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Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage für das Haushaltsjahr
2018


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8783

Beschlussvorschlag:

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss nimmt die Stellungnahmen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zur Sitzung des Städteregionstages am 14.12.2017 eine Bewertung mit einer Beschlussvorlage vorzubereiten, im Rahmen derer über die Einwendungen beschlossen wird (§ 55 Abs. 2 Satz 3 KrO).

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1) Er ……

2) Er ……

 

 

Sachlage:

Ausgangssituation:

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements trat im September 2012 das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagegenehmigungsgesetz UmlGenehmG) in Kraft.

Aus Art. 1 UmlGenehmG resultiert, dass der Haushaltsaufstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) ein Benehmensverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage vorgeschaltet ist.

Das Verfahren ist sechs Wochen vor der Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten und soll den kreis-/regionsangehörigen Kommunen eine frühzeitige Beteiligung noch während der Planungsphase zur Aufstellung des Haushaltsentwurfes des Kreises/ der Städteregion Aachen bieten. Gegenstand der Benehmensherstellung ist dabei ausschließlich die Bestimmung des Umlagesatzes der Regionsumlage und nicht die Haushaltsplanung insgesamt.

Das verbindlich durchzuführende Benehmensverfahren wurde mit der Übersendung der Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes 2018 am 07.09.2017 sowie einer gemeinsamen Besprechung mit dem OB und der Bürgermeisterin / den Bürgermeistern am 12.09.2017 eingeleitet. Das Eckdatenpapier ist dieser Vorlage als Anlage 11 beigefügt. Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen lief bis zum 20.10.2017.

Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte haben in der Zeit vom 07.09.2017 bis 20.10.2017 die regionsangehörigen Kommunen teilweise vorab ihre Ausschuss-/Ratsvorlagen übersandt und im Übrigen ihre Stellungnahme abgegeben:

Stadt Alsdorf, Stellungnahme vom 19.10.2017 (Anlage 1)

Stadt Baesweiler, Stellungnahme vom 02.10.2017 (Anlage 2)

Stadt Eschweiler, Stellungnahme vom 05.10.2017 (Anlage 3)

Stadt Herzogenrath, Stellungnahme vom 13.10.2017 (Anlage 4)

Stadt Monschau, Stellungnahme vom 20.10.2017 (Anlage 5)

Gemeinde Roetgen, Stellungnahme vom 13.10.2017 (Anlage 6)

Gemeinde Simmerath, Stellungnahme vom 16.10.2017 (Anlage 7)

Stadt Stolberg, Stellungnahme vom 20.10.2017 (Anlage 8)

Stadt Würselen, Stellungnahme vom 20.10.2017 (Anlage 9)

Stadt Aachen, Stellungnahme vom 20.10.2017 (Anlage 10)

Alle vorgelegten Sitzungsvorlagen sowie Stellungnahmen der ra. Kommunen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 bis 10 beigefügt.

Zulässigkeit der Einwendungen:

Die Beteiligungsrechte der regionsangehörigen Kommunen bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2018 der Städteregion Aachen resultieren aus § 55 KrO NRW.

§ 55 KrO NRW hat folgenden Wortlaut:

Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden

(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben.

Das Benehmen ist seinem Rechtscharakter nach eine bestimmte Form der rechtlichen Mitwirkung an einem Verfahren. Im Unterschied zum Einvernehmen ist eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle, hier den regionsangehörigen Kommunen, zu treffen ist, nicht zwingend mit dem Einverständnis dieser zu fällen. Vielmehr kann von den Äerungen der regionsangehörigen Kommunen aus sachlichen Gründen abgewichen werden.

Gegen die Zulässigkeit der Einwendungen gem. § 55 KrO NRW bestehen keine Bedenken.

Herstellung des Benehmens durch die städteregionsangehörigen Kommunen:

Die Städte und Gemeinden Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Monschau, Simmerath und Stolberg stellen das Benehmen hinsichtlich des von der Städteregion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2017 mitgeteilten Umlagesatzes für die allgemeine Städteregionsumlage gemäß § 55 KrO NRW in Höhe von 43,6179%, überwiegend verbunden mit Bedingungen / Erwartungen, her.

Die Städte Eschweiler und rselen sowie die Gemeinde Roetgen stellen das Benehmen hinsichtlich des vorgenannten Umlagesatzes in Höhe von 43,6179% nicht her bzw.zunächst“ nicht her.

Die von der Regionsumlage-Mehrbelastungr das Jugendamt betroffenen Städte und Gemeinden Baesweiler, Monschau und Simmerath stellen das Benehmen hinsichtlich des Umlagesatzes in Höhe von 27,3926% her. Die Gemeinde Roetgen geht in ihrer Stellungnahme nicht auf die Mehrbelastungs-Umlagen ein, so dass davon auszugehen ist, dass das Benehmen für die Mehrbelastung nicht hergestellt wird.

