Familienzentrum der StädteRegion Aachen, Baesweiler/Ringstraße; Erweiterung um
vier Gruppen
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
- Federführend
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8914
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er beschließt die Erweiterung des Familienzentrums der StädteRegion Aachen „Kleine Forscher“, Baesweiler/Ringstraße um vier Gruppen (Gruppentyp I/80 Plätze, davon 20 für U3-Betreuung) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Er beauftragt die Verwaltung, die in der Sitzungsvorlage 2017/0532-E1 dargestellten Möglichkeiten der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für die Erweiterung des Familienzentrums „Kleine Forscher“, Baesweiler/Ringstraße, und für den Kita-Neubau Baesweiler/Brüsseler Straße („Kloshaus I“) kurzfristig zu prüfen und diejenige Variante zu wählen, die zu einer schnellstmöglichen Umsetzung beider Bauvorhaben führt.
- Sollte die Fertigstellung der Bauvorhaben nicht zu Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020 möglich sein, beschließt der Städteregionstag folgende Übergangslösungen:
- temporäre Erweiterung der Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen, Baesweiler-Beggendorf um eine Gruppe (15 Plätze) zum Kindergartenjahr 2018/2019, durch Nutzung der Pfarrwohnung im Kindergartengebäude; zunächst befristet bis zur Inbetriebnahme der neuen viergruppigen Kindertageseinrichtung Baesweiler/Brüsseler Straße im Neubaugebiet Baesweiler Südwest I, (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0193-E2),
- temporäre Erweiterung des Familienzentrums der StädteRegion Aachen „Kleine Forscher“, Baesweiler/Ringstraße um zwei Gruppen (Gruppentyp I/40 Plätze, davon 20 für U3-Betreuung) zum Kindergartenjahr 2018/2019, durch Errichtung von Modulbauten; zunächst befristet bis zur Fertigstellung des viergruppigen Erweiterungsbaus.
Die Vergabe wird nach Auswertung von drei Vergleichsangeboten erfolgen, um die Fertigstellung zum Kindergartenjahr 2018/2019 zu gewährleisten. Für eine Energieeinsparverordnung (EnEV)-konforme Systemlösung aus Modulen wird ein Kostenrahmen von ca. 400.000,00 € inkl. MwSt vorgesehen.
- Er beschließt die Einrichtung von sechs Stellen ab dem Stellenplan 2019 und sechs Stellen zum Stellenplan 2020.
Sachlage:
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 06.07.2017 die Errichtung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Baesweiler Südwest I („Kloshaus“) für 65 Kinder im Alter von vier Monaten bis sechs Jahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der Maßgabe, dass das in Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0299-E1 näher bezeichnete Grundstück zur Verfügung steht, beschlossen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0193-E2). Das Grundstück wird seitens der Stadt Baesweiler kurzfristig zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung wird zukünftig entsprechend ihrer Lage als „Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen, Baesweiler/Brüsseler Straße“ bezeichnet.
Mit Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0532 hat die Verwaltung für diese Sitzung einen Vorschlag zur dauerhaften viergruppigen Erweiterung des Familienzentrums Baesweiler/Ringstraße unterbreitet.
Die CDU-Städteregionstagsfraktion und die Städteregionstagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN haben mit Schreiben vom 22.11.2017 (vgl. Anlage) beantragt, folgenden alternativen Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:
Der Städteregionstag beschließt:
- die Erweiterung des Familienzentrums der StädteRegion Aachen „Kleine Forscher“, Baesweiler/Ringstraße um vier Gruppen (Gruppentyp I/ 80 Plätze, davon 20 für U3-Betreuung) spätestens zum Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020,
- darüber hinaus die Fertigstellung des Kindergarten-Neubaus „Kloshaus I“ im gleichen Zeitraum, um die vorhandenen Bedarfe zu decken,
- den Stellenbedarf ab dem Stellenplan 2019 entsprechend anzupassen.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass die bisherige Beschlussfassung mit einer für die Jahre 2020/2021 vorgesehenen Fertigstellung der beiden Neubauten vor dem Hintergrund bis dahin zur Verfügung stehender Übergangslösungen erfolgt sei. Es hätten jedoch keine solchen Lösungen gefunden werden können. Daher müsse der Zeitplan zur Sicherstellung der benötigten Kitaplätze angepasst werden. Aufgrund bisheriger Erfahrungen sei aus Sicht der Antrag stellenden Fraktionen eine Fertigstellung bis Mitte 2019 möglich und dringend nötig.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Vorschlag wie folgt Stellung:
Die Vergabeverfahren für die Generalplanungsleistung sowohl für die viergruppige Erweiterung des Familienzentrums Ringstraße als auch für den Neubau der viergruppigen Kindertageseinrichtung Brüsseler Straße im Neubaugebiet Baesweiler Südwest I laufen derzeit. Die Vergabe der Generalplanungsleistung für den Neubau der Kindertageseinrichtung Brüsseler Straße ist für März 2018, die für die viergruppige Erweiterung des Familienzentrums Ringstraße für Mai 2018 geplant.
Die Verwaltung beabsichtigt die getrennte Beauftragung der Ingenieur- und Generalunternehmer-Leistungen (GU-Leistungen).
Sowohl mit einer Generalübernehmer-Vergabe (GÜ-Vergabe) als auch bei einer getrennten Beauftragung der Ingenieur- und GU-Leistungen zur Erweiterung des Familienzentrums Ringstraße im Rahmen einer Beschränkten Vergabe ist eine Fertigstellung bis August 2020 möglich.
Eine Vergabe der Erweiterung des Familienzentrums Ringstraße um vier Gruppen an einen Generalübernehmer hätte folgende Nachteile:
- Eine Projektierung durch einen Generalübernehmer kann u. a. zu erhöhten Unterhaltskosten und geringerer Einflussnahme auf Objektqualitäten (z.B. nicht kompatible Gebäudeleittechnik) führen.
- Zur Festlegung der Qualitäten, des Raumbuchs etc. ist vor der GÜ-Ausschreibung ein Ingenieur / Architekt zu beauftragen. Diese Beauftragung bedingt wiederum eine beschränkte Ausschreibung mit entsprechendem Zeitrahmen. Die Projektlaufzeit ist fast identisch zu einem von A 61 bevorzugten GU-Verfahren.
Auch die Realisierung der Neubauprojekte durch Dritte und Anmietung durch die StädteRegion („Investorenmodell“) wäre zu planen und – soweit kein Inhouse-Geschäft möglich ist - auszuschreiben und daher zeitlich nicht schneller möglich. Hinzu kommen im Vergleich zu einem Eigenbau wirtschaftliche Nachteile durch in die Kostenmiete einkalkulierte Zinsaufwendungen und die Gewinnmarge für den Investor. Außerdem wäre die StädteRegion nach jahrelanger Mietzahlung kein Eigentümer des Objektes.
Vor diesem Hintergrund sollten die Maßnahmen im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen vergeben werden. Nur so ist gewährleistet, dass die qualitativen, wirtschaftlichen und zeitlichen Vorgaben erfüllt werden.
Dennoch wird A 61 kurzfristig weitere Vergabemöglichkeiten (z.B. Inhouse-Vergabe an die GWG) auf etwaige Zeitvorteile überprüfen.
Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der Städteregionstagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN kurzfristig mit dem Bürgermeister der Stadt Baesweiler alternative Übergangslösungen für die Zeit bis zur Fertigstellung der beiden Bauprojekte in den Blick genommen.
Folgende Überbrückungsmöglichkeiten könnten die benötigten Betreuungsplätze während der Bauzeit sicherstellen:
- Temporäre Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe (15 Plätze) in der Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen in Baesweiler-Beggendorf
In Abstimmung mit der Gebäudeeigentümerin könnte die ehemalige Pfarrwohnung im Kindergartengebäude angemietet werden. Es wäre kurzfristig ein zweiter Flucht- und Rettungsweg zu erstellen (Außentreppe). Weitere bauliche Maßnahmen wären für die Umnutzung als Kitagruppe nicht erforderlich. Eine Inbetriebnahme wäre spätestens zum Kindergartenjahr 2018/2019 möglich. Ob nach Ende der Übergangslösung ein dauerhafter Bedarf für eine dritte Gruppe in Beggendorf besteht, ist im Rahmen der jährlichen Fortschreibungen der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung zu entscheiden.
- Temporäre Erweiterung des Familienzentrums der StädteRegion Aachen Baesweiler/Ringstraße
Auf dem vorhandenen Außengelände könnten Modulbauten zur Unterbringung von zwei Gruppen (40 Plätze) aufgestellt werden. Die LVR-Empfehlungen zum Raumprogramm für den Betrieb der Gruppen würden eingehalten.
Angebotene preisgünstige Mietlösungen für Modulbauten erfüllen die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der Regel nicht. Es wären daher EnEV-konforme Module im Eigentum der StädteRegion zu beschaffen (Kauf). Die Beschaffung von zwei Gruppen in EnEV-konformer Modulbauweise würde es der Verwaltung in Zukunft ermöglichen, auf sich kurzfristig ergebenden Raumbedarf für Kindertageseinrichtungen schnell zu reagieren. Die Investition hätte daher auch über die jetzt notwendige, zeitlich begrenzte Übergangslösung hinaus einen wirtschaftlichen Mehrwert.
Bei kurzfristiger, freihändiger Beauftragung wäre eine Aufstellung der Modullösung am Familienzentrum Ringstraße bis August 2018 möglich. Ein öffentliches Vergabeverfahren würde mindestens sechs Monate mehr Zeit benötigen. Die Verwaltung hält nach Betrachtung der Sachlage zur temporären Lösung mit Modulgruppen für das Familienzentrum Ringstraße die freihändige Vergabe an einen Systembauer für Modulbauten für zielführend, da bei einem öffentlichen Vergabeverfahren der Zeitrahmen für eine Inbetriebnahme im Kindergartenjahr 2018/2019 nicht umzusetzen wäre.
Die Verwaltung schlägt vor, an der Zeitplanung für die Errichtung des Neubaus der viergruppigen Kindertageseinrichtung Brüsseler Straße festzuhalten und die Erweiterung des Familienzentrums Ringstraße mit dem Ziel einer Inbetriebnahme zum Kindergartenjahr 2020/2021 zu beschließen. Beide Gebäude(teile) könnten dann zeitgleich zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 und parallel zur Bebauung des 2. Teils des Neubaugebietes in Betrieb gehen.
Die Befristung der Übergangslösungen müsste zeitlich flexibel an der Fertigstellung dieser beiden Objekte ausgerichtet werden. Für eine Fortführung darüber hinaus würde gegebenenfalls ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt.
Um den bereits jetzt erkennbaren Bedarf für die zuziehenden Kinder schnell decken zu können, wird vorgeschlagen, die dargestellten Übergangslösungen schon zum Kindergartenjahr 2018/2019 umzusetzen und so insgesamt 55 Plätze temporär zu schaffen. Dadurch wäre die Versorgung mit KiTa-Plätzen in Baesweiler-Mitte sichergestellt.
Rechtslage:
vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0532
Personelle Auswirkungen:
Bei A 51:
Die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Baesweiler-Beggendorf erfolgt als befristete Übergangsmaßnahme. Die erforderlichen Arbeitsverhältnisse werden daher zunächst ebenfalls befristet abgeschlossen. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung kann mit Fertigstellung der neuen viergruppigen Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Baesweiler Süd-West und vorbehaltlich des Inkrafttretens des Stellenplanes 2020 erfolgen.
Die für die dauerhafte Erweiterung des Familienzentrums Baesweiler-Ringstraße erforderlichen Stellen werden im Falle einer temporären Erweiterung um zwei Gruppen zum Teil (sechs Stellen) zunächst befristet besetzt. Eine unbefristete Übernahme kann vorbehaltlich des Inkrafttretens des Stellenplanes 2019 erfolgen. Die weiteren sechs Stellen werden mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus 2020 besetzt und sind entsprechend im Stellenplan 2020 zu berücksichtigen.
Bei A 61:
Die Beschaffung und Einrichtung der Modulgruppen wird A 61 mit vorhandenem Personal umsetzen. Der Personalbedarf für die Planung und Umsetzung der Neubauten kann zurzeit noch nicht beziffert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0532.
Für den Betrieb der drei temporären Gruppen entstehen im Produkt 060301 (jetzt bereits ab 2018) konsumtive Aufwendungen und Erträge:
2018 (5 Monate)ab 2019
Personal- und Sachaufwendungen
(SK 500001 bis 573110)187.500 €450.000 €/Jahr
Erträge
(Sachkonto 414100 bis 432110)93.750 €225.000 €/Jahr
Investitionsmaßnahmen sind im Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wie folgt veranschlagt:
Neubau Kita Baesweiler (I51KIG231.1)
SK 031201 Zugänge Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Kinder- und Jugendeinrichtungen
2.500.000,00€
SK 081110 Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung
200.000,00 €
Neubau Kita Baesweiler (Ringsstraße II, I51KIG223.2)
SK 031201 Zugänge Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Kinder- und Jugendeinrichtungen
2.500.000,00 €
SK 081110 Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung
200.000,00 €
Für die Anschaffung und Errichtung der Modulbauten am Familienzentrum Ringstraße entstehen einmalig Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 400.000,00 €. Als konsumtiver Aufwand entstehen daraus jährliche Abschreibungen in Höhe von 66.666,00 € bei sechsjähriger Nutzungsdauer, die im Rahmen der Betriebskostenförderung des Landes anerkennungsfähig sind.
Es entstehen – vorbehaltlich der weiteren Verhandlungen - ortsübliche Mietaufwendungen für die Räume in Beggendorf in derzeit noch nicht zu beziffernder Höhe.
Die zusätzlichen Netto-Aufwendungen werden – vorbehaltlich der Belegung der Plätze und der durch die Eltern gebuchten Öffnungszeiten - als Pflichtaufwand zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz im Rahmen der veranschlagten differenzierten Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“ getragen.
Die Auszahlungen für Investitionen für die viergruppige Erweiterung des Familienzentrums Ringstraße werden im Rahmen der Generalplanungsleistung und Vergaben ermittelt.
Soziale Auswirkungen:
Die Übergangslösungen stellen den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung bis zur Umsetzung der endgültigen Baumaßnahmen sicher und entzerren dadurch die Belegungssituation in den vorhandenen Kindertageseinrichtungen.
Im Auftrag:
gez. Terodde
Anlage:
Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der Städteregionstagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 22.11.2017
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Städteregionstag
- Entscheidung
- zur Kenntnis genommen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug
Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Städteregionsausschuss
- Entscheidung
- geändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug
Mittwoch, 29. November 2017Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Entscheidung
- geändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug
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