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Inhaltliche Schwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums für die Jahre
2018 und 2019


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8831

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt die in der Sitzungsvorlage 2017/0496 beschriebenen inhaltlichen Schwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums r die Jahre 2018 und 2019.

 

 

Sachlage:

Das Kommunale Integrationszentrum muss aufgrund der Richtlinien des Landes NRW alle zwei Jahre zu den jeweiligen Handlungsfeldern Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ jeweils einen neuen Themenschwerpunkt benennen.

Themenschwerpunkt „Integration im Quartier“

Wird von Integrationspolitik oder auch von Integrationsarbeit gesprochen, so fallen häufig die Äerungen: „Integration findet vor Ort statt“ oder „Gelin­gende Integration entscheidet sich vor Ort, in den Stadtteilen und Gemein­den“.

Diese simple, aber absolut zutreffende Feststellung ist der Leitgedanke städteregionaler Integrationsarbeit.

Das Kommunale Integrationszentrum hat in seiner bisherigen Tätigkeit und im Rahmen der unterschiedlichen Arbeits­felder und Themenschwerpunkte die Kooperation mit den relevanten Akteu­ren vor Ort immer wieder in den Fokus gestellt.

Um den unmittelbaren „vor Ort-Bezug“ in der Integrationsarbeit weiter zu vertiefen und zu verstetigen, hat das Kommunale Integrationszentrum dem­zufolge das Thema „Integration im Quartier“ im Bereich „Querschnitt“, analog zu den Richtlinien des Landes NRW, zum Themenschwerpunkt für die Jahre 2018/2019 gewählt.

Dieser Themenschwerpunkt baut auf der bisher geleisteten Arbeit in den The­menfeldern „Alter und Migration“, „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ und „Stärkung von Migrantenselbstorganisationen (MSO)“ auf und verstetigt diese strukturellen Ansätze städteregionaler Integrationsarbeit.

Wie in vielen anderen Bereichen, spiegelt sich die Vielfalt unserer Gesellschaft auch in den Städten und Gemeinden unserer StädteRegion wider. Vorrangiges Ziel der Kommunen ist es folgerichtig, Segregation und Polarisierung zu ver­meiden und dafür zu sorgen, dass der Wohnstandort nicht die wirtschaftli­che, gesellschaftliche und politische Teilhabe der dort wohnenden Menschen vorgibt. Die Teilhabechancen sollten für alle Menschen, unabhängig vom Wohnort, gleich sein.

Durch Versäumnisse in den vergangenen Jahrzehnten ist diese Grundvoraussetzung menschlichen Zusammenlebens bei weitem nicht reali­siert worden. Problemviertel sind entstanden, die Menschen aufgrund der Wohnsituation und der infrastrukturellen Bedingungen benachteiligen und diskriminieren. Es enstanden Quartiere, in denen viele von Armut und Arbeitslosig­keit betroffene Menschen leben, darunter überproportional viele mit Migra­tionshintergrund. Quartiere, die u.a. durch eine schlechte Infrastruktur, durch Umweltbelastungen, durch massive soziale Probleme, durch schlechte Bil­dungs- und Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche (Schülerinnen und Schülern mit schwachen Lernvoraussetzungen; Schulen mit häufig unter­durchschnittlichen Bildungserfolgen), durch hohe Armutswahrscheinlichkeit, durch schlechte Bau- und Wohnsubstanz oder auch durch eine schwache Wirtschaft geprägt sind.

Derartige, sozial segregierte Stadtquartiere und Ortsteile gibt es auch in den städteregionalen Kommunen. Es handelt sich um Stadtquartiere und Ortsteile, die auf­grund einer Vielzahl von Problemlagen, städtebaulicher Missstände oder auch sozialer Benachteiligungen vor großen Herausforderungen stehen. Die lokale Politik hat derartige Versäumnisse erkannt und in Teilen eine intensive Quartiersarbeit, oftmals unterstützt von staatlichen Förderprogrammen (bspw. „Soziale Stadt“ oder auch das Förderprogramm „Starke Quartiere-starke Menschen“), durch entsprechende Beschlüsse forciert, um gezielt und unter Einbezug der Bewohner, der lokalen Politik, der privaten Wirtschaft und kommunaler Akteure aus den Bereichen soziale Arbeit, Jugend, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung sowie Bildungs- und Kulturarbeit, derartigen Fehlent­wicklungen entgegen zu wirken.

