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Neufestsetzung der Abfallgebühren ab dem
[01.01.2018](si010.asp?YY=2018&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2018 anzeigen"
)
hier: Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2018


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst KDW
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4263

Der Rat der Stadt stimmt der vom Fachdienst KDW vorgelegten Gebührenbedarfskalkulation 2018 für die Berechnung der Abfallgebühren zu.

gez.Nelles gez.von Hoegen .

Bürgermeister Erster u. Tchn. Beigeordneter

gez. Stolten .gez. Woldeit (20.11.2017) .

FDL KDW Sachbearbeiter

Siehe gesonderte Stellungnahme bei

finanziellen Auswirkungen

( Stadtkämmerer )

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Allgemeines

Der Bereich öffentliche Abfallwirtschaft wird seit dem 01.01.2016 als Fachdienst KDW innerhalb der Verwaltung der Stadt Würselen geführt und ist als solcher vollständig in den städtischen Haushalt integriert. Mit der Aufgabe der Abfallerfassung und dem Transport sowie mit dem Betrieb des Wertstoffhofes ist der Zweckverband RegioEntsorgung beauftragt.

  1. Kalkulationsgrundlagen

Basis für die Gebührenbedarfskalkulation für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2018 bilden für den Fachdienst „KDW“ die Leistungsdaten des Jahres 2016, die Kosten/Erlöse des laufenden Betriebsjahres 2017 und die prognostizierten Leistungsdaten des Jahres 2018. Letztere sind im Teil „Abfallwirtschaft“ der KDW-Haushaltspläne für die Jahre 2016-2021 niedergelegt.

Die Umlagekosten des Zweckverbandes beruhen auf der Kalkulation des Zweckverbandes RegioEntsorgung AöR (2. Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018, Stand: 13.11.2017) unter Berücksichtigung der für das Jahr 2018 prognostizierten Leistungs- und Mengendaten.

  1. Kostenstrukur

Kostenarten

Gebühren-
kalkulation

Gebühren-
kalkulation

Abweichung

Abweichung in %

2017

2018

Kosten KDW

350.115 €

289.078 €

61.037 €

21,1%

ILV Stadtkasse und Kämmerei

181.233 €

189.053 €

-7.820 €

-4,1%

Umlage Zweckverband

644.250 €

544.150 €

100.100 €

18,4%

Behälterkosten / Schadstoffsammlung

105.412 €

139.563 €

-34.151 €

-24,5%

Entsorgungskosten

1.384.034 €

1.239.064 €

144.970 €

11,7%

Kosten für Sammlung und Transport

1.006.221 €

1.067.388 €

-61.167 €

-5,7%

Verwaltungskosten

302.518 €

307.226 €

-4.708 €

-1,5%

Gesamtkosten

3.973.783 €

3.775.522 €

-198.2611€

-5,3%

Anmerkung zur Abweichung der 61 T€ bei den Kosten KDW: Im Rahmen der Kalkulation der Abfallgebühren 2018 wurde ein Fehler bei der Kostenerstattung an eigene Verwaltung ersichtlich, der in der Kalkulation 2017 gemacht wurde.

Die Kosten der Allgemeinen Verwaltung der KDW werden umgelegt, diese beinhalten u.a. auch Personalkosten. Im Rahmen der Kalkulation der Abfallwirtschaft 2018 wurde nun ersichtlich, dass der Umlage der Verwaltungskosten für die Kalkulation 2017 falsche Personalkosten zugrunde gelegt wurden. So wurden Kosten zugeordnet, die anderen Bereichen und Kostenträgern zugehörig sind und nicht der Abfallwirtschaft.

Dies hat zur Folge, dass die Kosten der Verwaltungsumlage von 60.000 € sinken auf den realen Wert i.H.v. 9.536 €.

  1. Ertragsstruktur

Ertragsarten

Gebühren-
kalkulation

Gebühren-
kalkulation

Abweichung

Abweichung in %

2017

2018

llsackgebühren /Wertstoffhof

25.000 €

25.000 €

0 €

0,0%

Verkaufserlöse Altpapier

352.470 €

327.470 €

-25.000 €

-7,6%

DSD Anteil Altpapier

19.221 €

17.533 €

-1.688 €

-9,6%

Erlöse Wertstoffhof

25.000 €

25.000 €

0 €

0,0%

Personal- u. Sachkosten-Erstg.

17.000 €

14.000 €

3.000 €

0,0%

Bußgelder / Kostenerstattungen

1.500 €

1.000 €

500 €

0,0%

Gesamterlöse

440.191 €

410.003€

-30.188€

-7,4%

  1. Ermittlung der notwendigen Gebühren zur Kostendeckung im Haushaltsjahr 2018

Gesamt

EW/EWG-Gebühr

Abfuhr-

gebühr

Gebühr Biotonne

Kosten

3.775.522 €

1.891.404 €

1.164.157 €

718.276 €

Erlöse aus Umsätzen

410.191 €

410.003 €

Gebührenausgleichsrücklage

194.500 €

94.500 €

50.000

50.000 €

Gebührenbedarf

3.171.019 €

1.386.901 €

1.114.157 €

668.276 €

  1. Kostenstellenrechnung

Kostenstellen

Gebühren-
kalkulation

Gebühren-
kalkulation

Abweichung

Abweichung in %

2017

2018

EW-/EWG-Gebühr

2.014.283 €

1.891.404 €

-122.879 €

-6,5%

Abfuhrgebühr

1.276.801 €

1.164.157 €

-112.644 €

-9,7%

Gebühr Biotonne

682.699 €

718.267 €

35.568 €

5,0%

Gesamt

3.973.783 €

3.775.522 €

-198.261 €

-5,3%

  1. Kostenträger / Kostenträgerrechnung

Die Anzahl der Kostenträger bei den „EW-/EWG-Gebühren“ wird als konstant gegenüber dem Vorjahr angenommen. Dieses trifft auch auf die Kostenträger „Biotonne“ und „Abfuhrgebühr“ zu. Zumal insbesondere bei letzteren das Abfuhrverhalten der Abgabepflichtigen nicht voraussehbar ist.

Der Kalkulation 2018 liegen daher folgende Kostenträger zu Grunde:

  • EW-EWG-Gebühr (Werte) 46.300
  • Biotonne (Werte) 30.500
  • Abfuhrgebühr (Liter)20.000.000

Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden die durch Gebühren zu deckenden Kosten durch die Kostenträger dividiert und ergeben so den Gebührensatz.

Gebühr je EW / EWG

Kalkulationsjahr

2017

2018

Veränderung

Kostenträger

46.300

46.300

-

- durch Gebühr zu deckende Kosten

1.479.504 €

1.386.901 €

-92.603 €

Gebühr EW/EWG

31,95474 €

29,95466 €

-6,7 %

Es wurden 94.500 € aus der Gebührenausgleichsrückstellung aufgelöst.

Abfuhrgebühr Restmüll

Unter Zugrundelegung der derzeitigen Gefäßanzahl multipliziert mit einer kalkulierten Entleerungshäufigkeit werden voraussichtlich 20.000.000 Liter Restmüll in 2018 entsorgt.

Kalkulationsjahr

2017

2018

Veränderung

Kostenträger

20.000.000 l

20.000.000 l

-

- durch Gebühr zu deckende Kosten

1.176.801 €

1.114.157 €

Kosten je Liter

0,05884 €

0,05571 €

-5,6 %

Es wurden 100.000 € (siehe Punkt 4) aus der Gebührenausgleichsrücklage kostenmindernd eingesetzt.

Auf Basis der der obigen Kosten je Liter errechnen sich folgende Abfuhrgebühren pro Entleerung:

Entscheidend für die Höhe der Abfuhrgebühren ist die Leerungshäufigkeit.

Biotonne

Kalkulationsjahr

2017

2018

Veränderung

Kostenträger

30.500

30.500

-

- durch Gebühr zu deckende Kosten

682.699 €

668.276 €

-14.423€

22,38356 €

21,91069 €

-2,2%

Abfallsäcke (70-Liter Abfallsäcke)

Zur Kostenermittlung wird der Literpreis aus der Restmüll-Entsorgung herangezogen. Die Kosten erhöhen sich um 0,50 € pro Sack für die Anschaffung und Verkaufsprovision.

Volumen

Kosten je Liter

Gebühr je Leerung

Anschaffung / Provision

Gebühr je Sack

70 Liter

0,05571 €

3,90 €

0,50 €

4,40 €

Die Gebühr pro Sack sinkt von bisherigen 4,65 € auf 4,40 €.

  1. Gebührenausgleichsrücklage

Die Rücklage soll genutzt werden, um die jährlichen Schwankungen in den Kosten / Erlösen der Abfallwirtschaft abzufedern und somit eine weitgehend konstante Gebührenpolitik ermöglichen.

Nach den Vorgaben von § 6 KAG ist im Haushaltsjahr 2018 letztmalig eine Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage aus dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2014 möglich. Aus dem Jahr 2014 ist ein Restbetrag von 52.673,25 € aufzulösen. Die verbleibenden 141.826,75 € werden aus dem Überschuss von 2015 verwendet. (Es verbleibt ein Überschuss aus dem Jahre 2015 von 20.020,25 €, welcher in der Kalkulation 2019 aufgelöst wird.)

 

 

8. Finanzielle Auswirkungen:

Gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen 2018 ergibt sich durch die vorgelegte Gehrenbedarfskalkulation eine Haushaltsverschlechterung von 51,5 T€.

In den nachfolgenden Jahren 2019-2021 wird vorrausichtlich eine Haushaltsverbesserung von insgesamt 206 T€ eintreten.

Die Veränderungen in 2018 und in den Jahren bis 2021 sind nachfolgend dargestellt.

Die obigen Veränderungen beziehen sich ausschließlich auf die erfolgswirksamen Erträge und Sachaufwendungen. Veränderungen im Rahmen interner Leistungsverrechnungen gegenüber anderen gebührenrechnenden Haushalten sind nicht berücksichtigt, da diese nicht im Haushalt veranschlagt werden.

Die Kalkulation zeigt, dass 51 t€ mehr als im Haushaltsansatz im letzten Jahr geplant wurde. Nach Rücksprache mit der RegioEntsorgung stellte sich jedoch heraus, dass im letzten Jahr die geplanten 25.000 € Verkaufserlöse Wertstoffhof in der Kalkulation 2017 bereits in den Erlösen Papier enthalten waren, welches nicht berücksichtigt wurde und diese somit doppelt in der Kalkulation enthalten waren. Das positive Haushaltsergebnis von 8.400 €tte sich folglich auf -16.600 € geändert. Somit wäre das Defizit in der obigen Kalkulation 25.000 € geringer ausgefallen.
Dadurch dass die Kosten geringer sind als im letzten Jahr angenommen, sind folglich die durch Gebühreneinnahmen geringer, da weniger Kosten gedeckt werden müssen.

Stellungnahme des Stadtkämmerers

Wie sich nunmehr herausgestellt hat, ist das Ergebnis des Vergleichs zwischen den bisherigen Planungsdaten des Entwurfs 2018 - 2021 mit den neuen Daten der Kalkulation in Form einer Haushaltsverschlechterung von rd. 51.500 € p.a. 2018 bis 2021 damit begründet, dass die Grundlagenkalkulation 2017 Fehler enthält (s. Ausführungen S. 2 zu den Kosten KDW).

Einsparungsvorschläge und / oder Verbesserungen zur teilweisen oder Gesamtfinanzierung der jährlichen Haushaltsverschlechterungen können vom Fachdienst KDW in keinster Weise unterbreitet werden.

Insofern müssen in den anstehenden Beratungen über den Haushalt 2018 - 2021 u.a. Ausgleichsmöglichkeiten auchr diese Haushaltsverschlechterungen in Höhe von rd. 51.500 € p.a. gefunden werden

gez.: Bremen

( Stadtkämmerer )

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

 

 

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 13. Dezember 2017Sitzung des Technik- und Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Technik- und Bauausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug