Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 01. Februar 2018 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 20 - Kämmerei
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6001
Der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.
Sachverhalt:
Der am 27.11.2017 aufgestellte und am 28.11.2017 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 12.12.2017 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.
In die als Anlage 2 beigefügte Veränderungsliste sind neue Erkenntnisse bzw. notwendige Veränderungen im Ergebnisplan sowie im investiven Finanzplan eingeflossen. Diese haben sich nach Information durch die zuständigen Ämter erst seit der Drucklegung Ende November ergeben.
Die Änderungen bei Ertrags- und Aufwandskonten werden analog bei den entsprechenden konsumtiven Finanzrechnungskonten veranschlagt. Bei den farbig hinterlegten Ansätzen liegen Abweichungen zum Haushaltsplanentwurf vor.
Da der aufgestellte Jahresabschluss 2016 ein positives Jahresergebnis ausweist und somit der im Haushaltssicherungskonzept (HSK) genehmigte Konsolidierungszeitraum bis 2016 eingehalten worden ist, ist das HSK aus 2012 kein weiteres Mal fortgeschrieben worden. Die Stadt kann in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht beziehungsweise mit der Bezirksregierung die Haushaltssatzung 2018 ohne HSK-Fortschreibung zur Genehmigung vorlegen. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist gemäß § 75 IV GO nach wie vor erforderlich, da die Haushaltssatzung eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorsieht. Dies ist dadurch bedingt, dass die geplanten Aufwendungen in 2018 noch immer die geplanten Erträge übersteigen und kein ausreichender Betrag zur Deckung in der Ausgleichsrücklage vorhanden ist. Hierdurch wird deutlich, dass auch ohne Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ein stringenter Konsolidierungskurs verfolgt werden muss, um ein erneutes Abrutschen in die HSK-Pflicht zu verhindern.
In Bezug auf den Haushaltsplan 2018 ist dies zunächst gelungen. Nach der derzeitigen Finanzplanung ist nicht vorgesehen, in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren die allgemeine Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern (§ 76 I Ziff. 2). In 2020 wird von einem geringen Haushaltsplus ausgegangen. Erst in 2021 kann nach momentanem Planungsstand ein solides Haushaltsergebnis erwartet werden.
Unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises (Anlage 2) stellt sich der Ergebnisplan nach jetzigem Planungsstand wie folgt dar:
In € |
2018 im 2017er Plan |
2018 Entwurf BISHER |
2018 Nach Verän-derungs-nachweis |
2019 |
2020 |
2021 |
Ertrag |
128.375.000 |
127.589.000 |
128.009.000 |
131.822.000 |
134.637.000 |
139.662.000 |
Aufwand |
130.486.000 |
131.494.000 |
132.189.000 |
133.876.000 |
134.596.000 |
136.743.000 |
Fehlbetrag/ Überschuss |
-2.111.000 |
-3.905.000 |
-4.180.000 |
-2.054.000 |
+41.000 |
+2.919.000 |
Rechtliche Grundlagen:
§ 75 GO NRW
§ 59 II GO NRW
§ 76 GO NRW
§ 80 IV GO NRW
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Siehe Anlagen.
Anlage/n:
Anlage 1 Entwurf der Haushaltssatzung 2018
Anlage 2 Veränderungsnachweis
- Teil A Ergebnisplan
- Teil B Investitions- und Finanzierungszahlungen
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 01. Februar 2018Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Haupt- und Finanzausschuss
- Entscheidung
- geändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug