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Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Februar 2018 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 - Kämmerei
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6001

Der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.

 

 

Sachverhalt:

Der am 27.11.2017 aufgestellte und am 28.11.2017 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 12.12.2017 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.

In die als Anlage 2 beigefügte Veränderungsliste sind neue Erkenntnisse bzw. notwendige Veränderungen im Ergebnisplan sowie im investiven Finanzplan eingeflossen. Diese haben sich nach Information durch die zuständigen Ämter erst seit der Drucklegung Ende November ergeben.

Die Änderungen bei Ertrags- und Aufwandskonten werden analog bei den entsprechenden konsumtiven Finanzrechnungskonten veranschlagt. Bei den farbig hinterlegten Ansätzen liegen Abweichungen zum Haushaltsplanentwurf vor.

Da der aufgestellte Jahresabschluss 2016 ein positives Jahresergebnis ausweist und somit der im Haushaltssicherungskonzept (HSK) genehmigte Konsolidierungszeitraum bis 2016 eingehalten worden ist, ist das HSK aus 2012 kein weiteres Mal fortgeschrieben worden. Die Stadt kann in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht beziehungsweise mit der Bezirksregierung die Haushaltssatzung 2018 ohne HSK-Fortschreibung zur Genehmigung vorlegen. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist gemäß § 75 IV GO nach wie vor erforderlich, da die Haushaltssatzung eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorsieht. Dies ist dadurch bedingt, dass die geplanten Aufwendungen in 2018 noch immer die geplanten Erträge übersteigen und kein ausreichender Betrag zur Deckung in der Ausgleichsrücklage vorhanden ist. Hierdurch wird deutlich, dass auch ohne Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ein stringenter Konsolidierungskurs verfolgt werden muss, um ein erneutes Abrutschen in die HSK-Pflicht zu verhindern.

In Bezug auf den Haushaltsplan 2018 ist dies zunächst gelungen. Nach der derzeitigen Finanzplanung ist nicht vorgesehen, in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren die allgemeine Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern (§ 76 I Ziff. 2). In 2020 wird von einem geringen Haushaltsplus ausgegangen. Erst in 2021 kann nach momentanem Planungsstand ein solides Haushaltsergebnis erwartet werden.

Unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises (Anlage 2) stellt sich der Ergebnisplan nach jetzigem Planungsstand wie folgt dar:

In €

2018

im 2017er

Plan

2018

Entwurf

BISHER

2018

Nach Verän-derungs-nachweis

2019

2020

2021

Ertrag

128.375.000

127.589.000

128.009.000

131.822.000

134.637.000

139.662.000

Aufwand

130.486.000

131.494.000

132.189.000

133.876.000

134.596.000

136.743.000

Fehlbetrag/ Überschuss

-2.111.000

-3.905.000

-4.180.000

-2.054.000

+41.000

+2.919.000

Rechtliche Grundlagen:

§ 75 GO NRW

§ 59 II GO NRW

§ 76 GO NRW

§ 80 IV GO NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Siehe Anlagen.

 

 

Anlage/n:


Anlage 1 Entwurf der Haushaltssatzung 2018

Anlage 2 Veränderungsnachweis

  • Teil A Ergebnisplan
  • Teil B Investitions- und Finanzierungszahlungen

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. Februar 2018Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug