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Förderung des Sports; Erfahrungsbericht 2017


Letzte Beratung
Mittwoch, 21. März 2018 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8987

Sachlage:

In seiner Sitzung am 27.10.2016 hat der Städteregionstag im Rahmen des Strukturkonzeptes die neuen „Richtlinien der Städteregion Aachen zur Förderung des Sports“ beschlossen und die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Sportfördermittel für den Bereich des Altkreises Aachen dem RegioSportBund Aachen e.V. (RSB) aufwandsneutral zunächst für die Jahre 2017 bis 2020 übertragen. Über die Entwicklung wird jährlich im Kinder- und Jugendhilfeausschuss berichtet.

Im Frühjahr 2020 nehmen der RSB und die Verwaltung eine gemeinsame Evaluation der Entwicklungen der Jahre 2017 2019 vor. Das Ergebnis wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss, dem Städteregionsausschuss und dem Städteregionstag mit einem Handlungsvorschlag für die darauf folgenden Jahre in der ersten Jahreshälfte 2020 vorgelegt (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0333).

Die neuen Richtlinien umfassen sechs Förderbereiche. Im Folgenden sind die Erfahrungen und Ergebnisse des Jahres 2017 dargestellt:

1. Förderung der vereinsbezogenen Kinder- und Jugendarbeit (Budget: 55.000 €)

Hierbei stellte der Abschluss einer Vereinbarung zum Kindesschutz im Ehrenamt
72a SGB VIII) seit dem Jahr 2017 als Fördervoraussetzung für die Vereine eine wesentliche Neuerung dar. Hieraus ergab sich zudem der positive Nebeneffekt, dass weitere Vereine Vereinbarungen mit ihren zuständigen Jugendämtern vor Ort abgeschlossen haben und somit das Thema Kindesschutz im Ehrenamt nochmal ganz neu präsent wurde. In diesem Bereich sind 48.505,50 € von den Vereinen abgerufen worden.

Restsumme: 6.494,50 €

2. Förderung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Übungsleiter/innen, Gruppenhelfern und Vereinsverantwortlichen (Budget: 14.000 €)

Dieser neue Förderbereich wurde zu Beginn nur verhalten angenommen. Insbesondere in der ersten Jahreshälfte sind kaum Anträge eingegangen. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bei den Stadt- und Gemeindesportverbänden (SSV/GSV) konnte erreicht werden, dass die Vereine vermehrt Anträge gestellt haben. Anfang 2018 wurde entsprechend der Hinweis auf rdermöglichkeiten direkt gemeinsam mit der Qualifizierungsbroschüre an die Vereine versandt. Zukünftig sind weitere Informationsveranstaltungen z.B. bei den SSV/GSV angedacht. Aufgrund dieses Sachverhalts wurden in diesem Bereich 5.636,00 abgerufen.

Restsumme: 8.364,00 €

3. Talentförderung (Budget: 2.000 €)

Die Talentförderung erfreute sich einer positiven Resonanz. So wurden Teilnahmen an Westdeutschen-, Deutschen- und Europa-Meisterschaften von Einzelsportlerinnen und sportlern sowie von Mannschaften gefördert. Insgesamt erfolgte die Verausgabung von 3.481,56 €, da Mittel aus anderen Budgetbereichen umgeschichtet wurden.

Negative Restsumme: - 1.481,56 €

4. Förderung des jungen Ehrenamtes (Budget: 3.600 €)

Pro Jahr können drei Stipendien mit jeweils 100 € pro Monat vergeben werden. Die Auswahl aus den 12 Bewerbungen erfolgte für das Jahr 2017 gemeinsam durch den RSB und das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen. Ab 2018 ist in diesem Verfahren ebenfalls der Sprecher der SSV/GSV beteiligt. Die Stipendiaten im letzten Jahr wurden kontinuierlich durch die Sportjugend im RSB begleitet und haben jeweils noch ein zusätzliches Projekt durchgeführt. Der Vortrag einer Stipendiatin des Jahres 2017 bei der neuen Stipendienvergabe für 2018 gehrte einen ausführlichen Einblick in die Aktivitäten und die gute Begleitung durch die Sportjugend. Dieser neue Förderbereich konnte ziel- und bedarfsgerecht eingesetzt werden.

Restmittel: keine

5. Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten/ Geräten für die Vereinsarbeit
(Budget: 26.000 €)

Dieser Förderbereich wurde gut von den Vereinen in Anspruch genommen und mit insgesamt 25.674,00 € nahezu vollständig abgerufen.

Restmittel: 326,00 €

6. Förderung von Projekten, Fusion und Kooperation („Experimentierbereich“)

In diesem völlig neuen und spannenden Bereich sind fünf Anträge eingegangen, von denen zwei nicht berücksichtigt werden konnten, da sie den Projektkriterien nicht entsprachen. Das Entscheidungsgremium (RSB, die Verwaltung und Sprecher der SSV/GSV) stand insbesondere zu Beginn vor der schwierigen Herausforderung, Kriterien zu entwickeln, was im Sinne der Handreichung „Breiten- und Freizeitsport und Bewegung im Fokus des demografischen Wandels Sportentwicklung in der StädteRegion Aachen“ gefördert werden kann und in welcher Höhe.

Im Jahr 2017 wurden die Fusionen von Jugendfußballvereinen in der Eifel (JVC FC Eifel) sowie zwei weiterer Fußballvereine (SC Bardenberg und Sparta Würselen) gefördert. Dabei wurde deutlich, dass Fusionskosten sehr stark variieren können. Demnach war es erforderlich, eine Obergrenze für den Zuschuss zu definieren. Diese beträgt bei Nachweis von mindestens 6.000 € (100%) anerkennungsfähigen Kosten 3.000 € (50 %).

Das dritte Projekt stellte die Unterstützung eines Fußballangebotsr Menschen mit Behinderung dar, welches durch den Hoengener SV neu übernommen wurde. Anerkennungsfähig waren hier die Transport- und Betreuungskosten für die Gruppe als sog. „Anschubfinanzierung. Darüber hinaus erfolgte eine Beratung dahin gehend, wie die Gruppe im Folgejahr ohne diese spezielle Projektförderung weitergeführt werden kann.

r das Jahr 2018 liegen bereits drei neue Anträge vor. Zusätzlich wird dieser Bereich weiter vom RSB beworben, da das Budget im letzten Jahr nicht vollständig abgerufen wurde. Dieserrderbereich eröffnet Chancen für die Vereine, eine zukunftsorientierte Förderung mitzugestalten.

r die Förderung des sog. Experimentierbereiches wurden insgesamt 5.739,59 € verausgabt.

Restmittel: 6.260,41€

r das Berichtsjahr 2017 stand ein Gesamtbudget von 112.600 € zur Verfügung.

Davon konnten 92.636,65 € bewilligt werden. Die Restmittel von insgesamt 19.963,35 € sind im Haushalt 2017 als Rückerstattung verbucht worden.

Der Arbeitsaufwand beim RSB war insbesondere in den letzten drei Monaten des Jahres deutlich höher als zuvor erwartet. Auch im Jahr 2018 wird ein erhöhter Aufwand zu verzeichnen sein, da der RSB neben der Bearbeitung des Antragsverfahrens weiterhin damit beschäftigt ist, den SSV/GSV und die Vereine über die neuen glichkeiten der Richtlinie und über das Verfahren bei den Kommunen zu informieren, insbesondere in den Förderbereichen 2 und 6.

Insgesamt sind die Erfahrungen im ersten Jahr sehr positiv. Aus Sicht der Verwaltung war und ist die Zusammenarbeit mit dem RSB angenehm und zielorientiert.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag:

gez. Terodde


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Beratungsfolge

Mittwoch, 21. März 2018Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Tourismus- und Kulturausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 14. März 2018Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug