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Aktueller Sachstand zu Zwischenfällen in den belgischen Reaktoren Doel 1 und
Tihange 2 - Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion vom [02.05.2018](si010.asp?YY=2018&MM=05&DD=02
"Sitzungskalender 05/2018 anzeigen"
)/[09.05.2018](si010.asp?YY=2018&MM=05&DD=09 "Sitzungskalender 05/2018
anzeigen" ) -


Letzte Beratung
Mittwoch, 13. Juni 2018 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9132

Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 02.05.2018 und vom 09.05.2018 legen die Städteregionstagsfraktionen CDU und Bündnis 90 DIE GRÜNEN einen Antrag und einen Ergänzungsantrag zum Thema ‚Aktueller Sachstand über den erneuten Zwischenfall im belgischen Reaktor Doel 1 (und Tihange)r die Sitzung des Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz am 13.06.2018 vor.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Meldekette bei Zwischenfällen in belgischen kerntechnischen Anlagen

Störungen, Zwischenfälle und Unfälle in kerntechnischen Anlagen werden international anhand der so genannten INES-Skala bewertet (International Nuclear Event Scale). Hiernach werden Fälle der Stufen 1 bis 3 als Störfälle bewertet, die keine Auswirkungen außerhalb der Anlage haben, Fälle der Stufen 4 bis 7 als Unfälle, da hier zumindest begrenze örtliche Auswirkungen zu erwarten sind. Die höchste Stufe, INES 7, trat bislang zweimal auf, nämlich 1986 in Tschernobyl und 2011 in Fukushima. Die INES-Stufe 0 hat keine sicherheitstechnische Bedeutung und wird nicht als eigentlicher Teil der Skala gezählt.

Eine Einstufung auf der INES-Skala erfolgt meist Stunden bis Tage, manchmal allerdings auch erst Wochen nach einem Zwischenfall, da hierzu eine abschließende Bewertung notwendig ist. In den nationalen Regelwerken gibt es daher Alarmstufen, die unabhängig von einer Einstufung nach INES angewandt werden, sobald ein Zwischenfall auftritt. In Deutschland wird beispielsweise nach den Rahmenempfehlungen der Strahlenschutzkommission zwischen Voralarm und Katastrophenalarm unterschieden.

In Belgien wurde Anfang März 2018 ein neuer Erlass ratifiziert, der folgende vier Meldestufen vorsieht:

- Alert

- Facility Emergency

- Site Area Emergency

- General Emergency

Im Falle der Alarmstufe „Alert“ muss die Meldung erst durch die FANC bestätigt werden und wird dann durch das nationale Krisenzentrum unter anderem an die Nachbarländer gemeldet. In den anderen drei Stufen erfolgt eine solche Meldung unmittelbar ohne vorherige Prüfung. Eine Zuordnung der nationalen belgischen Alarmstufen zu den deutschen Stufen Vor- und Katastrophenalarm wird am 29.05.2018 im Rahmen der EMRIC-Arbeitsgruppe Strahlungszwischenfälle vorgenommen werden. Hierzu berichtet die Verwaltung in der Sitzung.

Zwischenfall in Doel 1 am 23.04.2018

Nach Meldungen der Presse am 30.04.2018 kam es am 23.04.2018 gegen 06:00 Uhr im Reaktor 1 des belgischen Kernkraftwerkes Doel zu einem Leck im strahlenden Bereich der Anlage. Am 30.04.2018 erfolgte diesbezüglich eine Anfrage des A 38 an das Projektbüro EMRIC, die am gleichen Tage beantwortet wurde. Eine Meldung seitens belgischer Behörden zu diesem Zwischenfall lag bis zu diesem Zeitpunkt weder EMRIC noch der städteregionalen Verwaltung noch der Leitstelle der StädteRegion Aachen vor.

Das EMRIC-Projektbüro verweist diesbezüglich ebenfalls auf eine Pressemeldung der belgischen Atomaufsichtsbehörde FANC, die zu diesem Zwischenfall einige Informationen veröffentlicht hat. Danach liegt ein kleines Leck im Reserve-Kühlwasserkreislauf des Reaktors vor, das aufgrund seiner Positionierung am Dom des Reaktordruckbehälters und der dort auftretenden starken Strahlung während des Betriebes nicht repariert werden kann. Der Reaktor wurde folglich heruntergefahren und ein geplanter Wartungstermin vom 29.05.2018 auf den 27.04.2018 vorgezogen. Diese Wartung wird sich vermutlich bis in den Oktober hinziehen.

Es wurde weiterhin mitgeteilt, dass Auswirkungen auf Personal, die Bevölkerung oder die Umwelt zu keinem Zeitpunkt vorlagen oder zu befürchten waren. Das austretende Wasser sei zwar radioaktiv belastet gewesen, jedoch unterhalb der einschlägigen Grenzwerte. Es würde separat aufgefangen und nicht in die Umwelt abgegeben. Nach Herunterfahren des Reaktors (und damit Absinken des Betriebsdrucks und der Temperatur) war kein Kühlwasseraustritt mehr zu verzeichnen. Zwischenzeitlich (Pressemeldung der FANC vom 02.05.2018) wurde der Zwischenfall seitens der FANC in die INES (International Nuklear Event Scale) Stufe 0 eingestuft.

Am Montag, dem 07.05.2018 erfolgte vom A 38 eine Anfrage an das Ministerium des Innern des Landes NRW (MI), die von dort am gleichen Tag an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) weitergeleitet wurde. Sowohl MI als auch MWIDE beziehen sich in ihren Rückmeldungen auf die Pressemeldungen der FANC. Das MI weist in seiner Antwort außerdem darauf hin, dass es nach den Vereinbarungen mit der belgischen Atomaufsicht und dem belgischen Krisenzentrum nur Informationen über die Vorfälle erlt, die voraussichtlich Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung erfordern. Über sonstige Vorfälle, die die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregen können, aber keine Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung erfordern, wird hingegen das MWIDE informiert, da dort die fachliche Kompetenz im Bereich der Atomaufsicht besteht.

Dass nicht nur dem A 38 und der Leitstelle der StädteRegion Aachen sondern auch dem MI und dem MWIDE nur Pressemitteilungen und keine offiziellen Meldungen zum fraglichen Störfall vorliegen, liegt daran, dass es sich nach dem belgischen Einstufungssystem lediglich um die Alarmstufe „Alert“ gehandelt hat und diese in der Folge durch die FANC in der INES mit der Stufe 0 bewertet wurde. Es hat sich demnach nach belgischen Richtlinien um keinen nennenswerten Vorfall gehandelt.

Weiterhin liegt Doel außerhalb des international vereinbarten Radius von 100 km jenseits der deutsch/belgischen Grenze. Aus diesem Grund besteht r die belgischen Berden derzeit keine rechtliche Verpflichtung durch internationale Meldeabkommen, vergleichbare Vorfälle mitzuteilen.

Zwischenfall in Tihange 2 am 25.04.2018

Am 08.05.2018 berichtete die Presse, dass es am 25.04.2018 auch zu einem Zwischenfall im Reaktor 2 des belgischen Kernkraftwerks Tihange gekommen sei. Es handelte sich nach Aussage der FANC vom 07.05.2018 um einen Verbindungsfehler im Bereich der Not-Kühlpumpen, der ein vorschriftsgerechtes Funktionieren dieser Notkühleinrichtung verhinderte. Dieser Zwischenfall wurde als INES 1 eingestuft, auch hier bestand nach Aussage der FANC zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung von Personal, Bevölkerung oder Umwelt. Radioaktives Material wurde nicht freigesetzt, der Reaktor wurde abgeschaltet.

Eine Anfrage beim Projektbüro EMRIC sowie beim MI am 08.05.2018 ergab, dass auch in diesem Fall seitens der belgischen Behörden keine Benachrichtigung vorgenommen wurde. Ebenso war die Leitstelle der StädteRegion Aachen erneut nicht informiert.

Wie schon beim Zwischenfall in Doel 1 am 23.04.2018 wurde auch in diesem Fall zunächst eine Einstufung nach dem belgischen System vorgenommen, welche erneut nicht über die Alarmstufe „Alert“ hinausging. Folglich handelte es sich nach Einschätzung der belgischen Behörden auch hier um einen nicht nennenswerten Vorfall, so dass eine Meldung unterblieben ist.

Das Projektbüro EMRIC verweist darauf, dass bei Bekanntwerden von derartigen Zwischenfällen zu jedem Zeitpunkt eine (nachfragende) Informationsmöglichkeit besteht. Dass dies dann erst reaktiv nach bereits erfolgter Pressemeldung geschieht, ist für die Verwaltung der StädteRegion nicht akzeptabel.

Es ist wichtig, hier mit den belgischen Behörden bilateral deutlich weitreichendere und günstigere Vereinbarungen zu treffen.

Auf Grund der weiterhin unbefriedigenden Informationspolitik der belgischen Berden wird der der Städteregionsrat kurzfristig den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen kontaktieren und die Problematik mit Verweis auf die zuvor geschilderten Zwischenlle erneut thematisieren.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jansen

 

 

Anlagen:

Antrag der Städteregionstagsfraktionen CDU und Bündnis 90 DIE GRÜNEN vom 02.05.2018 (Anlage 1)

Ergänzungsantrag der Städteregionstagsfraktionen CDU und Bündnis 90 DIE GRÜNEN vom 09.05.2018 (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 13. Juni 2018Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
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