Hier setzt nun auch der Themenschwerpunkt „Integration im Quartier“ an. Das Kommunale Integrationszentrum möchte so einen Beitrag dazu leisten

  • Integration und sozialen Zusammenhalt im Sinne eines vorurteilsfreien Miteinanders vor Ort zu för­dern,
  • die gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit der dort lebenden Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken,
  • das nachbar­schaftliche Zusammenleben positiv zu beeinflussen und
  • die Quartiere für alle Menschen le­benswert zu gestalten.

Die Förderung einer zielgerichteten und nachhaltigen Integration im Quartier muss sich zunächst an den spezifischen Vorgaben und Vorzeichen des Quar­tiers orientieren. Insofern ist zunächst eine Überprüfung der Ausgangslage (u.a. anhand sozialstatistischer Indikatoren), ggfs. unter Beteiligung der städteregionalen Sozialplanung bzw. der Sozialplanung der einzelnen städ­teregionalen Kommunen (bspw. Stolberg), in den ausgewählten Quartieren notwendig, um daraus Bedarfe und Handlungsoptionen abzuleiten. In etli­chen Quartieren städteregionaler Kommunen ist aufgrund intensiver Bemühungen in den vergangenen Jahren bereits die Grund­lage einer nachhaltigen Quartiersarbeit im Kontext von Migration vorhanden (z. B. Eschweiler, Stolberg, Alsdorf oder Baesweiler-Setterich).

In diesen Zusammen­ngen geht es, in enger Kooperation mit dem zuständigen Quartiersmana­ger bzw. der zuständigen Quartiersmanagerin, um eine gezielte Unterstüt­zung und Verstetigung der vorhandenen Strukturen und Projekte. Wichtiger und vorrangig für die Arbeit wird es allerdings sein, Quartiersarbeit in denjenigen Kommunen zu initiieren, die bislang noch über keinerlei Quartiersarbeit verfügen und dort auch (Netzwerk-)Strukturen zu schaffen, die für die Quartiersarbeit elementar wichtig sind. In diesen Zusammenngen ist eine koor­dinierende, beratende und begleitende Unterstützung zweckmäßig, um die Basis einer erfolgreichen Quartiers- und Integrationsarbeit in den städteregi­onalen Kommunen in den zukünftigen Jahren zu begründen, zu implemen­tieren und zu verstetigen.

Interkulturelle Unterstützungssysteme und Veränderungsprozesse für Schulen - Neues gestalten und Bewährtes stärken

Nachdem das Kommunale Integrationszentrum seit seinem Bestehen erste Impulse einer interkulturellen Schulentwicklung initiiert und die inklusive Bildungspartizipa­tion von jungen Geflüchteten und Migranten/Migrantinnen bearbeitet hat, wird es das vorrangige Ziel des neuen Themenschwerpunktes sein, pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei zu unterstützen, Wege und Methoden im schulischen Kontext zu finden und zu implementieren, die nicht nur eine Auseinandersetzung mit Vielheit im Schulalltag vorurteilsfrei ermöglichen, sondern auch von Wertschätzung, Aner­kennung und Empathie geprägt sind.

Im Kern und im Ergebnis der konkreten Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums wird es vornehmlich darum ge­hen, Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom nationalen, ethnischen und kultu­rellen Hintergrund, bei der Entfaltung ihrer Potentiale zu fördern und gleichzeitig die beteiligten Lehr- und Fachkräfte in dieser anspruchsvollen Tätigkeit fachlich und methodisch zu unterstützen sowie beratend zu begleiten. In diesem Sinne kann Multikulturalität als Gewinn verstanden werden.

In den vergangenen Jahren, insbesondere seit 2014, hat die kulturelle Vielheit in den Klassenzimmern kontinuierlich zugenommen. Lehr- und Fachkräfte in Schulen se­hen sich zunehmend mit neuen Herausforderungen und Problemstellungen kon­frontiert, die sowohl den schulischen Alltag als auch den persönlichen und manch­mal sogar den privaten Lebenskontext der Lehr- und Fachkräfte betreffen.

Unabhängig von den Migrationsursachen stellt die Integration bzw. Inklusion von zugewanderten Schülerinnen und Schülern, die durch die verstärkte Fluchtbewegung in den Jahren 2015/2016 vorübergehend eine besondere Dynamik erhalten hat, sowie von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund eine langfristige und grundlegende Herausforderung für das Schulsystem dar, die nur gemeinsam mit allen Bildungsakteuren erfolgreich gemeistert werden kann. In diesem Sinne ist Vielheit im Klassenzimmer für die unmittelbar beteiligten Personen häufig ein lang­wieriger und kleinschrittiger Änderungsprozess in Richtung inklusive Bildungsparti­zipation und Chancengleichheit, der besondere Rahmenbedingungen erfordert, um vorhandene Ressourcen und Potentiale zur Entfaltung zu bringen und gleichzeitig Stolpersteine aus dem Weg zu räumen.

Vor diesem Hintergrund mehren sich seit Monaten die Anfragen von Lehrkräften und Schulen hinsichtlich einer kollegialen und auch systemischen Unterstützung, sei es in Form von Supervision und Coaching oder auch in Form von Beratungen und Hil­festellungen zu migrationsspezifischen Fragestellungen von Schulen bzw. Schullei­tungen.

r den Zeitraum 2018/2019 hat das Kommunale Integrationszentrum im Rahmen der o.g. Schwerpunktsetzung und aufgrund der Bedarfe von Schulen und Lehrkräf­ten zahlreiche Angebote für den schulischen Bereich geplant. So ist u.a. vorgesehen, das Modellvorhaben Supervision und Coaching im Kontext von Migration, Integra­tion und Flucht“ an drei Schulformen durchzuführen und zu erproben. Nach der Er­probungsphase sind zudem Schulungen für Multipli­katoren vorgesehen, um flä­chendeckend den Bedarf an Schulen bedienen zu kön­nen.

Darüber hinaus soll diese Form der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema „Vielheit im Klassenzim­mer“ zu einer Stärkung und breiten Vernetzung der Lehr- und Fachkräfte beitragen.

Gleichzeitig werden Materialien und Methoden erfasst, zusammengestellt und wei­terentwickelt, die das schulische Lehr- und Fachpersonal auf dem Weg der inter­kulturellen Schulentwicklung sowohl unterstützen, als auch dessen Sicht im Hinblick auf strukturelle Bildungsbarrieren und latente Diskriminierungen im Schulalltag schärfen sollen. Die pädagogischen Fach- und Lehrkräfte werden, so ist die Ziel­setzung des Kommunalen Integrationszentrums, ermutigt und befähigt, vorhandene Hindernisse abzubauen und Wege zu finden, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen und fairen Bildungsabschluss zu ermöglichen.

Eine differenzsensible Haltung der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte ist hierfür eine grundlegende Voraussetzung. Mit dem Seminar 1+1=3 Sensibilisierung für eine vorurteilsbewusste und differenzsensiblen Haltungchte das Kommunale Integrationszentrum den Lehr- und Fachkräften ein Instrumentarium praktischer Übungen und Inputs an die Hand geben, um eine vorurteilsbewusste und diffe­renzsensible Haltung entwickeln zu können. Ergänzt wird diese Fortbildung durch den KI Starterkoffer, der zahlreiche Anregungen und eine umfangreiche Material­sammlung für den Einsatz im schulischen Alltag zur Verfügung stellt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine

Soziale Auswirkungen:

Das Kommunale Integrationszentrum greift mit der Wahl der o. g. Schwerpunkte

wichtige bildungs- und gesellschaftspolitische Problemlagen auf und entwickelt dazugliche Handlungsoptionen.

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg


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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 30. November 2017Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug