Teilen:

Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage für das Haushaltsjahr
2018


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8878

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er stellt fest, dass die Aufstellung des Haushaltes 2018 mit der Maßgabe des § 9 Satz 2 KrO NRW erfolgt ist, auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen.

2. Er weist darauf hin, dass die StädteRegion insbesondere in den nachfolgenden Bereichen den Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen in vollem Umfang entsprochen hat:

2.1Bei Senkung der Landschaftsumlage 2018 soll der volle Betrag zur Umlagereduzierung eingesetzt werden: Im vom Städteregionsrat festgestellten und eingebrachten Haushaltsentwurf 2018 wurde die zwischenzeitlich angekündigte Senkung des Umlagesatzes 2018 der Landschaftsumlage von 16,2 % auf 14,7 % in voller Höhe umlagesenkend berücksichtigt.

2.2Verwendung der Sonderauskehrung 2017 des Landschaftsverbandes zur Abdeckung des Fehlbetrages aus 2016 unter Vermeidung der Erhebung einer Sonderumlage sowie darüberhinaus zur Senkung der Regionsumlage 2018: Mit dem Haushalt 2018 wird diese Forderung zu 100% umgesetzt. Die Sonderauskehrung von rd. 14,9 Mio. € wird nach Abzug des auf die Stadt Aachen entfallenden Anteils von rd. 7,156 Mio. € einerseits unter Vermeidung einer Sonderumlage zur Abdeckung des Fehlbetrags 2016 von rd. 3,376 Mio. € und andererseits mit dem verbleibenden Betrag von 4,382 Mio. € in voller Höhe zur Senkung des Umlagebedarfs 2018 eingesetzt. In dieser Höhe wird ein Fehlbedarf eingeplant, der durch den aus der Sonderauskehrung im Jahr 2017 entstehenden Überschuss gedeckt werden soll.

2.3Keine Erhöhung der Umlagesätze durch noch entstehende Ertragseinbußen oder Mehraufwendungen: Die weiteren Änderungen im Haushalt gegenüber dem im Rahmen des Benehmensverfahrens dargestellten Finanzbedarf führen nicht zu einer Erhöhung, sondern sogar zu einer weiteren Senkung des Umlagesatzes (s. Ziff. 3).

2.4Umlagesenkende Verwendung der finanziellen Verbesserungen im Jugendamtsbereich (differenzierte Regionsumlage-Mehrbelastung): Die Mittel aus dem „Kita-Rettungsprogramm“ sowie die Verbesserungen im Bereich Unterhaltsvorschuss sind umlagesenkend im Haushalt berücksichtigt. Die differenzierte Jugendamtsumlage ist mit demselben Betrag wie im Haushalt 2017, also 19.707.303 € eingeplant, der differenzierte Umlagesatz sinkt auf 25,8574%.

3.Gegenüber dem bisherigen Verwaltungsentwurf mit einer Allgemeinen Regionsumlage in Höhe von 369.862.921 = 40,7964 % reduziert sich die Regionsumlage nach den in der 2. Beratung im SRA am 07.12.2017 beschlossenen Änderungsvorschlägen auf 368.739.385 = 40,6724%.

4.Er weist im Übrigen die weiter gehenden Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO zurück.

 

 

Sachlage:

In seiner Sitzung am 09.11.2017 hat der Städteregionsausschuss die Stellungnahmen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis genommen und einstimmig die Verwaltung beauftragt, zur Sitzung des Städteregionstages am 14.12.2017 eine Bewertung mit einer Beschlussvorlage vorzubereiten, im Rahmen derer über die Einwendungen beschlossen wird (§ 55 Abs. 2 Satz 3 KrO).

Es wird daher zunächst auf die Sitzungsvorlage 2017/0448r die Sitzungen des SRA am 09.11.2017, 23.11.2017 und 07.12.2017 verwiesen, der als Anlagen u.a. die Stellungnahmen aller regionsangehöriger Kommunen im Rahmen des Benehmensverfahrens beigefügt waren.

1.Einsatz des vollen Betrages einer möglichen Senkung der Landschaftsumlage 2018 zur Senkung der Allgemeinen Regionsumlage

Nahezu alle ra. Kommunen fordern, dass eine mögliche Umlagesenkung des Landschaftsverbandes für das Jahr 2018 in voller Höhe zur Reduzierung der Allgemeinen Regionsumlage eingesetzt wird.

rdigung

Zum Zeitpunkt des Benehmensverfahrens war noch nicht bekannt, ob und in welcher Höhe der Landschaftsverband beabsichtigt, seine im Doppelhaushalt für das Jahr 2018 festgelegte Umlage zu senken. Mit der Ankündigung (Einleitung des Benehmensverfahrens durch den LVR für einen Nachtragshaushalt 2018) vom 27.10.2017 zur Senkung der Landschaftsumlage 2018 auf 14,7 % wurde entschieden, diesen Betrag wie auch die übrigen bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Veränderungen bereits in den am 09.11.2017 eingebrachten Haushaltsentwurf 2018 aufzunehmen. Die Forderung, die Allgemeine Regionsumlage (mindestens) in Höhe der durch die Reduzierung der Landschaftsumlage eintretenden Entlastung zu senken, wurde erllt.

2.Sonderauskehrung von rd. 14,9 Mio. € in 2017 durch den LVR

Die meisten der ra. Kommunen fordern, die Sonderauskehrung des LVR aus 2017 unter Berücksichtigung des Anteils der Stadt Aachen und der Abdeckung des Fehlbetrags aus 2016 im Übrigen umlagesenkend in 2018 einzusetzen.

rdigung

Der Forderung der meisten der ra. Kommunen folgend sind im Entwurf des Haushalts 2018, der am 09.11.2017 eingebracht wurde, die Mittel aus der Sonderauskehrung des LVR im Jahr 2017 in voller Höhe berücksichtigt. Von den rd. 14,9 Mio. € entfallen zunächst rd. 7,156 Mio. € auf den Anteil der Stadt Aachen. Dieser Betrag wird im Jahresabschluss 2017 in Form einer Verbindlichkeit oder ggfls. Rückstellung gegenüber der Stadt Aachen auszuweisen sein. Die übrigen rd. 7,758 Mio. € sind im Haushaltsentwurf 2018 einerseits zur Abdeckung des Fehlbetrags 2016 i.H.v. rd. 3,376 Mio. € berücksichtigt unter Vermeidung der ansonsten erforderlichen Erhebung einer Sonderumlage. Andererseits werden die verbleibenden rd. 4,382 Mio. € voll umlagesenkend als Fehlbedarf 2018 eingeplant, da in dieser Höhe aus der Sonderauskehrung 2017 des LVR ein Überschuss entstehen wird, mit dem der veranschlagte Fehlbedarf in 2018 dann abgedeckt werden kann.

Die Stadt Eschweiler und die Gemeinde Roetgen fordern dagegen, die Sonderauskehrung in vollem Umfang einer Prozessrückstellung aufgrund des Klageverfahrens der Stadt Eschweiler zuzuführen. Die Stadt Würselen begehrt eine unverzügliche Auszahlung an die ra. Kommunen (unter Abzug des Jahresfehlbetrags 2016).

Wie vorstehend ausgeführt, hat die StädteRegion den Weg eingeschlagen, die Sonderauskehrung nach Abzug des auf die Stadt Aachen entfallenden Betrages für die
Abdeckung des Fehlbetrages 2016 unter Vermeidung der ansonsten erforderlichen Erhebung einer Sonderumlage und im Übrigen zur Senkung des Umlagebedarfs 2018 einzusetzen. Auf diesem Wege kommen die Mittel in voller Höhe den ra. Kommunen zugute. Insofern ist kein Platz für die von der Stadt Würselen begehrte sofortige Auszahlung. Die Klage der Stadt Eschweiler ist aus Sicht der StädteRegion aussichtslos und komplett hinfällig, so dass keine Rückstellungsbildung erforderlich ist.

3.Keine Erhöhung der Umlagesätze durch noch entstehende Ertragseinbußen oder Mehraufwendungen

Einige ra. Kommunen fordern, dass nachträgliche Erkenntnisse über Änderungsbedarfe, die den Haushalt belasten, nicht zu einer Erhöhung der Regionsumlage führen.

rdigung

Alle Änderungen im Haushalt 2018 gegenüber den bei der Benehmenseinleitung berücksichtigten Zahlen sind gegenfinanziert und schmälern nicht die Reduzierung der Regionsumlage aus der vorstehend dargestellten Verbesserung aufgrund der Sonderausschüttung 2017 des LVR bzw. der voraussichtlichen Umlagesenkung 2018 des LVR.

4.Einsatz der Verbesserungen aus dem „KiTa-Rettungsprogramm“ und aus dem Bereich „Unterhaltsvorschuss“ zur Senkung der Jugendamtsumlage

Die Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath fordern, dass die Verbesserungen aus dem „KiTa-Rettungsprogramm“ sowie aus dem Bereich „Unterhaltsvorschuss“ zur Senkung der Mehrbelastungsumlage für das Jugendamt eingesetzt werden.

rdigung

Die Entlastungsbeträge sind im Haushalt 2018 weitestmöglich eingeplant und führen zu einer differenzierten Jugendamtsumlage in exakt gleicher Höhe wie 2017, also 19.707.303 € (gegenüber 20.789.077 € bei der Benehmenseinleitung für 2018). Aufgrund der deutlich gestiegenen Umlagegrundlagen sinkt der Umlagesatz der Jugendamtsumlage auf 25,8574%.

5.Weitere eigene Konsolidierungsbemühungen der Städteregion

Einige ra. Kommunen fordern die Städteregion zu weiteren eigenen Konsolidierungsbemühungen auf. Im Einzelnen werden hier folgende Punkte angesprochen:

5.1Reduzierung der freiwilligen Aufgaben/Leistungen und Vorlage einer entsprechenden Liste der freiwilligen Aufgaben/Leistungen

5.2Begrenzung der Personalkosten(steigerung)

5.3Konsequente Umsetzung des Strukturkonzeptes

rdigung

Die Liste der freiwilligen Leistungen wurde zuletzt zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 im November 2014 fortgeschrieben. Das Ergebnis war die Feststellung, dass die freiwilligen Leistungen rd. 1,37% des Haushaltsvolumens ausmachten und damit einen unterdurchschnittlichen Anteil im Vergleich aller Kreise in NRW hatten.

Die Aufgabe, Konsolidierungspotenziale aufzuzeigen, wurde jedoch nicht mit dem Fokus auf die freiwilligen Leistungen, sondern teilweise deutlich darüber hinausgehend mit dem Strukturkonzept 2015 2025, das der Städteregionstag in seiner Sitzung am 22.10.2015 verabschiedet hat, sowie mit dem in diesem Rahmen ebenfalls beschlossenen Personalbewirtschaftungskonzept 2015 2020 weiter verfolgt.

Ein Zwischenbericht über die Entwicklung der finanziellen Effekte des Strukturkonzeptes 2015 - 2025 sowie des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 - 2020 wurde dem Städteregionstag am 08.12.2016 vorgestellt (vgl. SV-Nr.: 2016/0531). Von dem im Strukturkonzept 2015 - 2025/Personalbewirtschaftungskonzept 2015 - 2020 von der Verwaltung eingebrachten Einsparvolumen von rd. 47,5 Mio. € erfolgte eine Reduzierung aufgrund gefasster (politischer) Beschlüsse und/oder weil Maßnahmen von den regionsangehörigen Kommunen abgelehnt wurden (z.B. Übertragung der Jugendhilfe, Übertragung der Unteren Bauaufsicht auf die Südkreiskommunen) in Höhe von rd. 25 Mio. €. Von dem verbleibenden geplanten Einsparvolumen i. H. v. rd. 22,5 Mio. € konnte die Verwaltung zum 05.12.2016 bereits rd. 13,6 Mio. € umsetzen.

Wesentlicher Bestandteil des Strukturkonzepts ist das Personalbewirtschaftungskonzept 2015 2020. Hier ist anzumerken, dass zu dem ursprünglichen Ausgangswert 2015 (60,14 Mio. €) in den Jahren 2015 bis 2017 aufgrund politischer Beschlüsse und neuer Aufgaben 5,995 Mio. € als Personalmehrbedarf beschlossen wurden.

Seit Einführung des Personalbewirtschaftungskonzeptes steigert die Verwaltung den Personalaufwand jährlich mit den vorgegebenen Orientierungsdaten (+2,0 %), welche unter den tatchlichen Tarif-/Besoldungserhöhungen und den sonstigen zwingenden Steigerungen, z.B. aufgrund der neuen Entgeltordnung TVöD, liegen. Das hierdurch entstehende Delta wird mit geeigneten Personalmaßnahmen (z. B. verzögerte Besetzung von freien Stellen, keine volle Ausschöpfung der zulässigen Beförderungsquote oder Einsatz von freiwerdenden Stellen für die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben) kompensiert.

Weil der Orientierungsdatenerlass des Landes nicht vorlag, ging die Verwaltung analog der Vorjahre davon aus, dass die Vorgabe der Personalkostensteigerung für das erste Planjahr 2018 bei +2% liegen würde. Die Verwaltung hat diese Steigerungsrate im Haushaltsentwurf eingeplant. Entgegen dieser Annahme wurde am Tag der Einbringung des Haushaltsentwurfs (09.11.2017) der Orientierungsdatenerlass 2018 bis 2021 mit einer Steigerung der Personalkosten für das Jahr 2018 von +1% veröffentlicht. Nach der am 07.12.2017 vom SRA beschlossenen Veränderungsliste zeichnet sich ab, dass das Personalbewirtschaftungskonzept konsequent eingehalten wird und dass die Steigerung der Personalaufwendungen 2018 laut Personalbewirtschaftungskonzept entsprechend der Orientierungsdaten auf +1% beschränkt wird.

5.4Nutzung der Konsolidierungspotenziale aus „KinvFöG I + II und „Gute Schule 2020“

rdigung

Im Haushalt 2018 wurden die bereits im Haushalt 2017 veranschlagten zu erwartenden Zuwendungen aus den Förderprogrammen KinvFöG I“ und „Gute Schule 2020“ fortgeschrieben und erforderlichenfalls an die neuen Erkenntnisse und Planungen angepasst. Mittel aus dem Förderprogramm „KinvFöG II“ sind ebenfalls neu im Haushalt 2018 veranschlagt. Die Fördermittel werden soweit möglich und vertretbar zur Finanzierung von Maßnahmen vorgesehen, die ansonsten unmittelbar (als Aufwand) oder mittelbar und mittelfristig (als Abschreibung von kreditfinanzierten Investitionen) zu einer Regionsumlagebelastung geführt hätten. Hierzu zählen insbesondere eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden, aber auch die anteilige Finanzierung von notwendigen Neubauten im KiTa-Bereich.

5.5Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes

rdigung

Die Städteregion sieht in der Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes keinen Zusatznutzen, der z.B. über den Nutzen des Strukturkonzeptes/Personalbewirtschaftungskonzeptes hinausgehen würde.

6.Externe Prüfung der Abrechnungssystematik und der Abrechnungsinhalte mit der Stadt Aachen sowie Fortentwicklung der Finanzierungsregelung

Die Stadt Würselen fordert eine Prüfung der Abrechnungssystematik und der Abrechnungsinhalte mit der Stadt Aachen durch einen externen Wirtschaftsprüfer sowie die Weitergabe der daraus resultierenden Prüfberichte an die ra. Kommunen.

Die Stadt Aachen unterstützt die Bemühungen zur Fortentwicklung der Finanzierungsregelung mit dem Ziel einer eigenen Umlage.

rdigung

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 (SV 2015/0227) die ernzende Vereinbarung zur Finanzierungssystematik und die Regelung verbindlicher Abrechnungsmodalitäten sowie die Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen Stadt Aachen und Städteregion Aachen beschlossen. Diese bilden eine ausreichend sichere Grundlage und werden fortlaufend umgesetzt sowie (zuletzt im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2015) vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Eine externe Prüfung wird für nicht erforderlich gehalten. Es wird auf die zwischenzeitlich erfolgte Abstimmung in der Zusammenkunft von SR, OB und Bürgermeister/in am 04.12.2017 verwiesen.

Die Bemühungen um eine mit dem Land abgestimmte klare Finanzierungsregelung dauern an.

7.Verpflichtung zur Diskussion der Verwendung eines möglichen Jahresüberschusses 2017 im Rahmen des Benehmensverfahrens zum Haushalt 2019 sowie Vermeidung zukünftiger Sonderumlagen

Die Stadt Würselen fordert eine Selbsverpflichtung der StädteRegion hinsichtlich der Verwendung eines möglichen Überschusses 2017 im Zuge der Haushaltsaufstellung 2019 sowie der Vermeidung einer Sonderumlage aus der Abwicklung des Haushalts 2018.

rdigung

Eine Vorab-Festlegung im Sinne der Stadt Würselen wird abgelehnt. Erst im Rahmen der Abwicklung der Haushalte 2017 und 2018 und der Feststellung der entsprechenden Jahresabschlüsse sowie im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2019 wird aufgrund der dann bestehenden Rahmenbedingungen entschieden, wie mit möglichen positiven oder negativen Ergebnissen oder Entwicklungen umgegangen wird.

8.Zeitgerechte Haushaltsaufstellung und keine Doppelhaushalte der StädteRegion

Die Stadt Eschweiler und die Gemeinde Roetgen fordern die StädteRegion zur zeitgerechten Haushaltsaufstellung auf und sprechen sich gegen Doppelhaushalte aus.

rdigung

Die späte Verabschiedung des Haushalts 2017 war einer besonderen Sitaution geschuldet. Die ra. Kommunen haben sich durchweg positiv zur zeitlichen Abfolge des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2018 der StädteRegion geäert. Es gibt keine Hinweise, dass diese zeitliche Abfolge in Zukunft nach hinten geschoben wird, ebenso sind derzeit keine Doppelhaushalte geplant.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig.

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Dieser Wusch wurde bisher von keiner Kommune geäert. Über Einwendungen der Kommunen entscheidet der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die Städteregion teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

gez. Etschenberg


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug