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Änderungen zum Erhalt des Aachener Ehrenamtspasses
hier: Einführung des Ehrenamtspasses für Personen bis einschließlich 25 Jahren


Letzte Beratung
Mittwoch, 06. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Verwaltungsleitung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=17687

Erläuterungen:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 6.7.2016 empfahl die Verwaltung eine Verringerung der Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt des Aachener Ehrenamtspasses.

Nach einer Diskussion über den Verwaltungsvorschlag wurde die Entscheidung in der Sache vertagt.

Vor allem jüngeren Menschen soll der Erhalt dieses Zeichens der Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement erleichtert werden. Der nunmehr vorgelegte veränderte Beschlussvorschlag hat nach Auffassung der Verwaltung die in der politischen Debatte benannten Argumente aufgenommen und wird zur Beschlussfassung empfohlen.

Es sind verwaltungsinterne Kosten in noch unbekannter Höhe für die Anpassung der Software sowie die Bearbeitung und den Versand der zusätzlich zu erstellenden Ehrenamtspässe zu erwarten.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, den Ehrenamtspass der Stadt Aachen für Person bis einschließlich 25 Jahre einzuführen. Dieser soll nach zwei Jahren nachgewiesener ehrenamtlicher Tätigkeit mit einer Laufzeit von drei Jahren ausgestellt werden.

Im Übrigen gelten die bisherigen Voraussetzungen zur Erlangung eines Ehrenamtspasses weiterhin.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten vergünstigungsgewährenden Stellen Kontakt aufzunehmen und die erforderlichen verwaltungsinternen Maßnahmen zu ergreifen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 06. Dezember 2017öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Hauptausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug