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Fortführung des Förderprogramms "KOMM-AN NRW"


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8723

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er begrüßt die Fortführung des rderprogramms „KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen“ über den 31.12.2017 hinaus.

2.Er stimmt unter der Voraussetzung der Projektverngerung durch das Land NRW einer für die Dauer der Projektförderung befristeten Erhöhung der Personalaufwendungen in Höhe von 76.700 €, die durch Fördermittel (75.000 €) r Personalaufwendungen weitestgehend gedeckt werden, zu.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Jahren 2016/2017 mit dem För­derprogramm „KOMM-AN NRW“ eine Förderkulisse für Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe geschaffen.

Um die Kommunen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung und Integration zu unterstützen und eine qualitativ hochwer­tige Aufgabenwahrnehmung zu gehrleisten, wurden die Kommunalen In­tegrationszentren (KI) vom Land NRW mit zusätzlichen finanziellen Mitteln für Personal und Sachausgaben ausgestattet.

Ein Schwerpunkt war die Vernetzung, die Unterstützung und Qualifizierung des Ehrenamtes (vgl. Anlage 1- Broschüre „Fortbildungsreihe für Ehrenamtliche“) sowie der Ausbau der Kooperation mit anderen Behörden, die im Flüchtlingsbereich tätig sind. Diese Aufgaben ergänzen das grund­tzliche Aufgabenportfolio des Kommunalen Integrationszentrums.

r die Umsetzung dieser Aufgaben wurden der StädteRegion Aachen finanzielle Mittel als Zuschuss für 1,5 Stellen in Höhe von insgesamt 75.000 € sowie Sachkosten bis zu einer Höhe von 15.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Der SRT hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 einer Personalausweitung bei gleichzeitiger Landesförderung zugestimmt (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/100). Die Stellen sind seit dem 17.10.2016 besetzt.

Ein anderer Schwerpunkt des Programms „KOMM-AN NRW“ war die Weiter­gabe der Fördermittel an die Akteure in den Kommunen (vgl. Anlage 2 Auflistung der Fördergeldempfänger und der Fördersummen). Das Kommunale Integrationszentrum hat in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 120.970 € als Fördermittel vom Land NRW erhalten, die in voller Höhe an Akteure in den Kommunen weitergeleitet wurden und von den Initiati­ven/Einrichtungen in der Region ausgesprochen positiv aufgenommen wor­den sind (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0346).

Im bisherigen KOMM-AN-Programm waren auch 50.000 €r Kosten ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Dolmetscher enthalten. Diese Mittel konnten aufgrund der schwierigen Vorgaben durch das Land Nordrhein-Westfalen für die Umsetzung kaum verbraucht werden. In welcher Höhe diese Mittel auch im Rahmen der Verlängerung des Programms zur Verfügung stehen, ist derzeit noch unklar.

Bisher war dasrderprogramm befristet bis zum 31.12.2017.

Fortführung nach dem 31.12.2017:

Nach einem ersten Hinweis hinsichtlich einer Verlängerung des Förderpro­gramms KOMM-AN NRW über den 31.12.2017 hinaus durch die Staatssek­retärin für Integration des Landes NRW, Frau Serap Güler, im Rahmen ihres Antrittsbesuches beim KI StädteRegion Aachen am 02.08.2017, hat die ak­tuelle Mail der Bezirksregierung Arnsberg vom 25.10.2017 (siehe Anlage 3) eine noch größere Verbindlichkeit im Hinblick auf die Fortführung des För­derprogramms KOMM-AN NRW.

Aus der Mail geht hervor, dass sowohl die weitere Finanzierung der Kommu­nalen Integrationszentren (vgl. hierzu auch den Erlass der Minister Stamp und Lienenmper vom 20. Oktober 2017 an Herrn Etschenberg und die Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums in gleicher Angelegenheit - siehe Anlagen 4 und 5) als auch die Fortsetzung des Landesprogramms KOMM-AN NRW (Programmteil I und Programmteil II) in Abhängigkeit von den neuen Richtlinien gewährleistet ist.

In der Region werden die Angebote im Rahmen von „KOMM-AN NRW“ gut angenommen. Die Fortbildungs- und Netzwerkveranstaltungen werden von einem Großteil der Ehrenamtlichen als Unterstützung und als Wertschätzung ihres Engagements wahrgenommen und das Ehrenamtsnetzwerk wächst kontinuierlich.

Die mit Hilfe der Förderung neu entstandenen finanziellen Möglichkeiten nutzten die Initiativen vor Ort für einen Ausbau ihrer bisherigen Angebote. Dem Kommunalen Integrationszentrum war es möglich, alle vom Land bereitgestellten finanziellen Ressourcen zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements in der StädteRegion zu nutzen.

Unter der Voraussetzung der weiteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen schlägt die Verwaltung daher eine Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit im bis­herigen Umfang von 1,5 Stellen vor.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine; es handelt sich um befristete Arbeitsverhältnisse, die in 2018 weiter fortgesetzt werden sollen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Das Personalbudget von A 46 wird für den Zeitraum der Förderung pro Jahr um 76.700 Euro erhöht. Der zusätzliche Personalaufwand wird durch Förderung des Landes weitestgehend kompensiert. Die kalkulierten Personal­kosten lagen bisher unterhalb der maximalen Personalkostenförderung von 50.000 pro Person und pro Jahr (reiner Personalaufwand ohne arbeits­platzbezogene Sachkosten).

Gleichzeitig ist zu erwarten, dass das Land NRW der Verwaltung darüber hinaus pro Jahr ca. 120.000 € mit der Maßgabe zur Verfügung stellt, diese an Akteure in der Flüchtlingshilfe weiterzuleiten. Zudem stellt das Land NRW 15.000 € Sachmittel r die inhaltliche Umsetzung des KOMM-AN-Programms zur Verfügung.

Im Haushaltsentwurf 2018 sind diese Mittel eingeplant.

Soziale Auswirkungen:

Im Rahmen der finanziellen Förderung durch KOMM-AN haben die ehrenamtlichen Initiativen sowie die Träger der freien Wohlfahrtspflege weiterhin die Möglichkeit, ihre Angebote im Bereich der Flüchtlingshilfe, an den zahlreichen Bedarfen in den einzelnen Kommunen orientiert, zielgerichtet zu erweitern. Die bedarfsgerechten und fachspezifischen Fortbildungsangebote stärken zudem die ehrenamtlichen Akteure vor Ort in ihrer alltäglichen Arbeit.

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

 

 

Anlagen:

Broschüre „Fortbildungsreihe für Ehrenamtliche“ (Anlage 1)

Auflistung der Fördergeldempfänger (Anlage 2)

Mail der Bezirksregierung Arnsberg vom 25.10.2017 (Anlage 3)

Schreiben der Minister Stamp und Lienenkämper vom 20.10.2017 (Anlage 4)

Pressemitteilung des gleichen Ministeriums in gleicher Angelegenheit wie Anlage 4 (Anlage 5)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 30. November 2017Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug