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Notfallplanung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen
1. grenzüberschreitende Zusammenarbeit
2. Sachstandsbericht


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. April 2018 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8961

Sach- und Rechtslage:

Mit Vorlagen 2011/0489, 2014/0316, 2015/0282, 2016/0051, 2016/0311, 2016/0489, 2016/0504, 2016/0504-E1, 2017/0083 und 2017/0268 informierte die Verwaltung über die geltenden Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und die auf dieser Grundlage erlassenen Entscheidungen des Ministeriums des Innern des Landes NRW (MIK) sowie die in der Region Aachen bisher getroffenen Maßnahmen.

Darüber hinaus liegt mit Datum vom 31.01.2018 eine Studie des niederländischen Untersuchungsrates für Sicherheit (Onderzoeksraad voor Veiligheid) zur "Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit" vor. Neben der Empfehlung, die Krisenpläne zu verbessern, fordert der Untersuchungsrat die Länder Belgien, Niederlande und Deutschland auf, vermehrt gemeinsame Übungen durchzuführen und für die Koordination der zu treffenden Maßnahmen und der Kommunikation untereinander Sorge zu tragen. Zudem ist der Rat der Auffassung, dass die zuständigen Behörden die Sorgen der Bevölkerung stärker in den Mittelpunkt rücken sollten und die Informationsversorgung für die Bürger verbessert werden muss.

  1. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Am 21.11.2017 wurde der Charlemagne-Beirat durch Frau Marian Ramakers, EMRIC (Euregio Maas-Rhein in Crisis) Projektbüro, über Aspekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Katastrophenschutz und den Aufbau und die Entscheidungswege im EMRIC-Verbund unterrichtet. Auch die seit dem 31.01.2018 vorliegende niederländische Studie „Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit“ wird dort beim nächsten Treffen behandelt werden. In seiner Pressemitteilung dazu schreibt der niederländische Sicherheitsrat:

Um auf einen Reaktorunfall mit grenzüberschreitenden Folgen angemessen reagieren zu können, muss die Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden, Belgien und Deutschland weiter verbessert werden. Neben der Verbesserung der Krisenpläne müssen die Länder vermehrt gemeinsame Übungen durchführen und für die Koordination der zu treffenden Maßnahmen und der Kommunikation untereinander sorgen."

Als Gremium der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Falle nuklearer Zwischenfälle hat EMRIC die Werkgroep Stralingsincidenten implementiert. In dieser seit drei Jahren regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe werden Informations- und Kommunikationswege, Schwellenwerte, Pläne und Maßnahmen besprochen und umgesetzt.

Im Rahmen der Bildung von EMRIC (Euregio Maas-Rhein in Crisis) ist es gelungen, gute operationelle Absprachen für grenzüberschreitende Hilfe bei Katastrophen zu treffen. Mit den nf Partnern (Feuerwehr Stadt Aachen, Ordnungsämter des Kreises Heinsberg und der StädteRegion Aachen, die Provinz Limburg in Belgien und die Veiligheidsregio Zuid-Limburg in den Niederlanden) arbeiten noch rund 30 weitere Dienste und Behörden mit dem EMRIC-Verband zusammen.

Die oben erwähnte Studie „Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit“ wird von der Verwaltung zum Anlass genommen,glichkeiten zur weiteren Verbesserung von Kommunikationsstrukturen, Absprachen und Bewältigungsmöglichkeiten zu prüfen. Es ist festzuhalten, dass eine gute gemeinsame Basis zur Zusammenarbeit bereits existiert und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess läuft.

Derzeit sind beispielsweise die Katastrophenschutzpläne in Belgien in Überarbeitung. Die neuen Pläne dienen über die oben genannten Gremien als Grundlage weiterer Absprachen zur Zusammenarbeit. Auch eine stärkere und nachhaltigere Information der Bürger ist bereits in Ausführung, hier wird auf die Informationsbroschüre der Region Aachen zum Thema Tihange und auf die zahlreichen Informationsveranstaltungen der Verwaltung für Elternbeiräte, Träger von Kindertagesstätten und Schulen verwiesen.

  1. Sachstandsbericht

Warn- und Informationssystem

Die Planung des Sirenensystems (Grundlage für die Ausschreibung der Bauleistung) der StädteRegion Aachen (Altkreis) wird derzeit vom Fachplaner erstellt, es sind ca. 167 Standorte im Gespräch. Hierzu war eine weitgehende Koordination mit den Kommunen notwendig, um Standorte auf vordringlich öffentlichen Gebäuden zu identifizieren und deren Eignung zu überprüfen. Dieses Verfahren ist derzeit in der Endphase, es müssen nur noch einige wenige Standorte im Südkreis abschließend begangen werden. Rechtliche Fragen in Bezug auf die Nutzung privater Grundstücke als Sirenenstandorte sind derzeit ebenfalls in Klärung, diese Möglichkeit soll aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sich im Umkreis keine geeignete öffentliche Liegenschaft befindet.

Es ist davon auszugehen, dass im ersten Halbjahr 2018 eine Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen kann, so dass mit dem Aufbau der Sirenen 2019 begonnen wird. Hierzu soll die Ausschreibung einen Generalunternehmer identifizieren, der sich dann unter Begleitung der beauftragten Fachingenieursgesellschaft mithilfe lokaler Unternehmen der Ausführung widmen wird. Die elektrischen und mechanischen Arbeiten werden dann nach aktueller Planung in den folgenden vier Jahren zum Abschluss kommen. Hierzu sind für das aktuelle und r folgende Jahre im städteregionalen Haushalt bereits Mittel von jährlich 600.000 € eingeplant.

In Einzelfällen wird bereits jetzt im Zuge laufender Bauverfahren begonnen, Gebäude für die Aufnahme von Sirenenmasten zu ertüchtigen.

Kaliumiodidtabletten

In Hinblick auf die Jodblockade der Schilddrüse in einem Falle von Freisetzung radioaktiven Jods aus einer kerntechnischen Anlage hat eine Arbeitsgruppe der Region Aachen (Stadt und StädteRegion Aachen sowie die Kreise Heinsberg, Düren und Euskirchen) ein Konzept vorgestellt, das für die Verteilung von Jodtabletten im Ereignisfall genutzt werden soll. Dieses Konzept wird Teil der Notfallschutzplanung Tihange. Es wird ernzt durch die lokalen Verteilkonzepte der einzelnen Kommunen, die mit der Durchführung der Verteilung beauftragt sind. Diese lokalen Verteilkonzepte befinden sich derzeit in der Endabstimmung und werden im nächsten Arbeitskreis Kritische Infrastruktur am 25.04.2018 besprochen werden. r die Ereignisfallverteilung stehen ausreichend Tabletten zur Verfügung. Die bislang in der StädteRegion vorgehaltenen Tabletten, die aufgrund einer Überprüfung des Ministeriums des Innernr eine Verteilung nicht mehr uneingeschränkt geeignet waren (Problem mit der Teilbarkeit der einzelnen Tabletten), wurden vollständig ausgetauscht.

Die Vorverteilung von Jodtabletten an die Bevölkerung hat im Zeitraum vom 1. September bis 01. Dezember 2017 stattgefunden. Für den Bereich der StädteRegion Aachen (Altkreis) wurden 15.247 Anträge für insgesamt 35.880 Personen gestellt. Dies entspricht einem Anteil von ca. 22,5% der antragsberechtigten Personen. Das Verfahren wurde ohne nennenswerte Störungen sowohl online als auch in schriftlicher Form mit Hilfe der städteregionalen Apotheken und der Einwohnermeldeämter durchgeführt. Derzeit laufen noch Nacharbeiten wie die Rückführung nicht verteilter Tabletten und die Abrechnung mit den Apotheken.

