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Strukturkonzept 2015-2025; Vorschlag Nr. 13 - Zukunft des Amtes für
Altenarbeit
1. Sachstandsbericht
2. Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom
[31.07.2017](si010.asp?YY=2017&MM=07&DD=31 "Sitzungskalender 07/2017 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Oktober 2017 (öffentlich)
Federführend
A 54 - Amt für Altenarbeit
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8691

Sachlage:

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 28.06.2017 unter SV-Nr.: 2017/0295 Erlass eines Pflegeberufereformgesetzes ndlich ergänzt, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz Ende Juni 2017 verabschiedet und der Bundesrat dem Gesetz Anfang Juli 2017 zugestimmt. Die generalistische Pflegeausbildung wird zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Diese Entwicklung hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die bis dahin ruhend gestellten Gespräche zur gemeinsamen GmbH-Gründung wieder aufzugreifen und für den 19.07.2017 zu einem Gespräch im Rahmen der Lenkungsgruppe GmbH-Gründung“ eingeladen. Die hier erarbeiteten Themenpakete werden in den kommenden Monaten weiterentwickelt und dem Städteregionstag voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2018 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Lenkungsgruppe hat hierbei einen Gründungstermin zum 01.01.2019 favorisiert.

Ob beide Bildungsbereiche zu diesem Zeitpunkt vollständig in die GmbH überführt werden können, hängt auch von einer steuerrechtlichen Prüfung ab, welche insbesondere für die Bereiche des Rhein-Maas-Klinikums erforderlich ist.

Derzeit liegen Entwürfe eines Gesellschaftsvertrages und von Seiten der StädteRegion eines Überleitungsvertrages für Personal vor, die in Details noch ergänzt, von Wirtschafts- und Steuerberatung noch geprüft sowie mit der Beteiligung des Personalrates ggf. angepasst werden müssen. Die Arbeit daran wird kontinuierlich fortgeführt werden.

In der GmbH sollen auf jeden Fall die durchgängige generalistische Pflegeausbildung und die Spezialisierung auf die Altenpflege im dritten Ausbildungsjahr angeboten werden. Noch nicht entschieden ist, ob ebenfalls die Spezialisierung auf die Kinderkranken-und Gesundheitspflege in die Angebotspalette aufgenommen wird. Weiterhin sollen auch die Fort- und Weiterbildungsangebote beider Partner in der GmbH weitergeführt und weiterentwickelt werden. Perspektivisch ist geplant, zusätzliche Angebote der Aus- und Fortbildung zu entwickeln, die ein breiteres Spektrum gesundheitsbezogener Berufe abdecken.

Weitergehende Ausführungen zum Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 31.07.2017 (vgl. Anlage):

a) Informationen zum Sachstand der Abstimmung mit der Stadt Würselen:

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass diese Verhandlungen federführend vom Rhein-Maas-Klinikum (RMK) als Eigentümer der Grundstücke in Bardenberg gehrt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Verwaltung nicht unmittelbar an den Gesprächen beteiligt. Es gibt aber eine enge Abstimmung in der Vorgehensweise. Im Rahmen der Aufsichtsrats- und Gremienmitwirkung im RMK werden die städteregionalen Vertretungen regelmäßig über den Fortgang informiert; diese Informationen sind jedoch nicht-öffentlicher Art. Sollten die Verhandlungen, welche Herr Bostelaar (Geschäftsführer RMK) hrt, zu einem erfolgreichen Abschluss gelangen, wird die Verwaltung zeitnah informieren. Herr Bostelaar wird nach Möglichkeit an der Sitzung des Fachausschusses am 05.10.2017 teilnehmen und r weitere Informationen zur Verfügung stehen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Gespräche und einem Eigentumsübergang der Grundstücke wird die Verwaltung gemeinsam mit dem zukünftigen GmbH-Partner RMK offiziell weitere Gespräche zur Ausgestaltung eines Neubaus und zum Raumprogramm mit dem Erwerber der Grundstücke aufnehmen. Informelle Gespräche gab und gibt es fortlaufend.

r die Entwicklungsperspektiven der GmbH am Standort Bardenberg hält die Verwaltung es für geboten, in der Planung Raumreserven vorzusehen, die ggf. durch eine zuchst befristete Vermietung für die Weiterentwicklung der GmbH zur Vergung stehen sollten.

b) Informationen zur zukünftigen generalistischen Ausbildung; ggf. im Neubau:

Die generalistische Pflegeausbildung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Im überarbeiteten (und dann beschlossenen) Gesetzentwurf hat sich der Bundesgesetzgeber dazu entschlossen, die bestehenden Finanzierungen auslaufen zu lassen und nicht wie ursprünglich vorgesehen, die neuen Finanzierungsmodalitäten ab Inkrafttreten auf alle Ausbildungsgänge auch die laufenden anzuwenden. Die Kurse, die in 2019 starten werden, werden somit bis 2022 nach der alten Systematik (Krankenkassen auf der einen, Land NRW und Arbeitsverwaltung auf der anderen Seite) finanziert werden.

