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Strukturkonzept 2015 - 2025; Vorschlag 15 b)
"Leistungsvereinbarungen und Zuschüsse im Gesundheitsbereich"
Anpassung der Leistungsvereinbarungen zum Betrieb der Kontakt- und
Beratungsstellen für psychisch Kranke


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Oktober 2017 (öffentlich)
Federführend
A 53 - Gesundheitsamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8714

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beauftragt die Verwaltung, mit den unten aufgeführten Trägern für die Jahre 2018 bis 2021 Leistungsvereinbarungen zum Betrieb von Kontakt- und Beratungsstellen in Aachen, Alsdorf, Stolberg und Eschweiler neu abzuschließen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen erhalten die Träger jährlich folgende Zuwendungen:

Aachener Laienhelfer Initiative e.V.48.200 €

(40.200 € zzgl. Mehrbedarf i.H.v. 8.000 €)

rderverein Eschweiler 137.000 €

(103.500 € zzgl. Mehrbedarf i.H.v. 33.500 €)

Aachener Verein58.700 €

(25.200 € zzgl. Mehrbedarf i.H.v. 33.500 €)

  1. Im Übrigen hält er an dem Beschluss fest, dass diese Zuwendungen für pflichtige Aufgaben im Rahmen der Steigerung von Personal- und Sachkosten jeweils bis zu den dem Haushalt zugrundeliegenden Orientierungsdaten des Landes angepasst werden können (siehe Buchstabe E der Niederschrift zur Vorlage 2016/0500).

  1. Die entstehenden zusätzlichen Sachaufwendungen in Höhe von 75.000 € sind im Zuge der Haushaltsberatungen 2018 zu berücksichtigen.

 

 

Sachlage:

In seiner Sitzung am 08.12.2016 (siehe Vorlage 2016/0500) hat der Städteregionstag beschlossen, die Leistungsvereinbarungen im Gesundheitswesen neu abzuschließen. Nicht davon erfasst waren die Leistungsvereinbarungen zum Betrieb der Kontakt- und Beratungsstellen (KuB) der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ), weil deren Vertge vorher nicht gekündigt worden sind (vgl. Vorlage 2016/0280). Somit gelten derzeit dort noch die alten Leistungsvereinbarungen. Zum 01.01.2018 ist beabsichtigt, alle Leistungsvereinbarungen auf den gleichen Stand zu bringen, so auch die Leistungsvereinbarungen mit den durch den Beschluss vom 08.12.2016 nicht erfassten SPZ sowie den nur für die Dauer von einem Jahr abgeschlossenen Vereinbarungen mit den Schwangerschaftsberatungsstellen. Letztere werden in einer gesonderten Vorlage in gleicher Sitzung behandelt (vgl. Vorlage 2017/0382).

Die SPZ Kostenträger, im Wesentlichen der Landschaftsverband Rheinland,ndeln wohnortnahe ambulante und teilstationäre Hilfen für psychisch kranke/behinderte Menschen in kleinräumigen, überschaubaren Regionen. Dazu gehören insbesondere die KuB für psychisch Kranke und Angehörige. Durch diesen Dienst übernimmt das Gesundheitsamt einen Teil seiner pflichtigen Aufgaben nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (PsychKG NRW), hier insbesondere Kontakt- und Gruppenarbeit im Rahmen der vor- und nachsorgenden Hilfeangebote. Ferner sind die Beratung und die Vorhaltung eines Sozialpsychiatrischen Dienstes für psychisch kranke Menschen gem. § 16 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖDGD NRW) eine Pflichtaufgabe.

Im Gebiet der StädteRegion betreiben auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung drei Träger die SPZ:

  • die Aachener Laienhelfer Initiative (ALI e.V.) für das Gebiet der Stadt Aachen mit zwei KuBs in Aachen
  • der Aachener Verein (AV)r das Gebiet des Südkreises Aachen (Stolberg und Eifel) mit einer KuB in Stolberg in Kooperation mit dem Gesundheitsamt
  • der Förderverein Eschweiler (FvE e.V.) für das Gebiet des Nordkreises Aachen mit zwei KuBs in Alsdorf und Eschweiler in Kooperation mit dem Gesundheitsamt.

Im Altkreis Aachen besteht bereits seit vielen Jahren mit den dort tätigen Trägern, AV und FvE e.V., ein vertraglich geregeltes Kooperationsmodell, innerhalb dessen Personal des Gesundheitsamtes zusammen mit dem Personal der Träger in den KuBs arbeitet. Diese Kooperation hat sich bewährt.

In der Stadt Aachen gab es diese Form der Kooperation nicht. Die ALI e.V. hat den Wunsch, in das bestehende Kooperationsmodell aufgenommen zu werden, was von der Verwaltung sehr begrüßt und unterstützt wird, da dies der Zielrichtung der Vereinheitlichung innerhalb der StädteRegion Aachen entspricht. Gleichzeitig haben alle Träger darauf hingewiesen, dass die derzeitige, bisher noch nie angepasste personelle Ausstattung unzureichend ist und die anstehenden Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden können.

Vor allem in den KuB´s in Aachen und in Stolberg hat der Beratungs- und Unterstützungsbedarf deutlich zugenommen, so dass Termine oft mit erheblichen, unvertretbar langen Wartezeiten verbunden sind. So waren z.B. 1997 im Altkreis Aachen 7.931 Klientenkontakte zu verzeichnen, 2016 gab es im gleichen Einzugsgebiet 15.192 Kontakte. Auch die erforderlichen Beratungen und Hausbesuche haben sich in diesem Zeitraum nahezu verdoppelt, sowohl in der Stadt Aachen als auch im Altkreis. Zudem ist die Gruppenstärke bei den offenen Angeboten so immens angestiegen, dass sinnvolle Gruppenarbeit unter Anleitung des derzeit vorhandenen Personals kaum noch geleistet werden kann. Die maximale Gruppenstärke soll, abngig von der Größe des Raumes, bei 12-15 Personen liegen. Die tatsächliche Gruppengröße liegt jedoch in der Regel bei 20-25 Personen.

Dies hat zur Folge, dass zunehmend langzeiterkrankte Klienten („Stammbesucher*innen“) fern bleiben, da sie aufgrund des vorliegenden Krankheitsbildes durch die Situation vor Ort (Hektik, Lärm etc.) überfordert sind. Die längeren Wartezeiten führen außerdem dazu, dass seitens der Mitarbeiter oftmals nicht mehr rechtzeitig/fristgerecht gehandelt und unterstützt werden kann. Das meist sehr stark beeinträchtigte Klientel, das krankheitsbedingt auf Hilfe angewiesen ist, läuft Gefahr, z.B. wegen "fehlender Mitarbeit" oder "versäumter Termine" bei Behörden in ihren Leistungen gekürzt zu werden oder ihre Wohnung zu verlieren. In krankheitsbedingter Verkennung der Situation und ohne die notwendige Unterstützung werden z.B. Mieten nicht gezahlt oder Streitigkeiten im Haus oder mit dem Vermieter nicht geklärt. Zudem führen die verlängerten Wartezeiten zu einem Mehr an Notfällen und psychiatrischen Einweisungen/ Unterbringungen, die durch rechtzeitige Anbindung wenigstens teilweise hätten vermieden werden können.

In der Eifelregion gibt es keine KuB; hier hält der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ein kleines Gruppenangebot r psychisch kranke Menschen (Frühstücksgruppe, 3 Stunden pro Woche) vor.

Dies ist wegen der in der Eifel sowieso recht prekären Versorgungssituation für psychisch kranke Menschen absolut unzureichend.

Hinzuweisen ist auch auf die erhöhte Gefahr durch tätliche Übergriffe auf Mitarbeiter in den KuB´s, weshalb eine Alleinarbeit aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht zu verantworten ist. Mit der jetzigen Personalsituation ist eine Doppelbesetzung aber kaum mehr umsetzbar, so dass zukünftig auch aus diesem Grund eine Einschränkung der Angebote droht. Bedingt durch den demographischen Wandel ist mit zunehmend älteren Klienten zu rechnen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen auf aufsuchende Angebote angewiesen sind/sein werden. Auch diesem Aspekt ist Rechnung zu tragen.

In der Stadt Aachen stellt sich die Situation vergleichbar mit dem Altkreisgebiet dar. Die Anzahl der Anfragen an die KuBs der ALI e.V. als auch neue Aufgaben der Beratungsstellen (z.B. Moderation der Hilfeplankonferenzen, Inklusion, spez. Beratungsbedarf für Menschen mit Migrationshintergrund, trialogische Ausrichtung mit der Einbeziehung von Klienten, Angehörigen und Fachpersonal, Qualitätsmanagement etc.) haben sehr zugenommen, ohne dass eine Aufstockung des Personals erfolgt ist. Selbst die verstärkte Einbindung ehrenamtlicher Kräfte konnte nicht verhindern, dass viele Angebote und Veranstaltungen ausfallen mussten und das für das Klientel erforderliche kurzfristige Beratungsangebot nicht mehr sichergestellt werden konnte.

Hieraus resultiert das Anliegen der Träger, ab 2018 die im Beschlussvorschlag formulierten zusätzlichen Mittel für pflichtige Aufgaben zu bewilligen. Mit diesen Mitteln können zwei Sozialarbeiter*innen mit einem Beschäftigungsumfang von je 50% finanziert und die Sachkosten in Aachen/ALI e.V. mit einer angemessenen Erhöhung bezuschusst werden.

Gleichzeitig könnte in diesem Falle auch das im Altkreis Aachen bereits bewährte Kooperationsmodell auf die Stadt Aachen/ALI e.V. ausgedehnt werden, indem eine Vollzeitstelle des Gesundheitsamtes von der KuB Alsdorf zur Hälfte in die KuB Aachen verlagert wird. Die dadurch in Alsdorf entstehende Lücke würde durch den dortigen Träger mit eigenem Personal geschlossen werden (Erhöhung der LV um 33.500 €). Damit wäre erreicht, dass in allen KuBs Personal des Gesundheitsamtes eingesetzt wäre und somit das bewährte Kooperationsmodell in der gesamten StädteRegion Anwendung finden würde.

Das Anliegen der Träger ist aus Sicht der Verwaltung begründet und wird ausdrücklich unterstützt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass alle drei Träger ein hervorragendes Angebot für psychisch Kranke erbringen, was sich auch in einer ausgezeichneten Zusammenarbeit mit den Fachkliniken, dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes und den anderen Institutionen im Hilfesystem zeigt.

Dem unermüdlich hohen Einsatz der Mitarbeiter ist es zu verdanken, dass trotz der schwierigen personellen und finanziellen Situation die Kontakt- und Beratungsstellen einen ausgezeichneten Ruf genießen und von Klienten und Hilfebedürftigen gerne und häufig in Anspruch genommen werden.

Rechtslage:

Nach § 3 Abs. 1, Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachengesetz) vom 26.08.2008 i. V. m. § 26 Abs. 1, Satz 3 KrO NRW und § 4 Abs. 1 Buchst. c) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen vom 24.11.2009 ist die Zuständigkeit des Städteregionstages gegeben, da die Zuschusssumme aller im Gesundheitsbereich abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen insgesamt über 250.000 Euro liegt.

Bei den zu bezuschussenden Leistungen handelt es sich um pflichtige Aufgaben nach dem Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme führt zu Mehrausgaben in Höhe von 75.000 (2x 0,5 Sozialarbeiterstellen-Äquivalent à 33.500 zzgl. 8.000 Aufstockung Sachkostenpauschale für ALI e.V.) pro Jahr ab dem 01.01.2018. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 noch nicht berücksichtigt, so dass im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2018 im Budget 070101 des A 53 bei SK 531705 "Zuschüsse für 3 Kontaktstellen -Sozialpsychiatrische Zentren-" der Ansatz 2018 von 175.723 € um 75.000 € auf 250.723 € angehoben werden müsste.

Soziale Auswirkungen:

Durch die verbesserte wohnortnahe und niedrigschwellige Beratung und Unterstützung psychisch kranker Menschen sowie deren Angehörigen in den Kontakt- und Beratungsstellen der StädteRegion Aachen werden ein besserer Versorgungsgrad sowie eine bessere Versorgungsqualität psychisch kranker Menschen erreicht. Folgekosten psychischer Erkrankungen (z.B. vermeidbare Krankenhausaufenthalte und zwangsweise Unterbringungen) nnen deutlich vermindert werden.

Im Auftrag:

gez. Jansen


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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Oktober 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 12. Oktober 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 05. Oktober 2017Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug