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Neuausrichtung des Musikfests der StädteRegion Aachen; Abschluss einer
Rahmenvereinbarung


Letzte Beratung
Donnerstag, 22. März 2018 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9010

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er stellt in den Haushaltsjahren 2018 2020 einen Zuschuss in Höhe von jeweils 6.000 €r das neu konzipierte Musikfest der StädteRegion Aachen, vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel im jeweiligen Haushaltsplan sowie vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzung, zur Verfügung und stimmt der jährlichen Auszahlung dieses Pauschalbetrages an den Musikverband Aachen e.V. im Volksmusikerbund NRW zu.

  1. Er beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss einer entsprechenden Rahmenvereinbarung.

 

 

Sachlage:

In den Jahren 2001 bis 2016 wurde das Musikfest seitens der StädteRegion Aachen finanziell unterstützt. Die Ausrichtung des Musikfestes erfolgte in diesem Zeitraum überwiegend in den regionsangehörigen Eifelkommunen. Lediglich einmal wurde das Musikfest in Aachen (2011, Aachen-Oberforstbach) ausgerichtet. Die Teilnehmerzahl variierte in den vergangenen Jahren stets zwischen 12 und 19 Vereinen, wobei die meisten aus der Stadt Monschau und der Gemeinde Simmerath kamen. Dies führte dazu, dass nur geringes überregionales Interesse an der Veranstaltung bestand. Das Ziel, ein Gemeinschaftsgefühl möglichst vieler Musikvereine herzustellen, wurde somit nicht erreicht. Auch die Gesamtzahl der Aktiven und Zuschauer nahm in den vergangenen Jahren leicht ab und pendelte sich bis 2016 bei rund 700 (Monschau-Kalterherberg) ein. Als Grund wurden seitens der Vereine vor allem Terminüberschneidungen mit anderen regionalen Musikveranstaltungen genannt.

Die StädteRegion Aachen hat im Rahmen des Strukturkonzeptes 2015 2025 alle ihre Aufgaben kritisch hinterfragt und intensiv geprüft. In diesem Zusammenhang hat sich die Verwaltung - auch vor dem Hintergrund, dass das ursprüngliche Ziel der Förderung des Musikfestes nicht mehr erreicht wurde vorgeschlagen, das Musikfest im Haushaltsjahr 2017 nicht mehr finanziell zu unterstützen. Dadurch konnten Mittel in Höhe von insgesamt rund 6.000 Euro eingespart werden (4.500 Euro Zuschuss an den ausrichtenden Verein und 1.500 Euro Fahrkosten für teilnehmende Vereine).

Bei einem Gespräch zwischen der Verwaltung und Vertretern des Musikverbandes Aachen e.V. im Volksmusikerbund NRW am 24. Oktober 2016 wurde vereinbart, das Musikfest in seiner alten Form nicht fortzuführen und eine neue Konzeption für die Zukunft zu entwickeln.

Der Musikverband Aachen e.V. hat inzwischen die Konzeption grundlegend überarbeitet und für alle Vereine im Musikverband Aachen e.V. (52 Mitglieder) attraktiver gestaltet. Um besonders den Bildungscharakter der „neuen“ Veranstaltung zu betonen, lautet das Motto „Musik mit bildendem und bewegendem Charakter“. Dieser soll durch

  • Wertungsspiele
  • Musik in der Bewegung
  • Spiel in kleinen Gruppen und
  • Jugendmusikfestivals

erreicht werden. Herr Harald Küpper, Geschäftsführer des Musikverbandes Aachen e.V. im Volksmusikerbund NRW, wird in der Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses am 21.03.2018 hierzu vortragen und näher ausführen.

Bereits 2017 richtete der Musikverband Aachen e.V. das Musikfest entsprechend der neuen Konzeption erstmals in Eigenregie in Aachen-Kornelimünster aus. Der Musikverband Aachen e.V. im Volksmusikerbund NRW hat diese Veranstaltung 2017 dazu genutzt, das Musikfest in neuem Konzept zu testen und interessierten Vereinen einen Anstoßr künftige Musikfeste zu bieten. Einbezogen werden sollen Vereine aus allen Kommunen der StädteRegion Aachen - insbesondere auch solche, die nicht aus dem Südkreis kommen -, um den städteregionalen Charakter der Veranstaltung besonders hervorzuheben.r die kommenden Veranstaltungen haben sich bereits der Musikverein Eifelklänge Eicherscheid (2018), der Instrumentalverein Eilendorf (2019) und der Musikverein Lyra Höfen (2020) als Ausrichter vormerken lassen.

Vor dem Hintergrund der Neukonzeption regt die Verwaltung an, dem Musikverband Aachen e.V. im Volksmusikerbund NRW ab dem Haushaltsjahr 2018 auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 6.000 € auszuzahlen. Mit den von der StädteRegion Aachen bereitgestellten Fördermitteln soll die Veranstaltung in ein abgesichertes finanzielles und inhaltliches Konzept eingebettet werden. Um die Rahmenbedingungen bezüglich der Konzeption des Musikfestes und des Abrufs des Zuschusses festzulegen, beabsichtigt die Verwaltung, eine entsprechende Rahmenvereinbarung abzuschließen. Als Vorbild hierzu soll die Regelung bezüglich der Sportförderung mit dem Regiosportbund dienen.

Der Pauschalbetrag nntehrlich (vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung) auf Antrag ausgezahlt werden. Im Gegenzug wird der Musikverband Aachen e.V. im Anschluss an das Musikfest schriftlich über die Konzeption und die Verwendung der Mittel berichten. Darüber hinaus soll bei Bedarf im Tourismus- und Kulturausschuss zur Veranstaltung und den Aktivitäten des laufenden Jahres berichtet werden. In jedem Fall wird ein entsprechender Bericht in der Ausschusssitzung am 28. November 2018 erfolgen.

Die StädteRegion Aachen behält sich vor, nach der jährlichen Vorstellung im Tourismus- und Kulturausschuss sowie nach konkreten Rückmeldungen aus der Politik, mögliche Konzeptänderungen in der weiteren Planung des Musikfestes vorzunehmen.

Rechtslage:

Bei der Zuschussgewährung handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die jährliche Auszahlung der Fördermittel.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Geplant ist eine Regelung ähnlich zur Vereinbarung mit dem Regiosportbund Aachen. Der Musikverband würde dann, beginnend ab 2018, einmal jährlich auf Antrag einen Zuschuss von insgesamt 6.000 (4.500 € Zuschuss für die Veranstaltung als solche und 1.500 Euro als Fahrtkostenzuschuss, mit dem eigenverantwortlich die teilnehmenden Vereine unterstützt werden sollen) erhalten. Die Auszahlung erfolgt jährlich unter dem Vorbehalt, dass auch entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Das „neue“ Musikfest ist bei S 85/Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa angesiedelt. Im Haushalt 2018 sind im Teilprodukt 01.02.01, Sachkonto 531810 „Zuschüsse für Bürgerschaftliches Engagement“, anteilig 6.000 Euro veranschlagt (SRT-Beschluss vom 14.12.2017 im Zuge des Haushaltes 2018). Hier werden auch die Zuschüsse, die im Rahmen der Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege“ ausgezahlt werden, abgebildet.

Im Produkt Öffentlichkeitsarbeit (A/543985) steht das Musikfest seit 2017 nicht mehr unter „Eigene Veranstaltungen“.

Die Verwaltung bebsichtigt, nach einer positiven Beschlussfassung durch den SRA, eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, die zuchst für die Haushaltsjahre 2018 2020 Gültigkeit hat.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 22. März 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 21. März 2018Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Tourismus- und Kulturausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug