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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -
hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. November 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=17217

Erläuterungen:


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -

hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Die Uniklinik Aachen beabsichtigt die Errichtung eines Parkhauses im Bereich Kullenhofstraße / Pariser Ring. Das Parkhaus soll der Unterbringung der Stellplätze sowohl für die Beschäftigten und Studenten, als auch für die Patienten der Uniklinik dienen. Standort ist der derzeitige Parkplatz des Studierendenwerkes am Pariser Ring. Es ist ein 2-schiffiges Parkhaus mit 1350 Stellplätzen auf 9 Parkebenen geplant mit einer Grundfläche von ca. 145 x 34 m und einer Höhe von ca. 21,0 bis 25,0 m.

Da die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 592, VIII. Änderung der Planung entgegenstehen wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen der Programmberatung war dem Planungsausschuss am 21.04.2016, dem Mobilitätsausschuss am 14.04.2016 sowie der Bezirksvertretung Aachen Laurensberg am 15.06.2016 die Planung vorgestellt worden (s. Vorlage Nr. FB 61/0402/WP17). Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung beauftragt, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bestand noch das Ziel, den Bebauungsplan nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung mit Vorprüfung des Einzelfalls) aufzustellen. Aufgrund der Größe und der Auswirkungen des geplanten Parkhauses wurde auf das vereinfachte Verfahren verzichtet. Außerdem kann dieser Bebauungsplan im Zusammenhang mit den übrigen Bebauungsplanverfahren im Bereich der Uniklinik gestellt werden, sodass die Flächenbegrenzung für ein Verfahren nach § 13a BauGB überschritten würde.

Der Bebauungsplan wird nun nach § 2 BauGB mit Umweltprüfung bzw. Umweltbericht aufgestellt.

Um das Einfügen dieses erheblichen Bauvolumens in die Umgebung zu gewährleisten, wurde ein Qualitätssicherungsverfahren für die Fassadengestaltung durchgeführt werden. Das UKA hatte als Verfahren eine Mehrfachbeauftragung veranlasst. Die Jury hatte am 27.04.2017 eine Entscheidung getroffen und einstimmig empfohlen, den Entwurf des Büros Nebel Pössel Architekten weiterzuverfolgen. Die Ergebnisse waren dem Planungsausschuss am 18.05.2017 vorgestellt worden.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 27.06.2016 bis 08.07.2016 stattgefunden. Es waren ca.40 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin am 28.06.2016 erschienen. Bei diesem Termin wurde nicht nur die Parkhausplanung vorgestellt, sondern auch der Masterplan für die Gesamtentwicklung im Bereich der Uniklinik.

Dementsprechend wurden nicht nur Themen diskutiert, die das Parkhaus betrafen, sondern auch Themen zum Masterplan und zur Planung Kullenhofstraße.

In Bezug auf das Parkhaus wurden insbesondere folgende Punkte angesprochen:

  • Art des Bebauungsplanverfahrens
  • Planung des Parkhauses (Standort, Höhe)
  • Anforderungen des benachbarten Studierendenwohnheims
  • Wegeverbindung zur Uniklinik
  • Baustellenverkehr / Baustelleneinrichtung.

Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.

Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Parallel wurden 21 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 7 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt

Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.

  1. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Durch den vorhabenenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - soll Planungsrecht für das geplante Parkhaus der Uniklinik geschaffen werden. Das Parkhaus hat eine maximale Gebäudehöhe von 25m im Bereich des nördlichen Kopfes des Parkhauses. Der Baukörper ist 145,20m lang und zwischen 34m und 39m breit. Das Parkhaus verfügt über neun Parkebenen bei einer Geschosshöhe von 2,75m. Das Baufeld fällt zum Dorbachtal hin um ein Geschoss ab, wodurch das Gebäude talseitig bündig im Gelände platziert wird und sich hangseitig entsprechend um ein Geschoss in das Gelände gräbt. Über den Bebauungsplan (s. Anlage 3) und den Vorhaben- und Erschließungsplan (s. Anlage 4) wird die Planung einschließlich der Außenanlagen verbindlich festgelegt. Darüber hinaus wird zum Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem die Umsetzung des Vorhabens einschließlich aller Auflagen sichergestellt werden soll.

Im Bebauungsplan soll ein Sondergebiet festgesetzt werden, in dem die Errichtung eines Parkhauses mit der dazugehörigen Zufahrt und Nebenanlagen zulässig ist. Durch die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen und maximaler Gebäudehöhen wird die Kubatur des Baukörpers festgelegt. Bei den maximalen Gebäudehöhen ist der obere Fassadenabschluss maßgebend sowie die Überdachung der Spindeln und des Treppenhauses bzw. des Aufzugsmaschinenraumes.

Aktuell wurde seitens der Uniklinik die Anforderung gestellt, im Bereich des obersten Fassadenabschlusses noch als Suizidschutz eine nach innen kragende, transparente Konstruktion anzubringen (s. Anlage 9, Seite 10). Hierfür soll eine Ausnahmeregelung zur Höhenüberschreitung im Bebauungsplan festgesetzt werden.

Die Hochbauplanung einschließlich der über den Wettbewerb festgelegten Fassadengestaltung (s. Anlage 9) wird über den Durchführungsvertrag gesichert. Auch für die von Seiten des Studierendenwerkes geforderten Nebengebäude (Garagen, Müllplatz, überdachte Stellplätze) ist noch ein Gestaltungsvorschlag zu erarbeiten, der zum Satzungsbeschluss in den Durchführungsvertrag aufgenommen wird.

Im Norden wird die bestehende öffentliche Grünfläche weiterhin gesichert. Hier verläuft eine Wegeverbindung von der Kullenhofstraße bis in das Dorbachtal. Im Süden verbleibt eine private Grünfläche als Übergang ins Dorbachtal.

Weiterhin sollen Wegerechte festgesetzt werden, die der Erschließung des Studierendenwohnheims und deren Stellplätze und Nebenanlagen dienen. Da diese Fläche im Eigentum des Studierendenwerkes verbleibt, wird sie im Rechtsplan entsprechend markiert.

Die Erschließung des Parkhauses erfolgt über den nördlich anschließenden Kreisverkehr im Bereich Kullenhofstraße. Die Zufahrt in das Parkhaus wurde an der Ostseite (Dorbachtal) gelegt, um die westlich angrenzende Wohnbebauung vor Lärmimmissionen zu schützen. Im Bereich der ca. 70m langen Zufahrt verlaufen zwei parallele Fahrstreifen für die ein- und ausfahrenden PKW-Verkehre. Jeweils eine Aufwärts- und eine Abwärtsspindelrampe dienen zur inneren Erschließung des Parkhauses. Im Parkhaus werden ca. 1.350 Stellplätze für Mitarbeiter, Patienten und Besucher der Uniklinik angeboten. Dazu zählen auch die Ersatzstellplätze für das Studierendenwerk, die durch die Realisierung des Vorhabens überplant werden. Beide Spindeln sind zum Schutz vor Witterungseinflüssen überdacht.

Um ein Angebot auch für Radfahrer zu schaffen, werden in unmittelbarer Nähe der westlichen Erschließungsspindel 42 Fahrradabstellplätze angelegt.

Der Hauptzugang für Fußgänger befindet sich an der nordwestlichen Seite des geplanten Parkhauses. Die Wegeverbindung Richtung Uniklinik soll über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Öffentlichkeit gesichert werden. Im Parkhaus sind sowohl Treppenhäuser für die fußläufige Erreichbarkeit als auch Aufzüge zur Sicherstellung des barrierefreien Zugangs des Parkhauses eingeplant. Die Nutzer des Parkhauses werden über den neuen Gehweg entlang des verbreiterten Seitenraumes auf der Kullenhofstraße in Richtung des neuen Haupteingangs geführt. Die Kullenhofstraße wird über eine neu gestaltete Querungshilfe gequert.

Über ein Verkehrsgutachten (BSV, 6/2017) wurde der Nachweis erbracht, dass sowohl die interne Erschließung des Parkhauses als auch die Zufahrten und die Steuerung der Parkierung ohne Störung der Verkehrsabläufe möglich sind. Durch entsprechende Maßnahmen wird die APAG sicherstellen, dass morgens anfahrende Mitarbeiter zuerst das Parkhaus nutzen. Erst wenn ein entsprechend hoher Belegungsgrad im Parkhaus erreicht ist, kann auch der offene Parkplatz (P2) genutzt werden. Vor Satzungsbeschluss wird das Verkehrsgutachten noch dem Mobilitätsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Für die Freiflächen um das Parkhaus wurde ein Konzept erstellt (3+ Freiraumplaner), das über den Durchführungsvertrag gesichert werden soll (s. Anlagen 9 und 10). Soweit möglich sollen bestehende Bäume erhalten werden. Dennoch müssen bedingt durch die Parkhausplanung 62 Bäume gefällt werden. Dem gegenüber stehen 38 Neupflanzungen (s. Anlage 11).

Es wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt (FSW LA, 7/2017), der den Eingriff im Bereich des Plangebietes untersucht hat. Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 1.734 Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Defizit von 2.698 Wertpunkten ausgelöst. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann für den Verlust von 2.698 Wertpunkten kein Ersatz geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die über den Durchführungsvertrag gesichert werden sollen.

In Bezug auf die klimatischen Auswirkungen der Planung wurde sowohl eine gutachterliche Betrachtung der großräumigen Auswirkung des Baukörpers (Lage am Dorbachtal) vorgenommen, als auch eine Betrachtung der Emissionen, die durch den PKW-Verkehr innerhalb des Parkhauses entstehen. Das stadtklimatische Gutachten (RWTH, 3/2017) stellt fest, dass trotz einer Einengung des Dorbachtals und die hierdurch entstehende Beschränkung des Kaltluftstromes die Auswirkungen jedoch als nicht erheblich eingestuft werden können.

Im Zuge einer Stellungnahme zu den auftretenden NO2-Emissionen (TÜV Rheinland, 7/2017) durch die kurzzeitige Befüllung / Entleerung des Parkhauses wurde nachgewiesen, dass die im Parkhaus entstehenden NO2 Emissionen durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge kleiner sind als in der TA Luft bzw. 39. BImSchV festgelegte Immissionskurzzeitwert für NO2.

Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen. Die maßgebenden Grenzwerte werden durch die Realisierung des Vorhabens eingehalten, wenn die zur Wohnbebauung hin orientierten Süd-, West-, und Teile der Nordfassade des Parkhauses geschlossen ausgeführt und mit einem Schalldämmmaß von 20 dB(A) versehen werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Schallschutzgutachten (BFT Cognos 7/2017). Auf dieser Basis sollen im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen erfolgen.

Mit der Errichtung des Parkhauses auf der heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich das Ortsbild- und Landschaftsbild deutlich. Durch die Realisierung des Vorhabens und vor allem durch das Volumen des Baukörpers wird die Wahrnehmbarkeit des Dorbachtals aus Richtung Vaalserquartier beeinträchtigt. Das Parkhaus wird aber auch als eine neue bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität über eine ansprechende Fassadengestaltung erzielt werden soll. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäume im Wechsel mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung ins Dorbachtal.

Durch die Errichtung des Parkhauses kann das Ziel umgesetzt werden, die dringend benötigten Erweiterungen im Bereich der Uniklinik Aachen in die Wege zu leiten. Da diese nur auf den bisherigen Parkplatzflächen realisiert werden können, ist als Ersatz für die entfallenden Stellplätze der Bau des Parkhauses zwingend erforderlich. In der Abwägung soll diesem Ziel Vorrang gegeben werden gegenüber dem durch die Planung entstehenden Eingriff.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 971 - Parkhaus Uniklinik - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

Da sämtliche Kosten vom Vorhabenträger übernommen werden, entstehen der Stadt keine Kosten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - in der vorgelegten Fassung zu beschließen, vorbehaltlich der Zustimmung des Umweltausschusses zum Umweltbericht.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - in der vorgelegten Fassung, vorbehaltlich der Zustimmung des Umweltausschusses zum Umweltbericht.

 

 

Anlage/n:

  1. Übersichtsplan
  2. Luftbild
  3. Entwurf des Rechtsplanes
  4. Vorhaben- und Erschließungsplan
  5. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
  6. Entwurf der Begründung mit Umweltbericht
  7. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
  8. Abwägungsvorschlag Behörden
  9. Hochbauplanung
  10. Freiflächengestaltung
  11. Baumbilanz
  12. Straßenplanung

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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