Feinstaubmasken

In Bezug auf die Beschaffung von Feinstaubmasken der Filterstufe FFP3 für Personen unter 12 Jahren ist in der zweiten Jahreshälfte 2017 eine umfassende Marktanalyse, auch von außereuroischen Produkten, vorgenommen worden. Es wird festgestellt, dass es keine zertifizierten Kindermasken auf dem Markt gibt, weder einzeln noch in größeren Kontingenten. Dies liegt primär daran, dass eine entsprechende Norm nicht vorhanden ist also Masken für Kinder derzeit nicht zertifizierungsfähig sind. Einige große Hersteller könnten eine solche Zertifizierung zwar vorantreiben, jedoch würde dies eine Auftragserteilung über die Entwicklung von Kindermasken in einem den städteregionalen Bedarf um das Vielfache übersteigenden Umfang bedeuten. Die zeitlichen und finanziellen Komponenten, also wie lange eine Firma von einer solchen Auftragserteilung bis zur Realisierung benötigen würde und zu welchen Konditionen, sind nicht seriös voraussagbar. Eine Änderung der entsprechenden Norm durch die internationalen Normierungsgremien müsste hier vorbereitend bereits erfolgt sein.

Am 07.02.2018 fand eine Diskussion zur möglichen Nutzung von Atemschutzmasken in radiologischen Notfällen in der Sitzung der Strahlenschutzkommission, Notfallausschuss A5 beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe statt, zu der auch die StädteRegion Aachen eingeladen war. In der Sitzung wird die Verwaltung darüber berichten.

Katastrophenschutzplanung

Auf Basis eines Entwurfes für eine ‚Notfallschutzplanung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, der in der Region Aachen erstellt wurde, wird derzeit die Notfallschutzplanung in der StädteRegion Aachen für dieses Szenario vorangetrieben. Ein Entwurf dieser Notfallschutzplanung wird dem Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz in der Sitzung am 13.06.2018 vorgestellt.

Diese Notfallschutzplanung ist eingebettet in die Katastrophenschutzplanung der StädteRegion Aachen gemäß § 4 Abs. 3 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes NRW), die ebenfalls derzeit in der Überarbeitung ist. Mit einer Fertigstellung des novellierten Katastrophenschutzplans ist Mitte des Jahres 2019 zu rechnen.

Personelle und materielle Ausstattung des Katastrophenschutzes

Die Beschaffung der beiden im Haushalt 2017 veranschlagten Messgeräte (Fischer RIID-Eye, Radioisotope-Identifier) ist erfolgt. Die Messgeräte sind auf dem CBRN-Erkunder in Herzogenrath sowie dem CBRN-Fachberater-Fahrzeug der StädteRegion Aachen in Simmerath verlastet. Eine Schulung des verantwortlichen Personals der Messkomponenten hat stattgefunden. Gleichzeitig wurde auch die Einheit zur Dekontamination von Verletzten (DEKON-V) mit Messgeräten zur Messung von Gamma- und Neutronenstrahlung ausgestattet, so dass hier die Detektion von Kontaminationen nun vollumfänglich erfolgen kann. Die materielle Ausstattung der Hilfsorganisationen wird derzeit auf Vollständigkeit und Umfang geprüft. In Bezug auf Schutzkleidung wurde in 2017 Material vom Land NRW und vom Bund nachgeliefert, so dass die Ausstattung nun für die einzelnen Fahrzeuge verteilt wird. Eine turnusmäßige Überprüfung der Dichtigkeit der Filtermasken wird im Jahr 2018 stattfinden.

Übungen

Um das Szenario ‚kerntechnischer Unfall Tihange im Rahmen einer Übung aufzugreifen, wurde beim Ministerium des Innern des Landes NRW ein Gesprächstermin vereinbart. Dieser fand am 16.10.2017 in Düsseldorf statt. Teilnehmer waren das dortige Referat 32, Krisenstab, sowie Herr Jansen (DEZ II), Herr Dr. Kremer (Beigeordneter Stadt Aachen), Herr Wolff (Fachbereichsleiter FB 37, Stadt Aachen) und Frau Cremer (AL A 38). Die Durchführung einer Übung muss sich jedoch an den zeitlichen und personellen Ressourcen der beteiligten Behörden orientieren. Erste Vorbereitungen für eine Übung werden in den kommenden Monaten anhand einer „Planbesprechung“ stattfinden.

Am 16.01.2018 teilte das Referat 32, Ministerium des Innern, mit, dass in Bezug auf eine gemeinsame Übung der Bund seine Beteiligung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zugesagt hat.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit soll im Ausschuss r Rettungswesen und Bevölkerungsschutz berichtet werden.

Im Auftrag

gez.: Jansen


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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. April 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 22. März 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 01. März 2018Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug