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Beschluss einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes 221 "Lümeth"


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4235

Der Rat der Stadt Würselen beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.221 eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB als Satzung.

gez. Nelles, 24.10.2017gez. von Hoegen, 17.10.2017.

BürgermeisterBeigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 16.10.2017gez. Jenniches, 11.10.2017

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 221 im Bereich Lümeth beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Mischgebietes, um vorliegende Planungen aufeinander abzustimmen und diesen Bereich hinsichtlich seiner zukünftigen baulichen Nutzung und Dichte zu ordnen.

Am 18.05.2017 hat der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss ebenfalls beschlossen, bei der Baugenehmigungsbehörde gem. § 15 Abs. 1 BauGB zu beantragen, die Entscheidung über die Zulässigkeit von zwei vorliegenden Baugesuchen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes für den Zeitraum von 12 Monaten auszusetzen. Es handelt sich dabei um Planungen von Mehrfamilienhäusern, welche im Falle einer Realisierung aufgrund des dort sehr engen Straßenraumes in Bezug auf das zu erwartende Aufkommen an ruhendem und fließendem Verkehr zu städtebaulichen Spannungen führen würden. Eine der Bauvoranfragen wurde am 31.05.2017 bis zum 08.01.2018 zurückgestellt. Die andere Bauvoranfrage wurde am 02.06.2017 bis zum 04.05.2018 zurückgestellt.

Nach Ablauf des Zurückstellungszeitraumes muss die Baugenehmigungsbehörde über die Bauvoranfrage nach dem dann gültigen Baurecht entscheiden.

Zur Sicherung der Planung kann die Gemeinde jedoch gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Da die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 221 noch nicht zum Abschluss gekommen sind, empfiehlt die Verwaltung, eine Veränderungssperre gem. § 14 ff. BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Satzung zu beschließen. Gem. § 17 Abs. 1 BauGB gilt die Veränderungssperre zunächst für maximal zwei Jahre. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Aufgrund der vorliegenden Zurückstellungen, die den überwiegenden Geltungsbereich der Veränderungssperre betreffen, wird für den gesamten Geltungsbereich die Veränderungssperre zunächst bis zum 31.05.2019 beschlossen. Sofern besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist der Veränderungssperre um ein Jahr verlängern. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald der Bebauungsplan Nr. 221 rechtskräftig ist.

Der Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperrer den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 221 ist als Anlage beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlage/n:

Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperre


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 28. November 2017Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

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