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Abstufung der L 50 in Baesweiler-Setterich von Bahnstraße bis
L 225/Adenauerring zur Kreisstraße


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement und Verkehr
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8809

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag stimmt der Abstufung des Teilabschnitts der L 50 von der K 8/ Bahnstraße in Baesweiler-Setterich bis zur L 225/Adenauerring in Baesweiler-Setterich (0,534 km) und Übernahme in die Baulast der StädteRegion Aachen als K 8 zu.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 04.07.2017 legt der Landesbetrieb Straßen NRW ein Klassifizierungskonzept für Widmungen, Aufstufungen und Umstufungen in Folge des Neubaus der L 50 n bis zur L 225 in Baesweiler vor. Diese soll als Ortsumgehung Baesweiler-Setterich bis Ende Dezember 2018 in Betrieb genommen werden.

Die heutige L 50 in der Ortslage Setterich hat im künftigen klassifizierten Straßennetz damit nicht mehr die Bedeutung einer Landesstraße.

In Baesweiler-Setterich zweigt von der bisherigen L 50 die K 8 - Bahnstraße ab.

Um die Anbindung der K 8 an das übergeordnete klassifizierte Straßennetz zu erhalten, ist hierbei vorgesehen, die L 50 auf dem Teilabschnitt von der L 225 bis zur Kreuzung Bahnstraße auf einer Länge von 534 m zur K 8 in der Baulast der StädteRegion Aachen abzustufen (Anlage 1).

Gemäß einer straßenrechtlichen Bewertung der Verwaltung erfüllt dieser Streckenabschnitt die Einstufungskriterien einer Kreisstraße.

Rechtslage:

Die Widmung, Umstufung und Einziehung einer Bundesstraße sind in § 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) geregelt. In Absatz 4 ist ausgeführt, dass im Falle einer Änderung der Verkehrsbedeutung der Straße diese dem Träger der Straßenbaulast zu überlassen ist, der sich nach Landesrecht bestimmt (Abstufung).

In § 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) ist die Einteilung der Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung geregelt. Gemäß § 8 Abs. 3 verfügt die zuständige Straßenaufsichtsbehörde über die Umstufung einer Straße. Die beteiligten Träger der Straßenbaulast sind vorher mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung zu hören.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Durch die Abstufung der L 50 zur K 8 erhöht sich das Kreisstraßennetz um 0,534 km und der jährliche Unterhaltungsaufwand um ca. 3.270,00 €.

Nach einer ersten Vorabbewertung beträgt der Zeitwert des zu übernehmenden Streckenabschnitts ca. 200.000 €. Da in gleicher Höhe ein Sonderposten zu bilden ist, wirkt sich die Übernahme des Streckenabschnitts bilanziell ergebnisneutral aus.

Im Auftrag:

gez. Pilgrim

 

 

Anlage:

Skizze zur Sitzungsvorlagen-Nr.: 2017/0474


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 23. November 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 15. November 2017Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug