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Rodung von städtischem Baumbestand gem. § 5 der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Stadt Würselen vom
[11.10.2002](si010.asp?YY=2002&MM=10&DD=11 "Sitzungskalender 10/2002 anzeigen"
) - Baumschutzsatzung;
hier: Rodung von insgesamt 13 Bäumen für den Neubau des Familienzentrums Kita
Heidegarten


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. November 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4564

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) und c) der Baumschutzsatzung Ausnahmen für die Rodung von insgesamt 2 Eschen (Fraxinus excelsior), 4 Ahornbäumen (Acer pseudoplatanus), 3 Schwarzkiefern (Pinus sylvestris), zwei Kirschen (Prunus avium), einer Ross-Kastanie (Aesculus hippocastaneum) und eines Eschen-Ahorn (Acer negundo) zu erteilen. Von der Rodungsgenehmigung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn eine Baugenehmigung für den Bau der Container und/oder den Neubau der Kindertagesstätte erteilt worden ist.

gez.: i.V.: von Hoegen . gez.: von Hoegen .

Bürgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez.: Schmitz-Gehrmann . gez.: Püll .

Fachdienstleiter Sachbearbeiterin

gez.: Bremen

Kämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Für den Neubau der Kindertagesstätte Heidegarten müssen u.a. aufgrund der Anlage einer ca. 5 m breiten Baustraße entlang der östlichen, im weiteren Verlauf nord-östlichen Grenze des Familienzentrums „Kita Heidegarten“, Parzelle 402, Flur 13, Gem. Bardenberg, einige, z.T. mehrstämmige Bäume und einheimische, bodenständige Heckensträucher gerodet werden. Die Anlage der Baustraße und gleichzeitig auch Feuerwehrzufahrt wird notwendig, da auf der Parzelle 391, Flur 13, Gem. Bardenberg im Bereich der Grünanlage Container für die ca. 1-jährige Bauphase des Kita-Neubaus untergebracht werden müssen. Da der Neubau das Baufenster vermutlich voll einnehmen wird, muss nach Ende der Bautätigkeit auch wieder die Möglichkeit bestehen, die Container von dem Grundstück abzutransportieren. Die Rodungen erfolgen daher vor Baubeginn, nicht jedoch vor Ende des Jahres 2018. Von der Rodungsgenehmigung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn eine Baugenehmigung für den Bau der Container und/oder den Neubau der Kindertagesstätte erteilt worden ist.

Anlage 1 zeigt die Lage des Baufensters, der Container und der Schnitthecke und kennzeichnet die betroffenen Bäume mit einem nummerierten Pfeil. In Anlage 2 werden die zu rodenden Bäume im Einzelnen beschrieben und die notwendigen Ersatzpflanzungen aufgezeigt.

Sowohl die mehrstämmige Esche, die rechts neben dem Eingangstor zum jetzigen Haupteingang der Kita steht (Nr.1), als auch die solitäre Esche auf dem zentralen Kita-Gelände (Nr.9) zeigen Symptome des Eschentriebsterbens. Seit einigen Jahren ist die KDW regelmäßig im Einsatz, um das Totholz aus den beiden Bäumen herauszuschneiden und die Verkehrssicherheit in diesen stark frequentierten Bereichen zu gewährleisten. Die Bäume haben jedoch langfristig keine Chance mehr und der Pflegeaufwand wird immer intensiver. In Teilen bereits abgestorben sind die beiden Wildkirsche (Nr.3 und Nr.6). Gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Baumschutzsatzung ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist: In diesen Fällen sieht die Baumschutzsatzung keine Ersatzpflanzungen vor. Für alle anderen in der Anlage 2 aufgelisteten Bäume werden Ersatzpflanzungen auf dem Gelände der Kita oder in der angrenzenden Grünfläche (Parzelle 391, Flur 13, Gem. Bardenberg) nach Ende der Baumaßnahmen und Beseitigung der Baustraße/Feuerwehrzufahrt an geeigneten Stellen erfolgen. Die Anzahl der Ersatzpflanzungen wird nach § 7 Abs. 2 der Baumschutzsatzung berechnet. Es werden einheimische bodenständige Arten bevorzugt, die den besonderen Anforderungen eines Kindergartengeländes entsprechen.

Die in jüngster Vergangenheit neu gepflanzten Obstbäume, die in dem Baufenster stehen (fallen noch nicht unter die Baumschutzsatzung!), werden vor Baubeginn in einen anderen Bereich des Kita-Geländes versetzt.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Baumschutzsatzung ist der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss

zuständig für die Erteilung der Rodungsgenehmigung für geschützte Bäume, die im

Eigentum der Stadt Würselen stehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Da der Fachdienst KDW derzeit nicht über ausreichendes Personal verfügt, muss die Rodung vermutlich über eine Fremdvergabe erfolgen, die aus den im Haushalt veranschlagten Kosten für die Baumaßnahme finanziert werden muss.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die Rodungen sind erforderlich für den beschlossenen Neubau des Familienzentrums. Auch im Interesse der Kinder werden Ersatzpflanzungen vorgenommen.

Anlagen:

1. Lageplan

2. Liste der zu rodenden Bäume


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. November 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss

Donnerstag, 14. Juni 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung
zurückgestellt
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Tagesordnung
Auszug