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Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen, Monschau-Imgenbroich;
Verlagerung in das bisherige Grundschulgebäude und Erweiterung um eine Gruppe


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8871

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt:

  1. die Verlagerung der Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen, Monschau-Imgenbroich, in das benachbarte bisherige Grundschulgebäude und die Erweiterung um eine Gruppe (Gruppentyp I/20 Plätze, davon fünfr U3-Betreuung) zum nächstglichen Zeitpunkt,
  2. die Einrichtung von 3 Stellen im Stellenplan 2019.

 

 

Sachlage:

Die StädteRegion Aachen ist Träger einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in Monschau-Imgenbroich für Kinder im Alter von vier Monaten bis sechs Jahren. Die Einrichtung ist glich von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.

Als Besonderheit ist eine der vier Gruppen im Handwerkerzentrum HIMO untergebracht, um im Gewerbegebiet Imgenbroich eine betriebsnahe Kindertagesbetreuung vorzuhalten. Für die drei im Kindergartengebäude verbliebenen Gruppen entsprechen die räumlichen Bedingungen vor dem Hintergrund der U3-Betreuung und der Inklusion nicht mehr den Anforderungen des Landesjugendamtes im Rahmen der Betriebserlaubnis. Aufgrund der Platzverhältnisse des Gebäudes können dauerhaft nur zwei Gruppen geführt werden.

Zudem befindet sich der Ort durch Bevölkerungszuzüge im kontinuierlichem Wachstum. Auch aus allen anderen Monschauer Planungsbereichen werden für das Kindergartenjahr 2018/2019 bereits jetzt Fehlplätze gemeldet. Es sind daher zeitnah zusätzliche Räumlichkeiten r die Kindertagesbetreuung vorzusehen.

Die Grundschule Imgenbroich wird ab dem Schuljahr 2018/2019 mit der Grundschule Konzen zusammengelegt und am Standort Konzen geführt.

Die Stadt Monschau hat angeboten, das unmittelbar neben der Kindertageseinrichtung (Schulstraße 14) gelegene bisherige Schulgebäude Imgenbroich (Schulstraße 12) für Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Stadt Monschau die Unterbringung der Kindertageseinrichtung Imgenbroich im Schulgebäude geprüft. Die Sicherung und bedarfsgerechte Erweiterung der Plätze in der Kindertagesbetreuung hat vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches der Eltern auf einen KiTa-Platz Priorität vor anderen Nutzungszwecken.

In dem Schulgebäude ist die Unterbringung von vier KiTa-Gruppen entsprechend den Empfehlungen des Landesjugendamtes zum Raumprogramm grundsätzlich möglich. Unter Nutzung einer im Gebäude vorhandenen Mietwohnung könnten perspektivisch weitere Hilfs- und Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe vom Rathaus Monschau an den mit öffentlichem Nahverkehr gut erreichbaren Standort Imgenbroich verlagert werden. Die Schulturnhalle würde tagsüber von der KiTa genutzt und könnte im Übrigen für Dritte (Vereinssport, Jugendarbeit) zur Verfügung gestellt werden.

Die Stadt Monschau hat in diesem Zusammenhang gebeten, das bisherige KiTa-Gebäude für dringend benötigte Wohnzwecke (behindertengerechtes Wohnen) nutzen zu können. Die Verwaltung unterstützt die Gespräche der Stadt mit der Geudeeigenmerin in dieser Angelegenheit.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Städteregionstag würde die Stadtentwicklungsgesellschaft Monschau als Eigentümerin das Schulgebäude r eine Nutzung als Kindertageseinrichtung herrichten und zur ortsüblichen Miete an die StädteRegion Aachen als Träger vermieten.

Mit dieser Lösung würden die drei im bisherigen KiTa-Gebäude geführten Gruppen zeitgemäß untergebracht und für eine weitere Gruppe eine geeignete Unterbringung geschaffen. Insgesamt würden dann im Ort Imgenbroich 90 Plätze, davon 27 für U3-Betreuung, zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kindertageseinrichtung Imgenbroich zum Kindergartenjahr 2018/2019 um eine auf fünf Gruppen (davon eine im HIMO) zu erweitern und in das anzumietende Schulgebäude zu verlagern.

Rechtslage:

Die Errichtung und der Betrieb von bedarfsgerechten Kindertageseinrichtungen durch die StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe) und dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe I) KrO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Städteregion Aachen-Gesetz entscheidet der Städteregionstag über die Verlagerung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

r eine neue KiTa-Gruppe sind Stellen für drei sozialpädagogische Fach- und Ernzungskräfte (Teilzeit/Vollzeit) in den Stellenplan ab 2019 einzustellen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r den Betrieb der fünften Gruppe und die Anmietung des Schulgebäudes sind im Produkt 06.03.01 - Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) ab 2019 laufende Betriebskosten (konsumtiv) zusätzlich wie folgt zu veranschlagen:


Aufwendungen

Personal- und Sachaufwendungen

(SK 500001 bis 573110)150.000 €/Jahr

Miete Schulgebäude (./. bisherige Miete) 28.750 €/Jahr

Erträge

Betriebskostenzuschüsse des Landes(SK 414100) 60.875 €/Jahr

Elternbeiträge (SK 432110) 28.500 €/Jahr


Die konkrete Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung auf Grundlage der von den Eltern gebuchten Plätze und Betreuungszeiten.


Soziale Auswirkungen:

Bedarfsgerechte Kindertageseinrichtungen sichern die Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern im Alter ab vier Monaten bis zum Schuleintritt. Ihr Betreuungsangebot fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Im Auftrage:
gez. Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 29. November 2017Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug