Der Rat der Stadt Würselen nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für das Bauvorhaben : Ausbau Kreuzstraße eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 135.000,00 EUR. Die Deckung erfolgt aus anteilig aus der Investitionsnummer I 541 000 002 – Maßnahmen Infrastrukturabgabe und Erhöhung der Folgeeinnahme nach KAG unter der Investitionsnummer I 5130 12001.
gez..Nellesgez. von Hoegen.
BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter
ge.
gez.:Bremengez.: Ulrich
KämmererSachbearbeiter
Darstellung des Vorgangs:
Die Kostenschätzung aus Januar 2017 wurde im Rahmen der Veröffentlichung der Ausschreibung im März 2018 überarbeitet. Aufgrund mehrfacher Verschiebung der Veröffentlichung hat sich eine neue Preissituation gebildet.
Benötigt werden nach aktuellem Sachstand folgende Mittel:
Straßenbau810.000,00 EUR
Beleuchtung 50.000,00 EUR
Ing.-Kosten 50.000,00 EUR
Gesamt910.000,00 EUR
Zur Verfügung stehende Mittel: 775.000,00 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ist die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe zugunsten der Maßnahmenkontos Kreuzstraße erforderlich.
APL zugunsten
Kreuzstraße – Baukosten Bahnhof- bis Elchenrather Str.I 5130 10001
Sachkonto092 212
Kostenstelle40.60
Kostenträger541 000 140
Summe135.000,00 EUR
Deckung durch
Maßnahme Infrastrukturabgabe –EMÜI 541 000 002
Sachkonto092 302
Kostenstelle40.60
Kostenträger541 000 140
Summe135.000,00 EUR
Die Maßnahme wird nach KAG abgerechnet, hierdurch erhöhen sich die Einnahmen des Bürgeranteiles um 60.000,00 EUR auf 360.000,00 EUR. Die Erhöhung wird bei I 5130 12001 veranschlagt.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 24. April 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen
06.06.2018 12:25 Uhr von Wolfran Müller Überplanmäßige Ausgabe
Es ist mir nicht bekannt, das Einwände bzw. Vorsachläge von Bürgern berücksichtigt wurden. Sollte es dennoch der Fall sein, dann bitte Info was berücksichtigt wurde. Für die Verzögerung des Baugeginns sind die Bürger nicht verantwortlich. Wieso aber eine derartige Kostensteigerung bereits vor Baubeginn für die auch die Anlieger aufkommen müssen. Bitte auch Info wie genau berechnet wird wieviels die Hauseigentümer bezahlen müssen, also z.B. Hausfront mal Grundstückslänge und Preis je m2.
Es ist mir nicht bekannt, das Einwände bzw. Vorsachläge von Bürgern berücksichtigt wurden. Sollte es dennoch der Fall sein, dann bitte Info was berücksichtigt wurde. Für die Verzögerung des Baugeginns sind die Bürger nicht verantwortlich. Wieso aber eine derartige Kostensteigerung bereits vor Baubeginn für die auch die Anlieger aufkommen müssen. Bitte auch Info wie genau berechnet wird wieviels die Hauseigentümer bezahlen müssen, also z.B. Hausfront mal Grundstückslänge und Preis je m2.