnahme ist eine nachhaltig positive Bereitstellung einer visualisierten Datengrundlage zu erwarten, die die Stadt-/Landschaftsentwicklung nachhaltig und ressourcenschonend strukturiert.

Die Ergebnisse sind nicht rechtsverbindlich, aber eine Grundlage zur Aktualisierung der Landschaftspläne und Abgabe fachlicher Stellungnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung. Auch die Siedlungsentwicklung z.B. über den Regionalplan kann von den zu erwartenden Projektergebnissen profitieren.

Nach § 26 Absatz 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschließt der Städteregionstag über die Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen, was auf Grund des Umfangs dieses Projektes gegenben scheint.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Durchführung des Projektes erfolgt auf Seiten der Städteregion mit einer neu einzurichtenden und zeitlich befristeten (01.10.2018 bis Juni 2022) Vollzeitstelle bei der unteren Naturschutzbehörde sowie begleitend mit vorhandenem Personal. Die Notwendigkeit einer Verlängerung der neu eunzurichtenden Projektstelle über die v.g. Zeit hinaus besteht nicht.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r das Projekt werden in Bezug auf die Personal- und Sachkosten, die die Städtergion im Voraus leisten muss, seitens des BMBF insgesamt rd. 230.100,00r die Gesamtlaufzeit zur Verfügung gestellt (= 100% Deckung). D.h., dass die Durchführung des Projekts in finanzieller Hinsicht für die Städteregion kostenneutral ist. Nach Projektende fallen auch keine weiteren Personal- und Sachkosten mehr an.

Die Erhöhung der Basiswerte für die Personalkosten gem. Beschlussfassung mussr den Haushalt 2018 sowie bei der Aufstellung der Haushalte 2019 ff. und daneben die folgenden Beträge im Produkt 14.01.01 „Umweltkoordinantion“ zusätzlich bei den Ansätzen berücksichtigt werden:

Sachkonto

2018

2019

2020

2021

2022

500001

Personal­aufwendung­en

14.290

57.160

58.201

61.322

30.661

541130

Dienstreise­kosten

488

1.070

1.070

1.070

488

543990

Sonstige Geschäftsaus­gaben

287

1.141

1.141

1.141

570

Zwischen­summe

15.065

59.371

60.412

63.533

31.719

414001

Zuw. u. Zusch. f. lfd. Zwecke v. Bund

15.065

59.371

60.412

63.533

31.719

Aufwand für die Städte­region

0

0

0

0

0

Im Auftrag:

gez. Pilgrim


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Oktober 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 12. Oktober 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 21. September 2017Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug