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Strukturkonzept 2015 - 2025; Anlage 2 - Vorschlag-Nr. 50 "Streichung des
Zuschusses zum Jahrbuch Geschichtsverein Monschauer Land"


Letzte Beratung
Mittwoch, 06. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8345

Beschlussvorschlag:

Der Tourismus- und Kulturausschuss stimmt der vom Städteregionsrat im Rahmen des Strukturkonzepts vorgeschlagenenndigung des Vertrages zwischen der StädteRegion Aachen und dem Geschichtsverein Monschauer Land e.V. fristgerecht mit Wirkung zum 01.09.2020 zu.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 im Rahmen des Strukturkonzepts 2015 2025 die Verwaltung mit Prüfungen beauftragt (SV-Nr. 2015/0284, 2015/0285 nebst Ergänzungsvorlagen). Darüber hinaus wurden seitens der Verwaltung weitere Maßnahmen in den Anlagen 2 und 3 zum Strukturkonzept vorgeschlagen.

Gemäß Anlage 2 Vorschlag-Nr. 50 hat die Verwaltung nunmehr geprüft, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Streichung des Festbetragszuschusses des Jahrbuches Geschichtsverein Monschauer Land e.V. möglich ist.

Im Januar 1971 hat der Geschichtsverein des Kreises Monschau, heute Geschichtsverein des Monschauer Landes e.V., den Kreis Monschau gebeten, ihm durch Vertrag, der auch möglichst alle Rechtsnachfolger des Kreises binden sollte, eine angemessene finanzielle Unterstützung zur Herausgabe eines Jahrbuches zuzusichern, damit dieses der Kreisbevölkerung glichst kostengünstig angeboten werden kann. Der Kreisausschuss hat im Februar 1971 beschlossen, dem Antrag des Geschichtsvereins zu entsprechen, die Förderung jedoch auf einen festgesetzten von-Hundert-Satz der Herausgabekosten zu begrenzen.

Ein entsprechender Vertrag wurde mit Datum 30.05.1971 zwischen dem Kreis Monschau und dem Geschichtsverein des Kreises Monschau geschlossen. Gemäß § 3 Satz 1 des Vertrages gilt dieser r die Dauer von 25 Jahren. Gemäß § 2 Abs. 1 des Vertrages wurde dem Geschichtsverein für die Herausgabe des Heimatjahrbuches ein Zuschuss bis zur Höhe von 10.000,00 DM im Jahr gewährt. Zudem verpflichtete sich der Geschichtsverein als Herausgeber des Heimatjahrbuches, keine Gewinne zu erzielen und jedes Jahr einen Finanzplan für das folgende Jahr vorzulegen, aus dem die geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft hervorgehen. Bezuschusst werden Honorarkosten und Lithokosten des Buches.

In seiner Sitzung am 11.05.1995 hat der Kreisausschuss beschlossen, den Vertrag zwischen dem Kreis Aachen (als Rechtsnachfolger des Kreises Monschau) und dem Geschichtsverein zum Vertragsablauf zu kündigen. Des Weiteren beschloss der Kreisausschuss den Vertrag mit folgenden Änderungen neu abzuschließen:

  • die Zuschusshöhe in § 2 wird auf 7.500,00 DM festgesetzt,
  • der Vertrag wird nach § 3 auf die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen,
  • als Vertragspartner tritt der Kreis Aachen auf.

Eine Anpassung des Vertrages erfolgte am 02.09.1995 (Anlage 1).

Gemäß Vereinbarung vom 17.03.2006 wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der jährliche Zuschuss des Kreises Aachen von 3.700,00 € als Festbetrag gehrt (Anlage 2).

r die Herausgabe von Publikationen mit kulturellem Hintergrund werden auf Antrag gemäß der zur Zeit geltenden Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege unter Punkt IV. Ziffer 2 Zuschüsse bereitgestellt. Anträge stellen dort meist Geschichtsvereine, die ihr jährliches Heimatblatt oder ihre Publikationen herausgeben. Der Zuschuss beträgt 30 % der Gesamtaufwendungen mit mindestens 10 % Eigenleistung. Der Jahreshöchstbetrag beträgt allerdings nur 500 Euro je Antragsteller. Gemäß Vorschlag-Nr. 50 des Strukturkonzeptes 2015 2025 schlägt die Verwaltung nunmehr vor, von der Möglichkeit der Kündigung des Vertrages Gebrauch zu machen. Die Möglichkeit der Bezuschussung entsprechend der Richtlinien bleibt hiervon unbehrt.

Rechtslage:

Gemäß § 12 b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 06.04.2017 entscheidet der Städteregionsrat über Zuschussanträge bis 1.000,00 € und nach Anhörung des jeweils zuständigen Fachausschusses bis zu einem Betrag von 5.000,00 € im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der § 12 b) ist entsprechend anzuwenden.

ndigungsvoraussetzungen

Gemäß § 3 S. 1-2 des Vertrages vom 02.09.1995 wurde der Vertrag auf die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Er gilt nach deren Ablauf als um 5 Jahre verlängert, wenn er nicht mit 12-monatiger Frist schriftlich zum jeweiligen Vertragsablauf gekündigt wird.

Die letzte Verlängerung des Vertrages erfolgte am 02.09.2015 um weitere 5 Jahre (bis September 2020). Auf Grund der 12-monatigen Kündigungsfrist, hat diese bis spätestens zum 01.09.2019 zu erfolgen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsjahr 2017 steht im Sachkonto 531810 „Zuschuss für bürgerschaftliches Engagement“, Produkt 010201 „rgerschaftliches Engagement“ ein Ansatz in Höhe von 52.700,00 € zu Verfügung. Eine Einsparung in Höhe von 3.700,00 €rde ab dem Haushaltsjahr 2021 erfolgen und wäre in die Mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlagen:

Vertrag vom 02.09.1995 (Anlage 1)

Vereinbarung vom 17.03.2006 (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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