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Einziehung des Wegegrundstückes Gemarkung Broichweiden, Flur 7, Flurstück 357


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4323

Der Rat der Stadt Würselen beschließt die Einziehung des Wegegrundstückes Gemarkung Broichweiden, Flur 7, Flurstück 357 gemäß § 7 (3) Straßen- und Wegegesetz NRW, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, einzuziehen.

gez. 30.11.2017 Nelles .gez. 30.11.2017 von Hoegen Bürgermeister Erster- u. Techn. Beigeordneter

gez. 29.11.2017 Bremen .gez. 29.11.2017 Priesmann Stadtkämmerer Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Stadtverwaltung Würselen beabsichtigt die vorgenannte Wegeparzelle mit einer Größe von 279 m² an den Eigentümer der Nachbarparzellen zu veräußern, da die im beiliegenden Plan schraffiert dargestellte Fläche aufgrund ihrer Lage für die Aufgabenerfüllung entbehrlich und eine Veräerung unschädlich ist.

Gemäß § 7 (1) Straßen- und Wegegesetz NRW ist die Einziehung eine Allgemeinverfügung durch die eine gewidmete Straße/Weg die Eigenschaft einer öffentlichen Straße/Weg verliert.

Im vorliegenden Fall kann die Öffentlichkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden, da eine entsprechende Widmungsverfügung nicht vorhanden ist. Hierzu wird in der Rechtsprechung bei nicht nachweisbaren Widmungsakten ausgeführt:

Bei Wegen die seit unvordenklicher Zeit vorhanden sind genügt für die Annahme der Öffentlichkeit die seit unvordenklicher Zeit geübte Benutzung durch öffentlichen Verkehr, wenn alle Rechtsbeteiligten (Eigentümer, Baulastträger und Straßenaufsicht) von der Öffentlichkeit des Weges ausgegangen sind. Im landwirtschaftlichen Bereich ist die Widmung vielfach beschränkt auf das Gehen, Reiten und Fahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Die Absicht der Einziehung ist gemäß § 7 (4) StrWG mindestens 3 Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 7/2017 der Stadt Würselen vom 07.04.2017.

Da der Zeitraum beendet ist und keine Einwendungen erfolgten, kann die Einziehung verfügt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Verkauf können nach Aussage der SEW im Haushaltsjahr 2018 Einnahmen in Höhe von ca. 1000 € erzielt werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Keine

 

 

Anlage/n:

1 Öffentliche Bekanntmachung

2 Lageplan


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
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Tagesordnung
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