Die von der Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV betroffenen Städte und Gemeinden Alsdorf, Monschau, Simmerath und rselen stellen das Benehmen hinsichtlich des jeweiligen individuellen Umlagebetrages bzw. Umlagesatzes her.

Die Stadt Eschweiler stellt das Benehmen hinsichtlich der Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV zunächst“ nicht her. Die Städte Baesweiler, Herzogenrath und Stolberg sowie die Gemeinde Roetgen gehen in ihrer Stellungnahme nicht auf die Mehrbelastungs-Umlage ÖPNV ein, so dass davon auszugehen ist, dass das Benehmen für die Mehrbelastung ÖPNV nicht hergestellt wird.

Zusammenfassung der Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen:

  1. Berücksichtigung einer etwaigen Umlagesenkung des LVR für 2018

Nahezu alle ra. Kommunen machen geltend, dass eine etwaige Senkung der Umlage des LVR gegenüber dem im Benehmensverfahren berücksichtigten Umlagesatz von 16,2% für 2018 in voller Höhe senkend bei der Regionsumlage 2018 berücksichtigt werden soll.

  1. Weitergabe der in 2017 vorgenommenen Ausschüttung des LVR

Nahezu alle ra. Kommunen fordern die Weitergabe der in 2017 durch den LVR an die Städteregion vorgenommenen Ausschüttung aus der Auflösung der Rückstellungen für Inklusionshilfen, überwiegend in Form der Senkung der Regionsumlage 2018 und unter Abzug des auf die Stadt Aachen entfallenden Anteils sowie unter Abzug des Fehlbetrages 2016, für den dann keine Sonderumlage erhoben werden soll.

  1. Berücksichtigung der Verbesserungen bei der Jugendamtsumlage

Die Jugendamtskommunen fordern die Berücksichtigung der Verbesserungen aus dem Rettungsprogramm für KiTas sowie aus dem erhöhten Landesanteil an den UVG-Leistungen bei der Festlegung der Jugendamtsumlage.

  1. Berücksichtigung der Fördermittel „Gute Schule“ und KInvFöG

Mehrere ra. Kommunen fordern den Einsatz der Fördermittel aus den Programmen „Gute Schule“ und „KInvFöG I bzw. II“ zur Finanzierung konsumtiver Maßnahmen.

  1. Verzicht auf die Erhebung von Sonderumlagen

Einige ra. Kommunen fordern den Verzicht auf die Erhebung von Sonderumlagen für einen etwaigen Fehlbetrag 2018.

  1. Keine Umlageerhöhung für Veränderungen im Rahmen der Haushaltsberatung

Einige ra. Kommunen fordern, dass Veränderungen des Haushalts im Rahmen der Beratung nicht durch eine Erhöhung der Allg. Regionsumlage gedeckt werden.

  1. Weitere Haushaltskonsolidierung und Begrenzung der Personalkostensteigerung

Von einzelnen ra. Kommunen werden folgende weiteren Forderungen aufgestellt:

- Umsetzung des Strukturkonzepts

- Begrenzung der Personalkostensteigerung / Einhaltung des Personalbewirtschaftungskonzeptes

- Vorlage einer Liste der ergebniswirksamen nichtpflichtigen Aufwendungen

- Prüfung der Abrechnungssystematik und inhalte mit der Stadt Aachen

- Einbeziehung des möglichen Überschusses 2017 in die Haushaltsplanung für 2019

Bewertung der Einwendungen:

Die Würdigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird im Wege des Beratungsverfahrens zum Haushalt 2018 von der Verwaltung im Rahmen eines Beschlussvorschlages für den Städteregionstag am 14.12.2017 mit einer Ergänzungsvorlage eingebracht.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig.

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben.

gez.: Etschenberg

 

 

Anlagen:

Stellungnahme der Stadt Alsdorf vom 19.10.2017 (Anlage 1)

Stellungnahme der Stadt Baesweiler vom 02.10.2017 (Anlage 2)

Stellungnahme der Stadt Eschweiler vom 05.10.2017 (Anlage 3)

Stellungnahme der Stadt Herzogenrath vom 13.10.2017 (Anlage 4)

Stellungnahme der Stadt Monschau vom 20.10.2017 (Anlage 5)

Stellungnahme der Gemeinde Roetgen vom 13.10.2017 (Anlage 6)

Stellungnahme der Gemeinde Simmerath vom 16.10.2017 (Anlage 7)

Stellungnahme der Stadt Stolberg vom 20.10.2017 (Anlage 8)

Stellungnahme der Stadt Würselen vom 20.10.2017 (Anlage 9)

Stellungnahme der Stadt Aachen vom 20.10.2017 (Anlage 10)

Eckdatenpapier zur Benehmensherstellung vom 07.09.2017 (Anlage 11)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 23. November 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 09. November 2017Sitzung Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug