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Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung und örtlichen Bedarfsplanung
2018-2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8867

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt die der Sitzungsvorlage 2017/0531 als Anlage 1 beigefügte Kommunale Pflegeplanung StädteRegion Aachen 2017 zur Kenntnis.
  2. Er unterstützt die Aussagen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsbestätigung 2018-2020 für die vollstationären Pflegeeinrichtungen.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, für das Gebiet der Stadt Aachen zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit jeweils 80 Plätzen auszuschreiben und die Ausschreibungskriterien mit der Stadt Aachen festzulegen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss des Städteregionstages vom 10.12.2015 ist für das Jahr 2016 erstmals die verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeplätze eingeführt worden (vgl. Sitzungsvorlagen Nr.: 2015/0420-E1).

Nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW ist die kommunale Pflegeplanung jedes zweite Jahr zu erstellen und die verbindliche Bedarfsplanung jährlich nach einer Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch förmlichen Beschluss des Städteregionstages fortzuschreiben. Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen.

Der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 liegen die Zahlen aus der Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung 2017 zu Grunde.

Die rechnerischen Ergebnisse der Bedarfe und Überhänge für die Jahre 2018 bis 2020 stellen sich wie folgt dar:

2018

2019

2020

Platzbestand

Bedarf (-) bzw. Überhang

StädteRegion

5.918

264

117

-31

Aachen

2.337

-75

-131

-190

Alsdorf

464

-25

-38

-49

Baesweiler

260

10

1

-9

Eschweiler

847

295

287

281

Herzogenrath

543

46

34

22

Monschau

154

8

6

-2

Roetgen

62

-21

-24

-27

Simmerath

172

0

-8

-15

Stolberg

629

29

13

-3

rselen

450

-3

-23

-39

Danach wird bereits für das Jahr 2018 in Aachen ein Bedarf von 75 Plätzen gesehen, der bis zum Jahr 2020 auf 190 Plätze ansteigen wird. In Alsdorf wird bis zum Jahr 2020 ein Bedarf von 49 Plätzen prognostiziert. Auch für Würselen ergibt sich bis zum Jahr 2020 ein Bedarf von 39 Plätzen. In den übrigen Kommunen ergeben sich nur geringe Bedarfe.

Den städteregionsangehörigen Kommunen ist der Vorschlag unterbreitet worden, grundsätzlich an der verbindlichen Bedarfsplanung festzuhalten und den Bedarf für Aachen auszuschreiben. Neben den vollstationären Plätzen sollte insbesondere in den Sozialräumen 8 (Haaren, Verlautenheide) und 11 (Aachen West, Kronenberg) der Stadt Aachen die Tagespflege ausgebaut werden. In den übrigen Kommunen sind die Bedarfe an vollstationären Plätzen so gering, dass eine Bedarfsausschreibung nicht zielführend ist. Für Alsdorf und Würselen sollte die Auslastung 2018 beobachtet werden. Insbesondere in Würselen sind sehr viele Tagespflegeeinrichtungen eröffnet worden. Hier muss die Auswirkung auf die vollstationären Pflegeeinrichtungen beobachtet werden. Für Alsdorf wird empfohlen, die Tagespflege insbesondere im Sozialraum 3 (Schaufenberg, Bettendorf) auszubauen. Für die übrigen Kommunen wird bezüglich der Bedarfe in der Tagespflege auf die Seiten 87-90 der Anlage 1 verwiesen.

Nach § 7 Abs. 2 Alten- und Pflegegesetz NRW sind die städteregionsangehörigen Kommunen in den Planungsprozess mit einzubeziehen.

Die Kommunen sind mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben um Stellungnahme gebeten worden. Die eingegangenen Stellungnahmen der Kommunen sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

Darüber hinaus wurden in der Sitzung der Sozialdezernenten der regionsangehörigen Kommunen am 09.11.2017 die Daten mit den Kommunen besprochen und das weitere Verfahren abgestimmt. Alle Kommunen waren mit der Vorgehensweise einverstanden. Mit der Stadt Aachen wurde abgestimmt, zunächst zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit jeweils 80 Plätzen auszuschreiben.

Die Konferenz Alter und Pflege hat am 14.11.2017 die kommunale Pflegeplanung zur Kenntnis genommen und einen entsprechenden Beschluss zur Bedarfsausschreibung gefasst.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Umsetzung erfolgt mit vorhandenem Personal.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Zusätzliche Plätze können zu Steigerungen im Teilprodukt 950220 „Pflegewohngeld“, eine verstärkte Inanspruchnahme ambulanter Angebote zu Steigerungen in dem Teilprodukt 950210 „Bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse für Kurzzeit- und Tagespflege und Investitionszuschüsse ambulante Dienste“hren. Die Haushaltsansätze im Haushaltsentwurf 2018 in diesen Teilprodukten sind auskömmlich, eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Soziale Auswirkungen:

r die Menschen wird eine ausreichende und hochwertige Angebotsstruktur geschaffen, die einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung und im Quartier sicherstellen soll. Der Bedarf an vollstationären Plätzen wird gedeckt.

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

 

 

Anlagen:

Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung (Anlage 1)

Anschreiben an die Kommunen und Stellungnahmen (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 30. November 2017Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug