a) Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
b) Entwurf des Ergebnisplanes für das Haushaltsjahr 2018 sowie die
mittelfristige Planung von 2019 bis 2021
c) Entwurf des Finanzplanes für das Haushaltsjahr 2018 sowie die
mittelfristige Planung von 2019 bis 2021 und
d) den Entwurf des Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 in der
Fortschreibung des Haushaltsplanes 2018
- Letzte Beratung
- Dienstag, 16. Januar 2018 (öffentlich)
- Federführend
- Fachdienst 2.1
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4329
Der Finanz- und Beteiligungsausschuss verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung zu seiner nächsten Sitzung am 30.01.2018 mit folgenden Veränderungen:
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gez.: Nellesgez.: Bremen
( Bürgermeister )( Stadtkämmerer )
gez.: Nießengez.: von Hoegen
( Beigeordneter )(I. und Techn. Beigeordneter )
Darstellung des Vorgangs:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 und der Ergebnis- und Finanzplanung 2019 bis 2021 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 14.12.2017 eingebracht.
Auf die Haushaltsunterlagen, die an diesem Tage in die Sitzungsbüros hinterlegt wurden und auf die Unterlagen zur Berichterstattung in der Sitzung des Rates der Stadt wird verwiesen.
Insbesondere zählt hierzu die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021.
Bereits im Rahmen der Einbringung des Haushaltes musste darauf hingewiesen werden, dass sich Veränderungen gezeigt haben, die durch die Verwaltung aufgearbeitet würden. Es handelt sich hierbei sowohl um Veränderungen im investiven Bereich als auch im konsumtiven Ergebnisplan.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Beigeordneten die Veränderungen in der Sitzung erläutern werden, soweit dies gewünscht ist.
Die Veränderungen des investiven Teiles führen 2018 zu einer Reduzierung der Darlehensaufnahmen in Höhe von rd. 1,109 Mio. €.
Hauptsächlich verantwortlich ist hierfür die Veränderung bei der Umwandlung des Sportplatzes Drischfeld. Hier wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 14.12.2017 die Finanzierung noch im Haushaltsjahr 2017 sichergestellt.
In den Jahren 2019 bis 2021 steigt das Investitionsvolumen und damit der Darlehensbedarf um 2,835 Mio. €. Dies ist insbesondere auf die zusätzlichen Maßnahmen im IHK zurückzuführen.
Durch die Veränderungen im konsumtiven Ergebnisplan ergibt sich unter Einbeziehungen der Auswirkungen der investiven Veränderungen folgendes Bild:
Haushaltsjahr 2018 = Haushaltsverschlechterung-1.000 €
Haushaltsjahr 2019 = Haushaltsverschlechterung -15.900 €
Haushaltsjahr 2020 = Haushaltsverbesserung 47.500 €
Haushaltsjahr 2021 = Haushaltsverschlechterung -52.300 €
Insgesamt besteht in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021 damit ein geringfügiger Fehlbetrag von -21.700 €, der im Rahmen der weiteren Beratungen auszugleichen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich grundsätzlich aus den vorliegenden sowie beigeführten Unterlagen.
Anlage 1:Veränderungen konsumtiv Ergebnisrechnung
Anlage 2:Veränderungen investiv Finanzrechnung
Anlage/n:
Anlage 1:Veränderungen konsumtiv Ergebnisrechnung
Anlage 2:Veränderungen investiv Finanzrechnung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 16. Januar 2018Sitzung des Finanz- und Beteiligungsausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Finanz- und Beteiligungsausschuss
- Entscheidung
- (offen)
- Details
- Tagesordnung
- Auszug