Die Ausbildungskurse in der Altenpflege sollen nach Auffassung der Verwaltung mit der Gründung der GmbH dort eingebracht werden. Dies führt aufgrund der bestehenden Unterfinanzierung zu einem fortdauernden Zuschussbedarf.

r die generalistische Pflegeausbildung ist derzeit nicht absehbar, welcher Zuschussbedarf in Zukunft besteht. Im Pflegeberufegesetz wurde ein neuer personeller Mindeststandard definiert, welcher -von der Altenpflege ausgehend- ca. eine Verdoppelung der bisherigen hauptamtlichen Lehrkräfte mit sich bringen wird. Darüber hinaus wurden tarifliche Neuregelungen getroffen, die die Personalkosten auch ohne Stellenausweitung erhöhen.

Ein konkreter Betrag zur Höhe der zukünftigen Finanzierung kann derzeit nicht benannt werden; es bleibt abzuwarten, welche Regelungen das Land NRW treffen wird und wann es sie treffen wird (dieser Umstand wird u.a. auch die Erstellung eines aussagekräftigen ersten Wirtschaftsplans für die GmbH erheblich erschweren).

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die vorgesehene räumliche Verlagerung der beiden Ausbildungsstätten in dem neu anzumietenden Neubau in Bardenberg mit erheblichen Mietkosten verbunden sein wird, die derzeit nicht anfallen.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor betrifft den Fortbestand der einjährigen HelferInnenausbildung.

Der Bundesgesetzgeber schlägt über das Pflegeberufegesetz vor, dass nach zwei Jahren Ausbildung automatisch ein „Assistenzabschluss“ erreicht werden kann. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt ebenfalls bei den Ländern und es ist bisher nicht absehbar, wie sich die neue Landesregierung hierzu positionieren wird. Wegen der niedrigeren schulischen Zugangsvoraussetzungen plädiert die Verwaltung für den Beibehalt der eigenständigen HelferInnenausbildung; ansonsten besteht die Gefahr, zukünftig potentielle Auszubildende r die Altenpflege zu verlieren.

Zum Umfang der derzeitigen Ausbildungskapazitäten, welche dann in die GmbH (ggf. schrittweise) überführt werden, erläutert die Verwaltung, dass das Fachseminar jährlich mit drei dreijährigen Kursen und einem einjährigen Kurs startet. Dies bedeutet in der Summe 10 laufende Kurse. Die Schule für Pflegeberufe des RMK startet jährlich mit mindestens einem dreijährigen und einem einjährigen Kurs. Da gelegentlich auch ein zweiter dreijähriger Kurs eingeplant wird, ist in diesem Bereich von 5 laufenden Kursen auszugehen, so dass insgesamt 15 laufende Ausbildungskurse die Basiszahl für die GmbH wären. Sollte das Land NRW sich entschließen, die HelferInnenausbildung abzuschaffen, gäbe es die einjährigen Kurse nicht mehr und es blieben 13 laufende Ausbildungskurse als Basiszahl.

Anzumerken ist, dass die angedachte Gründung einer gemeinsamen Ausbildungs-GmbH seitens des RMK aufgrund der Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesversicherungsamtes steht.

c) umliche Rahmenbedingungen:

Um für die Zeit des Verbleibs in den bestehenden Räumlichkeiten die Lern- und Arbeitsbedingungen zu verbessern hat die Verwaltung eine Nachbesserung von Rahmenbedingungen in Angriff genommen. Dazu gehören:

  • IT-Maßnahmen:

- Internetzugriffe in den Unterrichtsräumen zum entsprechenden Einsatz im Unterricht

und

- Einrichtung von zwei WLAN-Punkten, damit die TeilnehmerInnen ebenfalls einen Internetzugriff bekommen (z.B. für Recherchen in Gruppenarbeiten)

  • Schaffung von neuen Lernumgebungen durch Neumöblierung (die im Neubau dann genutzt und integriert werden können):

- ein entsprechendes Möblierungskonzept soll in einem Unterrichtsraum des Fachseminars und einem Seminarraum der Fort- und Weiterbildung in 2018 umgesetzt werden; die Schule für Pflegeberufe des RMK wird eingebunden werden, da die zukünftige gemeinsame Ausstattung betroffen ist.

  • Kleinere bauliche Verbesserungen

- insbesondere im sanitären Bereich wie Vereinheitlichung und Verbesserung der Ausstattung und zentrale Desinfektionsmittelspender

Die letztgenannte Maßnahme wird derzeit umgesetzt; für die beiden ersten Maßnahmen hat die Verwaltung entsprechende Mittel im Budget des A 54 für 2018 eingeplant.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag:

gez. Hirtz

 

 

Anlage:

Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 31.07.2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. Oktober 2017Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
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Tagesordnung