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Familienzentrum der StädteRegion Aachen, Baesweiler/Ringstraße; Erweiterung um
vier Gruppen


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8868

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt:

  1. die Erweiterung des Familienzentrums der Städteregion Aachen „Kleine Forscher“, Baesweiler/Ringstraße um vier Gruppen (Gruppentyp I/80 Plätze, davon 20 für U3-Betreuung) zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
  2. die Einrichtung von 12 Stellen ab dem Stellenplan 2020.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 06.07.2017 die Errichtung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Baesweiler/Kloshaus für 65 Kinder im Alter von vier Monaten bis sechs Jahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der Maßgabe beschlossen, dass das in Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0299-E1 näher bezeichnete Grundstück zur Verfügung steht (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0193-E2). Die neue Kindertageseinrichtung wird zur Versorgung des ersten Bauabschnittes (mit 100 Wohneinheiten) des neuen Baugebietes benötigt. Die Verwaltung bereitet zurzeit die Planunterlagen und die Ausschreibung vor. Mit einer Fertigstellung ist im Kindergartenjahr 2020/2021 zu rechnen.

Bis dahin wird der erste Bauabschnitt des Neubaugebietes abgeschlossen und der zweite Bauabschnitt begonnen sein. Für den zweiten Bauabschnitt mit erneut rd. 100 Wohneinheiten sind weitere vier KiTa-Gruppen erforderlich. Ein dritter Bauabschnitt mit weiteren 100-150 Wohneinheiten soll folgen.

Vor diesem Hintergrund ist jetzt die Versorgung des zweiten Bauabschnittes mit einem Bedarf von dauerhaft 80 KiTa-Plätzen zu planen, um mit erfolgter Erschließung des Neubaugebietes und parallel zum Bezug der neuen Wohneinheiten die benötigten KiTa-Plätze zur Verfügung stellen zu können. Freie Platzkapazitäten in anderen Bereichen der Kindertagesbetreuung im gesamten Stadtgebiet Baesweiler stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Die Stadt Baesweiler bietet der Verwaltung eine Grundstücksfläche unmittelbar neben dem Familienzentrum „Kleine Forscher“ in der Ringstraße an.r das Grundstück wird kein Kaufpreis verlangt; die Städteregion muss jedoch die Grunderwerbsnebenkosten (Vermessungskosten, ggf. Grunderwerbssteuer und Notargehren etc.) tragen.

Die Verwaltung plant, das bestehende Familienzentrum durch einen Anbau auf dem städtischen Grundstück um vier auf acht Gruppen zu erweitern. Der Raumbedarf ist aufgrund der gemeinsamen Nutzung der vorhandenen zentralen Bereiche (Büro, Personalraum, Küche, Mehrzweckraum, Therapieraum, Außengelände) niedriger als r einen Neubau an anderer Stelle.

In Abstimmung mit der Stadt Baesweiler wird vorgeschlagen, mit den weiteren Planungen des Vorhabens bereits jetzt zu beginnen. Nach erfolgter Planung wird die Verwaltung einen Umsetzungsvorschlag einschließlich der für die Jahre ab 2019 zu veranschlagenden Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Entscheidung vorlegen.

r den wahrscheinlichen Fall, dass für den dritten Bauabschnitt weitere vier Gruppen benötigt werden, wird die Stadt Baesweiler unmittelbar neben der neuen Kindertageseinrichtung Im Kloshaus eine Erweiterungsfläche vorhalten. Die Verwaltung wird auf Grundlage der weiteren Entwicklung der Kinderzahlen zu gegebener Zeit einen Entscheidungsvorschlag vorlegen.

Rechtslage:

Die Errichtung und der Betrieb von bedarfsgerechten Kindertageseinrichtungen durch die StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe) und dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe I) KrO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Städteregion Aachen-Gesetz entscheidet der Städteregionstag über die Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

r vier neue KiTa-Gruppen sind Stellen für 12 sozialpädagogische Fach- und Ernzungskräfte (Teilzeit/Vollzeit) in den Stellenplan ab dem Jahr 2020 einzustellen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r den Betrieb der vier Gruppen sind im Produkt 06.03.01 - Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) voraussichtlich ab 2020 laufende Betriebskosten (konsumtiv, einschl. Abschreibungen auf das Gebäude) wie folgt zu veranschlagen:

Aufwendungen

Personal- und Sachaufwendungen

(SK 500001 bis 573110)600.000 €/Jahr

Erträge

Betriebskostenzuschüsse des Landes (SK 414100)186.000 €/Jahr

Elternbeiträge (SK 432110)114.000 €/Jahr


Die konkrete Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Forstschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung auf Grundlage der von den Eltern gebuchten Plätze und Betreuungszeiten. Die Auszahlungen für Investitionen werden im Rahmen der Planung und des Vergabeverfahrens ermittelt. Auf der Grundlage wird ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Die Veranschlagung erfolgt in den Haushaltssatzungen 2019 ff.


Soziale Auswirkungen:

Bedarfsgerechte Kindertageseinrichtungen sichern die Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern im Alter ab vier Monaten bis zum Schuleintritt. Ihr Betreuungsangebot fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Im Auftrag:
gez. Terodde


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 29. November 2017Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug