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Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen, Simmerath-Kesternich;
Erweiterung um zwei Gruppen


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8869

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt:

  1. die Erweiterung der Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen in Simmerath-Kesternich um zwei Gruppen (Gruppentyp I/40 Plätze, davon 10 für U3-Betreuung) zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
  2. die Einrichtung von 6 Stellen ab dem Stellenplan 2020.

 

 

Sachlage:

Die StädteRegion Aachen ist Träger einer eingruppigen Kindertageseinrichtung in Simmerath-Kesternich für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Die Einrich-
tung istglich von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr geöffnet. Weitere Betreuungsplätze für Kesternich (insbesondere U3- und Ganztagsplätze) werden zurzeit in den Kindertageseinrichtungen Simmerath-Strauch und Steckenborn sowie in der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt.

Durch die Ausweisung neuer Baugebiete ist der Ort gewachsen und ein weiteres Wachstum ist für die Folgejahre zu erwarten. Für perspektivisch 100 Kinder sind in vergleichbaren Orten drei bis vier Gruppen (je nach Kindesalter) erforderlich. Das vorhandene Platzangebot wird, auch unter Berücksichtigung der Plätze in den Nachbarorten und in der Kindertagespflege, in Zukunft nicht ausreichen. Die Verwaltung hat daher mit dem Bürgermeister der Gemeinde Simmerath und dem Ortsvorsteher von Kesternich Gespräche über entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten geführt.

In Betracht kommen einerseits eine Erweiterung von zwei Gruppen am bisherigen Standort, oder andererseits ein dreigruppiger Neubau an einer anderen Örtlichkeit. Unter diesen Umständen rde das bisherige eingruppige Gebäude anderweitig verwertet. Die Gemeinde Simmerath ist bereit, der StädteRegion Aachen in diesem Fall eine Grundstücksfläche zur Verfügung zu stellen. Über den voraussichtlichen Standort müssen noch weitere Gespräche mit der Gemeinde geführt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die eingruppige Kindertageseinrichtung um zwei auf drei Gruppen (insgesamt 65 Plätze) zu erweitern. Unter Berücksichtigung weiter steigender Kinderzahlen bliebe damit der Bestand der KiTas Strauch und Steckenborn sowie die Beschäftigung der Kindertagespflegepersonen weiter gesichert.

In Abstimmung mit der Gemeinde Simmerath wird vorgeschlagen, mit den Planungen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung zeitnah zu beginnen. Nach Abschluss dieser Planungsphase wird die Verwaltung dem Städteregionstag einen Umsetzungsvorschlag, einschließlich der für die Jahre ab 2019 zu veranschlagenden Aufwendungen r Grunderwerb und Baumaßnahmen, zur Entscheidung vorlegen.

Rechtslage:

Die Errichtung und der Betrieb von bedarfsgerechten Kindertageseinrichtungen durch die StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe) und dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe I) KrO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Städteregion Aachen-Gesetz entscheidet der Städteregionstag über die Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

r 2 neue KiTa-Gruppen sind Stellen für 6 sozialpädagogische Fach- und Ergänzungskräfte in den Stellenplan ab dem Jahr 2020 einzustellen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r den Betrieb der zwei Gruppen sind im Produkt 06.03.01 - Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) voraussichtlich ab 2020 laufende Betriebskosten (konsumtiv, einschl. Abschrei- bungen auf das Gebäude) wie folgt zu veranschlagen:

Aufwendungen

Personal- und Sachaufwendungen

(SK 500001 bis 573110)300.000 €/Jahr

Erträge

Betriebskostenzuschüsse des Landes (SK 414100) 93.000 €/Jahr

Elternbeiträge (SK 432110) 57.000 €/Jahr

Die konkrete Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung auf Grundlage der von den Eltern gebuchten Plätze und Betreuungszeiten. Die Auszahlungen für Investitionen werden im Rahmen der Planung und des Vergabeverfahrens ermittelt. Auf dieser Grundlage wird ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Die Veranschlagung erfolgt in den Haushaltssatzungen 2019 ff.

Soziale Auswirkungen:

Bedarfsgerechte Kindertageseinrichtungen sichern die Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern im Alter ab vier Monaten bis zum Schuleintritt. Ihr Betreuungsangebot fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Im Auftrage:

gez. Terodde


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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 29. November 2017Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug