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LEADER-Projekt "Aktionsprogramm Streuobstwiese"
- Gewährung eines Zuschusses an die Biologische Station Städteregion Aachen
e.V.


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8888

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss beschließt, der Biologischen Station Städteregion Aachen e.V. für das LEADER-Projekt „Aktionsprogramm Streuobstwiese im Jahr 2018 nach Genehmigung des Haushalts einen Zuschuss i.H.v. 5.000,00 aus Ersatzgeldern zu gewähren.

 

 

Sachlage:

Das Projekt „Aktionsprogramm Streuobstwiese“ ist Teil eines größeren Gesamtprojektes im Rahmen von LEADER (Leader-Region Rheinisches Revier zwischen Inde und Rur) und soll in der gesamten Leaderregion also auch in der Städteregion Aachen - umgesetzt werden.

Ziel des Projektes ist es, gemeinsam mit Eigentümern und Bewirtschaftern individuelle Konzepte zum Erhalt der Obstwiesen zu planen und direkt umzusetzen. Unter Einbindung der im Rahmen eines LVR-Projektes ausgebildeten Obstbaumwarte (s.h. auch Vorlage 2016/0450) sollen Maßnahmen rund um die Obstwiesen erfolgen und immer mehr Menschen für den Erhalt der Kulturlandschaft begeistert werden.

Auf dem Gebiet der Städteregion soll im Rahmen des Projektes eine Lehr-Obstwiese angelegt werden, die zu einer Lehr- und Bildungsstätte rund um das Thema „Obstwiese“ ausgestaltet werden soll. Darüber hinaus sollen mit der Anlage der Obstwiese auch Maßnahmen zum Insektenschutz (z.B. Bienenhotels) umgesetzt werden.

Federführend in der Umsetzung der v.g. Maßnahme auf dem Gebiet der Städteregion ist die Biologische Station Städteregion Aachen e.V..

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2018 und ist mit einem Eigenanteil i.H.v. 5.000,00 € kalkuliert. Da die Biologische Station Städteregion Aachen e.V. nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat sie bei der unteren Naturschutzbehörde einen Antrag auf einen entsprechenden Zuschuss gestellt.

Rechtslage:

Bei der Bezuschussung handelt es sich um eine freiwillige Leistung.

Nach § 12 lit. b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsrat über Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 5.000,00 € nach Anhörung des jeweils zuständigen Fachausschusses.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel werden aus den zweckgebundenen Ersatzgeldern bereitgestellt. Die Auszahlung des Zuschusses wirkt sich daher finanziell nicht auf den Haushalt der Städteregion aus, d.h., die Ergebnisrechnung wird nicht belastet.

Im Auftrag:

gez. Pilgrim


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 30. November 2017Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug