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Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW in Verbindung mit § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung
der Stadt Herzogenrath und Ziffer I Nr. 7 Buchst. b.) der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath
hier: Antrag vom [07.11.2017](si010_j.asp?YY=2017&MM=11&DD=07
"Sitzungskalender 11/2017 anzeigen" ) zum Thema "Maßnahmen gegen das
Insektensterben" - 1 Antragsteller


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Januar 2018 (öffentlich)
Federführend
Amt 67 - Technisches Betriebsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5990

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Bürgeranregung der „NaturFreunde Ortsgruppe Herzogenrath-Merkstein“ vom 07.11.2017 zur Kenntnis und stimmt der Bürgeranregung zu.

Die eingereichte Anregung vom 07.11.2017 hat jedoch mit der Beratung der Drucksachen-Nr. V/2018/017 und der damit verbundenen eingehenden Befassung des Umwelt- und Planungsausschusses mit dem Thema der Bürgeranregung bereits ihre Erledigung gefunden.

Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist eine parallele Bearbeitung von zwei auf das gleiche Ziel gerichteten Anträgen nicht sinnvoll. Deshalb erfolgt hiermit eine Bündelung der zum Thema eingereichten Anträge und Vorschläge der Fraktionen und der Bürgeranregung.

Die weitere Befassung des Ausschusses mit dem Sachverhalt wird künftig ausschließlich unter dem Dach der Beratungen zur Drucksachen-Nr. V/2018/017 ff. erfolgen.

Die in der Bürgeranregung beantragten Maßnahmen sollen dabei in die weiteren Überlegungen zum Sachverhalt einbezogen werden.

Die Entscheidung des Ausschusses ist dem Antragsteller mitzuteilen.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.11.2017 beantragen die „NaturFreunde Ortsgruppe Herzogenrath-Merkstein“, vertreten durch ihren Vorsitzenden, der zuständige Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Herzogenrath möge sich mit dem massiven Insektensterben im Stadtgebiet befassen. Ergänzend fordern die „NaturFreunde Ortsgruppe Herzogenrath-Merkstein“ die Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges unter Einbeziehung der lokalen Natur- und Umweltschutzverbände, der dem Insektenserben entgegenwirken soll.

Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Zum genauen Inhalt des Antrags wird an dieser Stelle auf das Schreiben der Antragsteller vom 07.11.2017 verwiesen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Antrag ausschließlich als im Namen der „NaturFreunde Ortsgruppe Herzogenrath-Merkstein“ gestellt gewertet werden kann.

Die Berücksichtigung der weiteren im Briefkopf des Antrags angegebenen Einrichtungen und Institutionen ist nicht möglich, weil der Unterzeichner des Antrags, hier der Vorsitzende der „NaturFreunde Ortsgruppe Herzogenrath-Merkstein“, trotz schriftlicher Aufforderung seine Bevollmächtigung, auch im Namen der im Briefkopf genannten Einrichtungen und Institutionen eine Bürgeranregung bei der Stadt Herzogenrath einzureichen, nicht nachgewiesen hat.

Der vorliegende Antrag wird dem zuständigen Umwelt- und Planungsausschuss in Form einer Bürgeranregung nach § 24 GO NRW zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Zu der Anregung der Antragsteller nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die eingereichte Anregung vom 07.11.2017 hat mit der Beratung der Drucksachen-Nr. V/2018/017 und intensiver Befassung des Umwelt- und Planungsausschusses mit dem Thema bereits ihre Erledigung gefunden. Die in der Bürgeranregung beantragten Maßnahmen sollten in die weiteren Überlegungen zum Sachverhalt unter dem Dach der Drucksachen-Nr. V/2018/017 einbezogen werden.

Aus verwaltungsökonomischen Gründen wäre eine parallele Bearbeitung von zwei gleichgerichteten Anträgen nicht sinnvoll. Deshalb sollte eine Bündelung der eingereichten Anträge und Vorschläge der Fraktionen und der Bürgeranregung zu dem Sachverhalt erfolgen.

Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung deshalb dem Ausschuss eine Zusammenfassung der eingereichten Anträge und Vorschläge zu dem Thema zu beschließen und die weiteren Beratungen unter dem Dach der Drucksachen-Nr. V/2018/017 vorzunehmen.

Dem Antrag vom 07.11.2017 wäre zuzustimmen allerdings verbunden mit dem Verweis auf die weitere Befassung des Ausschusses mit dem Thema ausschließlich unter der Drucksachen-Nr. V/2018/017 ff. So wäre eine entbehrliche parallele Bearbeitung der gleichlautenden Anträge mit möglicherweisen divergierenden Aussagen und Ergebnissen ausgeschlossen. Unter Umständen darauf zurückzuführende Irritationen würden verhindert.

Entsprechend dem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses zur Drucksachen-Nr. V/2018/017 wird die Verwaltung dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen über den Fortgang in der Angelegenheit berichten. Somit ist sichergestellt, dass auch die im Rahmen der Bürgeranregung gestellten Anliegen im Zuge der weiteren Diskussionen entsprechende Beachtung finden werden.

Die Entscheidung des Ausschusses ist dem Antragsteller mitzuteilen.

Rechtliche Grundlagen:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath, Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Keine.

 

 

Anlage/n:

rgeranregung vom 07.11.2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. Januar 2018Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Planungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug