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Freiwillige Förderungen im Sozialbereich;
Angebote im Aufgabenbereich "Sexualisierte Gewalt" durch RückHalt e. V.


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
Dez. III - Dezernat für Soziales und Gesundheit
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8874

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1.Er nimmt zur Kenntnis, dass RückHalt e. V. als Träger einer Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt in der Stadt Aachen eine weitere Beratungsstelle im Altkreis Aachen als zusätzlichen Standort einrichten muss, um Mittel des Landes NRW in unveränderter Höhe auch in 2018 zu erhalten.

2.Er beschließt eine freiwillige Förderung für ckHalt e. V. zur Sicherung der Angebote im Aufgabenbereich „Sexualisierte Gewalt“ in Höhe von hrlich insgesamt 112.245 ab dem 01.01.2018 und damit eine Erhöhung der Fördersumme um 4.125 €.

3.Er beauftragt die Verwaltung, die bestehende Vereinbarung vom 20.12.2016 zum 01.01.2018 entsprechend anzupassen.

 

 

Sachlage:

Bis zum Jahr 2016 hat die StädteRegion Aachen für die Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt des Trägers RückHalt e. V. (früher: Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V.), Leistungen als Globalzuschuss erbracht. Der Zuschuss betrug seit dem Jahr 2014 unverändert 106.000 €/Jahr.

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Strukturkonzept 2015-2025 hatte der Städteregionstag in seiner Sitzung am 22.10.2015 u. a. zu Vorschlag Nr. 15 c) beschlossen, die Zahlung von Globalzuschüssen mit Wirkung vom 01.01.2017 einzustellen; pauschale Kürzungen sollten nicht erfolgen, stattdessen sollten alle Zuschüsse in diesem Bereich zum 01.01.2017 in zu vereinbarende vertragliche Leistungen überführt werden (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2015/0284).

Daher hat die Verwaltung aufgrund des Beschlusses des Städteregionstages vom 08.12.2016 mit RückHalt e. V. eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Auf dieser Grundlage zahlt die StädteRegion seit dem 01.01.2017 jährlich 106.000 €r Angebote im Aufgabenbereich „Sexualisierte Gewalt“ (Beratung und Begleitung, Prävention/Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung). Die Vereinbarung vom 20.12.2016 hat eine Laufzeit von 5 Jahren (bis 31.12.2021).

Gem. § 5 Ziffer 1 der Vereinbarung kann aufgrund von Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich auf Antrag eine Anpassung des Förderbetrags für das Folgejahr erfolgen, maximal können Steigerungen bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes berücksichtigt werden.

ckHalt e. V. teilt mit Schreiben vom 27.07.2017 mit, dass die Notwendigkeit bestehe, neben dem Hauptstandort in der Stadt Aachen eine weitere Beratungsstelle im Gebiet des Altkreises Aachen als zweiten Standort einzurichten, wenn die Förderung des Landes NRW in unveränderter Höhe erhalten bleiben solle (vgl. Anlage). Das Land NRW fördert die Arbeit der Beratungsstelle mit derzeit insgesamt 152.520 € bei für 2018 kalkulierten Gesamtkosten von rd. 300.340 €.

Bisher hat RückHalt e. V. die Beratung von Frauen und Mädchen aus dem Altkreis Aachen bei Bedarf in einem Raum im Gesundheitshaus der StädteRegion Aachen in Eschweiler oder am Hauptstandort in der Stadt Aachen vorgenommen. Dies ist nach Angaben des Trägers nicht mehr ausreichend, um die Landesförderung für die Arbeit im Gebiet des Altkreises Aachen (insgesamt 76.000 €) sicherzustellen. Eine angemessene Beratung und Begleitung für von sexueller Gewalt betroffene Frauen und Mädchen sowie eine Umsetzung der Schwerpunkte Prävention und Öffentlichkeitsarbeit sei nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund hat RückHalt e. V. zum 12.10.2017 Räumlichkeiten für eine zusätzliche Beratungsstelle in Stolberg, Rathausstraße, angemietet.

Der Träger geht davon aus, dass aufgrund des zweiten Standorts ab dem 01.01.2018 zusätzliche Kosten in Höhe von 11.000 €/Jahr anfallen werden, die sich wie folgt aufteilen:

-Miete/Nebenkosten ca. 7.000 €

-allgemeine Sach- und Betriebskosten sowie Öffentlichkeits-

arbeitca. 4.000 €

Diese Kostensteigerungen sind nicht von den Regelungen der Vereinbarung vom 20.12.2016 abgedeckt (Steigerungen im Personal- und Sachkostenbereich bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes), so dass über den vorliegenden Antrag im Rahmen einer Beschlussfassung der zuständigen politischen Gremien zu entscheiden ist.

ckHalt e. V. hat die kalkulierten Kosten auf Nachfrage näher erläutert und differenziert begründet. Die Miet-/Nebenkosten wurden durch Vorlage des Mietvertrags nachgewiesen. Die bereits in 2017 anfallenden Kosten r den zweiten Standort sollen über Spendenaufrufe und Sponsoring aufgefangen werden.

Die Verwaltung hat den vorliegenden Antrag eingehend geprüft und dabei folgendes festgestellt:

-Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 11.000 € sind nachvollziehbar; sie sind für die Fortsetzung der Beratungsarbeit gegen sexuelle Gewalt in der derzeitigen Form und im jetzigen Umfang notwendig, auch angemessen und daher anerkennungsfähig. Die Verwaltung erkennt an, dass die Kosten sparsam und unter Berücksichtigung möglicher Synergieeffekte kalkuliert sind.

-Allerdings ist festzustellen, dass der höhere Landeszuschuss bereits seit Oktober 2016 gewährt wird und dem Träger spätestens seitdem bekannt war, dass ein zweiter Standort zur Sicherung der höheren Landesmittel erforderlich ist. Eine entsprechende Berücksichtigung und Aufnahme der zusätzlichen Kosten in die Gesamtkalkulation und finanzierungre spätestens bei der Antragstellung für das Jahr 2017 erforderlich gewesen.

-Darüber hinaus ist festzustellen, dass der vom Träger für das Angebot der Beratungsarbeit aufgebrachte Eigenanteil bis zum Jahr 2016 jährlich bei rd. 50.000 € lag. Ab dem Jahr 2017 sinkt der Eigenanteil in der Finanzkalkulation auf 25.000 € bzw. rd. 28.000 € in 2018. In den von der Verwaltung mit dem Träger geführten Gesprächen wurde erläutert, dass die Eigenmittel ausschließlich aus Spenden und Sponsoring gewonnen werden. Sie seien rückufig, weil z. B. eine Berücksichtigung bei den Bußgeldzuweisungen der Gerichte nahezu nicht mehr erfolgt.

Darüber hinaus sei die Spendenakquise mit einem hohen Aufwand verbunden, so dass bei ausreichender Drittfinanzierung der Aufwand für das Einwerben von Spenden/Sponsoring zugunsten anderer Aufgaben zurückgefahren werde.

Im Ergebnis hält die Verwaltung es für zumutbar, wenn die zusätzlich entstehenden Kosten in Höhe von 11.000 € nicht allein durch die StädteRegion Aachen getragen, sondern im Rahmen der Gesamtfinanzierung berücksichtigt werden. Im Jahr 2017 hat die StädteRegion Aachen sich mit 106.000 € und damit im Umfang von 37,5 % an den Gesamtkosten der Beratungsstelle in he von 282.600 € beteiligt. Die Verwaltung schlägt daher vor, von den zusätzlich entstehenden Kosten in Höhe von 11.000 € ebenfalls einen Anteil von 37,5 % und damit 4.125 € zu übernehmen.

Unter Berücksichtigung der zulässigen Kostensteigerungen bei Personal- und Sachkosten in Höhe der Orientierungsdaten des Landes (2 %; hier: 2.120 €) wäre für das Beratungsangebot von RückHalt e. V. für 2018 eine Förderung von insgesamt 108.120 €glich (106.000 + 2.120 €), zzgl. der jetzt beantragten Kostensteigerungen von (anteilig) 4.125 € = 112.245 €. Die Verwaltung schlägt vor, die Vereinbarung mit RückHalt e. V. ab 01.01.2018 entsprechend anzupassen.

Rechtslage:

Bei der Förderung von Angeboten im Aufgabenbereich „Sexualisierte Gewalt“ handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Mit dem Träger besteht eine Vereinbarung zur Leistungserbringung bei Förderung in Höhe von 106.000 €/Jahr zzgl. evtl. Steigerungen bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes. Die Vereinbarung läuft bis mindestens zum 31.12.2021.

Gem. § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen vom 24.11.2009 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses zuständig für die Gewährung von Zuschüssen bis 250.000 €.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2018 stehen im Produkt 05.01.01 Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW - im Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“ bei Sachkonto 531725Zuschuss ‚Notruf für vergewaltigte Frauen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 108.120 zur Verfügung. Die zusätzlich benötigten Mittel können durch Wenigeraufwand im Teilprodukt kompensiert werden.

Soziale Auswirkungen:

Angebote im Aufgabenbereich „Sexualisierte Gewalt“ leisten Hilfen für Frauen und Mädchen in problematischen Lebenssituationen. Sie ergänzen das Angebot an Lebensberatungsstellen und bieten professionelle Beratung sowie ganzheitlich psychosoziale Begleitung und Präventionsarbeit.

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

 

 

Anlage:

Antrag von RückHalt e. V. (früher: Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V.) vom 27.07.2017


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Beratungsfolge

Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 30. November 2017Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Entscheidung
(offen)
Details
Tagesordnung
Auszug