Neufestsetzung der Abfallgebühren ab dem
[01.01.2018](si010.asp?YY=2018&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2018 anzeigen"
)
hier: Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2018
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
- Federführend
- Fachdienst KDW
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4263
Der Rat der Stadt stimmt der vom Fachdienst KDW vorgelegten Gebührenbedarfskalkulation 2018 für die Berechnung der Abfallgebühren zu.
gez.Nelles gez.von Hoegen .
Bürgermeister Erster u. Tchn. Beigeordneter
gez. Stolten .gez. Woldeit (20.11.2017) .
FDL KDW Sachbearbeiter
Siehe gesonderte Stellungnahme bei
finanziellen Auswirkungen
( Stadtkämmerer )
Darstellung des Vorgangs:
Allgemeines
Der Bereich öffentliche Abfallwirtschaft wird seit dem 01.01.2016 als Fachdienst KDW innerhalb der Verwaltung der Stadt Würselen geführt und ist als solcher vollständig in den städtischen Haushalt integriert. Mit der Aufgabe der Abfallerfassung und dem Transport sowie mit dem Betrieb des Wertstoffhofes ist der Zweckverband RegioEntsorgung beauftragt.
- Kalkulationsgrundlagen
Basis für die Gebührenbedarfskalkulation für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2018 bilden für den Fachdienst „KDW“ die Leistungsdaten des Jahres 2016, die Kosten/Erlöse des laufenden Betriebsjahres 2017 und die prognostizierten Leistungsdaten des Jahres 2018. Letztere sind im Teil „Abfallwirtschaft“ der KDW-Haushaltspläne für die Jahre 2016-2021 niedergelegt.
Die Umlagekosten des Zweckverbandes beruhen auf der Kalkulation des Zweckverbandes RegioEntsorgung AöR (2. Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018, Stand: 13.11.2017) unter Berücksichtigung der für das Jahr 2018 prognostizierten Leistungs- und Mengendaten.
- Kostenstrukur
Kostenarten |
Gebühren- |
Gebühren- |
Abweichung |
Abweichung in % |
|
2017 |
2018 |
|
|
Kosten KDW |
350.115 € |
289.078 € |
61.037 € |
21,1% |
ILV Stadtkasse und Kämmerei |
181.233 € |
189.053 € |
-7.820 € |
-4,1% |
Umlage Zweckverband |
644.250 € |
544.150 € |
100.100 € |
18,4% |
Behälterkosten / Schadstoffsammlung |
105.412 € |
139.563 € |
-34.151 € |
-24,5% |
Entsorgungskosten |
1.384.034 € |
1.239.064 € |
144.970 € |
11,7% |
Kosten für Sammlung und Transport |
1.006.221 € |
1.067.388 € |
-61.167 € |
-5,7% |
Verwaltungskosten |
302.518 € |
307.226 € |
-4.708 € |
-1,5% |
Gesamtkosten |
3.973.783 € |
3.775.522 € |
-198.2611€ |
-5,3% |
Anmerkung zur Abweichung der 61 T€ bei den Kosten KDW: Im Rahmen der Kalkulation der Abfallgebühren 2018 wurde ein Fehler bei der Kostenerstattung an eigene Verwaltung ersichtlich, der in der Kalkulation 2017 gemacht wurde.
Die Kosten der Allgemeinen Verwaltung der KDW werden umgelegt, diese beinhalten u.a. auch Personalkosten. Im Rahmen der Kalkulation der Abfallwirtschaft 2018 wurde nun ersichtlich, dass der Umlage der Verwaltungskosten für die Kalkulation 2017 falsche Personalkosten zugrunde gelegt wurden. So wurden Kosten zugeordnet, die anderen Bereichen und Kostenträgern zugehörig sind und nicht der Abfallwirtschaft.
Dies hat zur Folge, dass die Kosten der Verwaltungsumlage von 60.000 € sinken auf den realen Wert i.H.v. 9.536 €.
- Ertragsstruktur
Ertragsarten |
Gebühren- |
Gebühren- |
Abweichung |
Abweichung in % |
|
2017 |
2018 |
|
|
Müllsackgebühren /Wertstoffhof |
25.000 € |
25.000 € |
0 € |
0,0% |
Verkaufserlöse Altpapier |
352.470 € |
327.470 € |
-25.000 € |
-7,6% |
DSD Anteil Altpapier |
19.221 € |
17.533 € |
-1.688 € |
-9,6% |
Erlöse Wertstoffhof |
25.000 € |
25.000 € |
0 € |
0,0% |
Personal- u. Sachkosten-Erstg. |
17.000 € |
14.000 € |
3.000 € |
0,0% |
Bußgelder / Kostenerstattungen |
1.500 € |
1.000 € |
500 € |
0,0% |
Gesamterlöse |
440.191 € |
410.003€ |
-30.188€ |
-7,4% |
- Ermittlung der notwendigen Gebühren zur Kostendeckung im Haushaltsjahr 2018
|
Gesamt |
EW/EWG-Gebühr |
Abfuhr- gebühr |
Gebühr Biotonne |
|
|
|
|
|
Kosten |
3.775.522 €
|
1.891.404 € |
1.164.157 € |
718.276 € |
Erlöse aus Umsätzen |
410.191 € |
410.003 € |
|
|
Gebührenausgleichsrücklage |
194.500 € |
94.500 € |
50.000 € |
50.000 € |
Gebührenbedarf |
3.171.019 € |
1.386.901 € |
1.114.157 € |
668.276 € |
- Kostenstellenrechnung
Kostenstellen |
Gebühren- |
Gebühren- |
Abweichung |
Abweichung in % |
|
2017 |
2018 |
|
|
EW-/EWG-Gebühr |
2.014.283 € |
1.891.404 € |
-122.879 € |
-6,5% |
Abfuhrgebühr |
1.276.801 € |
1.164.157 € |
-112.644 € |
-9,7% |
Gebühr Biotonne |
682.699 € |
718.267 € |
35.568 € |
5,0% |
Gesamt |
3.973.783 € |
3.775.522 € |
-198.261 € |
-5,3% |
- Kostenträger / Kostenträgerrechnung
Die Anzahl der Kostenträger bei den „EW-/EWG-Gebühren“ wird als konstant gegenüber dem Vorjahr angenommen. Dieses trifft auch auf die Kostenträger „Biotonne“ und „Abfuhrgebühr“ zu. Zumal insbesondere bei letzteren das Abfuhrverhalten der Abgabepflichtigen nicht voraussehbar ist.
Der Kalkulation 2018 liegen daher folgende Kostenträger zu Grunde:
- EW-EWG-Gebühr (Werte) 46.300
- Biotonne (Werte) 30.500
- Abfuhrgebühr (Liter)20.000.000
Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden die durch Gebühren zu deckenden Kosten durch die Kostenträger dividiert und ergeben so den Gebührensatz.
Gebühr je EW / EWG
Kalkulationsjahr |
2017 |
2018 |
Veränderung |
Kostenträger |
46.300 |
46.300 |
- |
- durch Gebühr zu deckende Kosten |
1.479.504 € |
1.386.901 € |
-92.603 € |
Gebühr EW/EWG |
31,95474 € |
29,95466 € |
-6,7 % |
Es wurden 94.500 € aus der Gebührenausgleichsrückstellung aufgelöst.
Abfuhrgebühr Restmüll
Unter Zugrundelegung der derzeitigen Gefäßanzahl multipliziert mit einer kalkulierten Entleerungshäufigkeit werden voraussichtlich 20.000.000 Liter Restmüll in 2018 entsorgt.
Kalkulationsjahr |
2017 |
2018 |
Veränderung |
Kostenträger |
20.000.000 l |
20.000.000 l |
- |
- durch Gebühr zu deckende Kosten |
1.176.801 € |
1.114.157 € |
|
Kosten je Liter |
0,05884 € |
0,05571 € |
-5,6 % |
Es wurden 100.000 € (siehe Punkt 4) aus der Gebührenausgleichsrücklage kostenmindernd eingesetzt.
Auf Basis der der obigen Kosten je Liter errechnen sich folgende Abfuhrgebühren pro Entleerung:
Entscheidend für die Höhe der Abfuhrgebühren ist die Leerungshäufigkeit.
Biotonne
Kalkulationsjahr |
2017 |
2018 |
Veränderung |
Kostenträger |
30.500 |
30.500 |
- |
- durch Gebühr zu deckende Kosten |
682.699 € |
668.276 € |
-14.423€ |
|
22,38356 € |
21,91069 € |
-2,2% |
Abfallsäcke (70-Liter Abfallsäcke)
Zur Kostenermittlung wird der Literpreis aus der Restmüll-Entsorgung herangezogen. Die Kosten erhöhen sich um 0,50 € pro Sack für die Anschaffung und Verkaufsprovision.
Volumen |
Kosten je Liter |
Gebühr je Leerung |
Anschaffung / Provision |
Gebühr je Sack |
70 Liter |
0,05571 € |
3,90 € |
0,50 € |
4,40 € |
Die Gebühr pro Sack sinkt von bisherigen 4,65 € auf 4,40 €.
- Gebührenausgleichsrücklage
Die Rücklage soll genutzt werden, um die jährlichen Schwankungen in den Kosten / Erlösen der Abfallwirtschaft abzufedern und somit eine weitgehend konstante Gebührenpolitik ermöglichen.
Nach den Vorgaben von § 6 KAG ist im Haushaltsjahr 2018 letztmalig eine Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage aus dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2014 möglich. Aus dem Jahr 2014 ist ein Restbetrag von 52.673,25 € aufzulösen. Die verbleibenden 141.826,75 € werden aus dem Überschuss von 2015 verwendet. (Es verbleibt ein Überschuss aus dem Jahre 2015 von 20.020,25 €, welcher in der Kalkulation 2019 aufgelöst wird.)
8. Finanzielle Auswirkungen:
Gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen 2018 ergibt sich durch die vorgelegte Gebührenbedarfskalkulation eine Haushaltsverschlechterung von 51,5 T€.
In den nachfolgenden Jahren 2019-2021 wird vorrausichtlich eine Haushaltsverbesserung von insgesamt 206 T€ eintreten.
Die Veränderungen in 2018 und in den Jahren bis 2021 sind nachfolgend dargestellt.
Die obigen Veränderungen beziehen sich ausschließlich auf die erfolgswirksamen Erträge und Sachaufwendungen. Veränderungen im Rahmen interner Leistungsverrechnungen gegenüber anderen gebührenrechnenden Haushalten sind nicht berücksichtigt, da diese nicht im Haushalt veranschlagt werden.
Die Kalkulation zeigt, dass 51 t€ mehr als im Haushaltsansatz im letzten Jahr geplant wurde. Nach Rücksprache mit der RegioEntsorgung stellte sich jedoch heraus, dass im letzten Jahr die geplanten 25.000 € Verkaufserlöse Wertstoffhof in der Kalkulation 2017 bereits in den Erlösen Papier enthalten waren, welches nicht berücksichtigt wurde und diese somit doppelt in der Kalkulation enthalten waren. Das positive Haushaltsergebnis von 8.400 € hätte sich folglich auf -16.600 € geändert. Somit wäre das Defizit in der obigen Kalkulation 25.000 € geringer ausgefallen.
Dadurch dass die Kosten geringer sind als im letzten Jahr angenommen, sind folglich die durch Gebühreneinnahmen geringer, da weniger Kosten gedeckt werden müssen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers
Wie sich nunmehr herausgestellt hat, ist das Ergebnis des Vergleichs zwischen den bisherigen Planungsdaten des Entwurfs 2018 - 2021 mit den neuen Daten der Kalkulation in Form einer Haushaltsverschlechterung von rd. 51.500 € p.a. 2018 bis 2021 damit begründet, dass die Grundlagenkalkulation 2017 Fehler enthält (s. Ausführungen S. 2 zu den Kosten KDW).
Einsparungsvorschläge und / oder Verbesserungen zur teilweisen oder Gesamtfinanzierung der jährlichen Haushaltsverschlechterungen können vom Fachdienst KDW in keinster Weise unterbreitet werden.
Insofern müssen in den anstehenden Beratungen über den Haushalt 2018 - 2021 u.a. Ausgleichsmöglichkeiten auch für diese Haushaltsverschlechterungen in Höhe von rd. 51.500 € p.a. gefunden werden
gez.: Bremen
( Stadtkämmerer )
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Anlage/n:
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Beratungsfolge
Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Rates der Stadt Würselen
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug
Mittwoch, 13. Dezember 2017Sitzung des Technik- und Bauausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Technik- und Bauausschuss
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug
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