Teilen:

Förderung der politischen Jugendbildungsarbeit


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. April 2018 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8968

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt die Kooperation zwischen dem Ring politischer Jugend (RPJ) und der Koordinationsstelle Jugendpartizipation im Bildungsbüro sowie das Vorhaben, auch gemeinsame Aktionen der Mitgliedsorganisationen im RPJ zur politischen Jugendbildung durchzuführen.

  1. Er beschließt, die Förderung der politischen Jugendbildungsarbeit ab dem Jahr 2018 zu den in der Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0044 dargestellten Bedingungen fortzuführen.

 

 

Sachlage:

Die StädteRegion Aachen gewährt den Mitgliedsverbänden im Ring politischer Jugend (RPJ) seit vielen Jahren Zuschüsse zur Förderung der politischen Jugendbildungsarbeit. Mitglieder im RPJ sind die Junge Union Kreisverband Aachen Land (JU), die JuSos in der StädteRegion Aachen (JUSOS), die Grüne Jugend StädteRegion Aachen (GJ) und die Jungen Liberalen Aachen-Land (JuLis). Mittels dieser Zuschüsse wird u.a. die Durchführung von Seminaren im Rahmen der Bildungs- und Schulungsarbeit gefördert.

Im Kontext des Strukturkonzeptes 2015-2025 wurde die weitere Förderung überprüft (Anlage 2, Vorschlag 040). Der Städteregionstag hat über die Fortsetzung der Förderung dahingehend entschieden, indem er 5.000,00 € in die Haushaltssatzung 2017 eingestellt hat (in den Vorjahren 4.908,00 €). Im Jahr 2018 steht diese Summe vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung - ebenfalls zur Verfügung.

Bis einschließlich 2017 erhielten alle vier Mitgliedsorganisationen einen Sockelbetrag in gleicher Höhe von 766,04 € (gesamt: 3.064,16 €). Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.935,84 wurde prozentual nach Stimmenanteil der Mutterparteien bei der letzten Wahl zum Städteregionstag im Jahr 2014 aufgeteilt.

Die Zuschüsse dürfen nicht zur Parteienfinanzierung, zur Durchführung von Wahlmpfen und/oder zur Bestreitung von Kosten für eine Teilnahme an Parteitagen verwendet werden. Ferner ist eine Eigenbeteiligung von 20 % an den anerkennungshigen Kosten aufzubringen. Der Verwendungsnachweis gestaltet sich in der Handhabung unkompliziert. Die Jugendorganisationen bestätigen schriftlich, dass die Mittel zweckentsprechend verausgabt und die o.g. Vorgaben eingehalten wurden.

Der RPJ und die Koordinationsstelle Jugendpartizipation im Bildungsbüro arbeiten seit einiger Zeit verstärkt zusammen. Im Zuge dessen hat sich der RPJ eine neue Geschäftsordnung gegeben und eine neue Abstimmung dahingehend getroffen, wie die Fördermittel der Städteregion zukünftig aufgeteilt werden sollen (s. Anlage).

Folgende inhaltlichen Änderungen sind erfolgt bzw. vom RPJ gewünscht:

Die Koordinationsstelle Jugendpartizipation übernimmt die Geschäftsführung für den RPJ;

Zukünftig sollen 60 % der Gesamtsumme als Sockelbetrag eingesetzt werden. Das sind derzeit 3.000,00 € (bisher 766,94 € pro Organisation, jetzt 750,00 pro Organisation);

Nach Stimmenanteil der Mutterpartei bei der letzten Wahl zum Städteregionstag sollen künftig 30 % der Gesamtsumme prozentual aufgeteilt werden (1.500,00 €);

Neu aufgenommen wurde der Vorschlag, r gemeinsame Aktionen des RPJ, die der politischen Jugendbildungsarbeit dienen, 10 % der Gesamtsumme zur Verfügung zu stellen. Dafür soll eine Eigenbeteiligung nicht erforderlich sein.

Änderungen am Verfahren sind nicht vorgesehen. Die Zuschüsse sind weiterhin bis zum 01. März eines Jahres schriftlich bei der StädteRegion Aachen (Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung) zu beantragen. Der Verwendungsnachweis ist auch nftig in der o.g. Form zu erbringen.

Die Mittel für die gemeinsamen Aktionen werden jeweils von der Mitgliedsorganisation beantragt, die den Vorsitz im RPJ führt. Diese erbringt dafür auch den Verwendungsnachweis und benennt die durchgeführten Aktionen mit Angabe der Kosten.
Wenn eine Mitgliedsorganisation der StädteRegion Aachen (Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung) schriftlich mitteilt, dass die Mittel in einem Jahr nicht betigt oder nur teilweise abgerufen werden, kann der verbleibende Betrag im gleichen Jahr ggf. für weitere gemeinsame Aktionen eingesetzt werden.

Die Verwaltung begrüßt diese Neuerungen, insbesondere die Idee der gemeinsamen Aktionen und empfiehlt, wie dargestellt zu beschließen.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Die Förderung der Jugendbildungsarbeit ist in den „Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ in der zurzeit gültigen Fassung unter Punkt II./2 geregelt. Eine Anpassung der Richtlinien ist nicht erforderlich.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel für die Förderung der politischen Jugendbildungsarbeit stehen in der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 vorbehaltlich deren Rechtskraft - im Produkt 06.00.02 „Zentrale Aufgaben und sonstige Leistungen (allg. RU)“ wie folgt zur Vergung:

Aufwendungen:

rderung der politischen

Jugendbildungsarbeit (SK 531818)5.000,00 €

Soziale Auswirkungen:

Die Förderung der politischen Bildung von jungen Menschen trägt zur gesellschaftlichen und politischen Mitverantwortung der Nachwuchsgeneration bei, fördert deren Beteiligung an der Gestaltung ihrer Lebenswelt und ist Voraussetzung, um unser demokratisches System langfristig zu sichern.

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

 

Anlage:

Geschäftsordnung des RPJ


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 12. April 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 22. März 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 14. März 2018Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug