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Aus- und Neubau von Kindertageseinrichtungen; Zustimmung zu erheblichen
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Juli 2018 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9195

Beschlussvorschlag:

A) Beschlussvorschlag für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt den Sachstand zur Schaffung der beschlossenen Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die für das Jahr 2019 benötigten investiven Haushaltsmittel in den Entwurf des Haushaltes 2019 einzustellen.

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag

Der Städteregionstag stimmt gemäß § 83 GO NRW i.V.m § 7 der Haushaltssatzung unabweisbaren erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen r das Haushaltsjahr 2018 im Produkt 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ wie folgt zu:

- Sachkonto 195318 „RAP Zuweisungen und Zuschüsse an private Unternehmen (MELV)“ bis zur Höhe von 585.000 € sowie bei Sachkonto 081110 „Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung“ bis zur Höhe von 70.000 €, jeweils zu Investitionsnummer l510603016 „Erweiterung plusKiTa Baesweiler-Setterich“

sowie

- Sachkonto 195313 „RAP Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche (MELV)“ bis zur Höhe von 200.000 € r die Erweiterung KiTa Baesweiler-Beggendorf.

 

 

Sachlage:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat in den letzten Jahren an einer Vielzahl von Aus- und Neubaumaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen KiTa-Platz mitgewirkt.

Die Verwaltung teilt zu den jeweiligen Projekten nun folgenden Sachstand mit:

  1. Erweiterung der Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen „wenburg“, Emil-Mayrisch-Str. Baesweiler (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0193)

Das Gebäude des ehemaligen evang. Pfarrzentrums wurde zwischenzeitlich angemietet.

Der Städteregionsausschuss hat im Wege eines Eilbeschlusses für das Jahr 2017 unabweisbaren erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen bei Sachkonto 195318 „RAP Zuweisungen und Zuschüsse an private Unternehmen (MELV) bis zur Höhe von 336.000 € sowie bei Sachkonto 081110 „Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung“ bis zur Höhe von 140.000 €, jeweils zu Investitionsnummer l510603016 „Erweiterung plusKiTa Baesweiler-Setterich“ im Produkt 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ zugestimmt.

Die kitagerechte Umsetzungsplanung und Herrichtung des Gebäudes durch die Vermieterin hat sich verzögert. Daher konnten die außerplanmäßigen Auszahlungen im Jahr 2017 nicht geleistet werden und sind für das Jahr 2018 erneut bereitzustellen.

Im Zuge der Umsetzungsplanung wurden von Ortspolitik und Elternschaft notwendige Verbesserungen des Gebäudes gefordert und sind nach Prüfung durch A 51 als notwendig anerkannt worden. In dem Bestandsgebäude ist die Kindertageseinrichtung (SchwerpunktkiTa für Inklusion und plusKiTa) mit zeitgemäßem Standard und guten Arbeitsbedingungen unterzubringen.

Ziel ist es, eine für alle Familien in dem speziellen Einzugsbereich ansprechende Einrichtung zu schaffen. Dazu sind ein einladender und freundlicher Eingangs- und Außenbereich, eine Belichtung des Flures durch eine Deckenöffnung sowie Schadstoffuntersuchung und beseitigung und energetische Maßnahmen erforderlich. Die Ausstattung wird hingegen kostengünstiger als ursprünglich angenommen.

r die rechtzeitige Umsetzung des Projektes sind im Jahr 2018 nunmehr außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von insgesamt 655.000 € (davon 585.000 für Bau und 70.000 €r Ausstattung) erforderlich.

Zur Deckung vgl. Ziff. 9.

  1. Erweiterung der Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen, Simmerath-Kesternich (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0533)

Der Städteregionsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 22.02.2018 die Pacht eines Grundstückes für die Kindertageseinrichtung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0203). Mit selbiger Vorlage wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 09.05.2018 über notwendige Veränderungen an der Pachtvereinbarung berichtet. Die geplante Nutzung durch die KiTa ist dadurch nicht betroffen.

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung wurden die Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen zum Umbau der ehemaligen Grundschule Simmerath-Kesternich in eine dreigruppige Tageseinrichtung für Kinder beschlossen und außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 zugestimmt. Für die in 2019 umzusetzenden Schritte wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von bis zu 920.000 € zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 einzustellen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0164 für die Sitzung des Bauausschusses am 09.05.2018, des Städteregionsausschusses am 17.05.2018 und des Städteregionstages am 05.07.2018).

Die Umsetzung des Projektes verläuft planmäßig. Die Inbetriebnahme einer zutzlich benötigten Gruppe ist zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019, die der beiden weiteren Gruppen zum Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020 sichergestellt (insgesamt bis zu drei Gruppen).

Es sind für das Haushaltsjahr 2019 investive Mittel für die Erstausstattung dieser neuen Gruppen in Höhe von 50.000 € zu veranschlagen.

  1. Erweiterung der Kindertageseinrichtung der StädteRegion AachenKleine Forscher“, Ringstraße 72, Baesweiler (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0532)

3.1 Erweiterungsbau des Gebäudes Ringstraße 72

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung wurde der Auftrag für die Erstellung des Erweiterungsbaus vergeben (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0571 für die nichtöffentlichen Sitzungen des Bauausschusses am 15.02.2018 und des Städteregionsausschusses am 22.02.2018).

Das Bauvorhaben kann zeitlich so realisiert werden, dass die Inbetriebnahme zum Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020 planmäßig sichergestellt ist.

Im Jahr 2018 werden voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 2,0 Mio. € verwendet. Haushaltsmittel in Höhe von 460.000 € werden im Wege von außerplanmäßigen Auszahlungen für die temporäre Unterbringung in Modulbauten von zwei Gruppen (vgl. 3.2) verwendet.

r die Bau-Schlussrechnung sind für das Jahr 2019 investive Haushaltsmittel in Höhe von 1,0 Mio. € und für die Erstausstattung in Höhe von 100.000 € zu veranschlagen. Voraussichtlich sind für diese Maßnahme der Höhe nach (fehlende Haushaltsmittel des Landes) keine Investitionszuschüsse mehr zu erwarten.

3.2 Temporäre Unterbringung von zwei Gruppen

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung wurde der Vergabe des Auftrages und der Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 460.000 €r die Erstellung der temporären Erweiterung des Familienzentrums zugestimmt (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0125).

Die EnEV-konformen Module werden rechtzeitig zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres 2018/2019 aufgestellt und ausgestattet.

  1. Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung Brüsseler Straße, Baesweiler (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0193-E2)

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung wurde der Auftrag für die Erstellung des Neubaus vergeben (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0571 für die nichtöffentlichen Sitzungen des Bauausschusses am 15.02.2018 und des Städteregionsausschusses am 22.02.2018).

Das Bauvorhaben kann zeitlich so realisiert werden, dass die Inbetriebnahme zum Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020 wie beschlossen sichergestellt ist.

Von den für das Jahr 2018 veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 2,5 Mio. € werden im Rahmen von Abschlagszahlungen 2,3 Mio. verwendet. Der Restbetrag i.H.v. 200.000 € steht als Deckung für die Erweiterung der KiTa Beggendorf
(vgl. 5.) zur Vergung.

r die Bau-Schlussrechnung sind für das Jahr 2019 Haushaltsmittel (investiv) in Höhe von 1,1 Mio. € und für die Erstausstattung in Höhe von 200.000 € zu veranschlagen. Voraussichtlich sind für diese Maßnahme der Höhe nach (fehlende Haushaltsmittel des Landes) keine Investitionszuschüsse mehr zu erwarten.

  1. Erweiterung der Kindertageseinrichtung Beggendorf um eine Gruppe (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0532-E1)

r die Schaffung eines zwingend benötigten zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweges sowie für den kindgerechten Umbau der Waschräume sowie sonstige Baumaßnahmen sind im Jahr 2018 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 200.000 € erforderlich.

Zur Deckung vgl. Ziff. 4.

Im Zuge der Umsetzungsplanung hat die Vermieterin das Gebäude zum Kauf angeboten. Über die Konditionen wird zurzeit verhandelt. Für 2019 sind zum Grunderwerb und für eine eventuell notwendige bauliche Sanierung Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 450.000 € zu veranschlagen.

  1. Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung Am Feuerbach, Monschau-Konzen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0492)

Mit Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0170 für die nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses am 09.05.2018, des Städteregionsausschusses am 17.05.2018 und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 20.06.2018 hat die Verwaltung über notwendige Nachträge berichtet. Der Städteregionsausschuss hat die Vergabe dieser Nachträge beschlossen.

Die Inbetriebnahme des neuen Gebäudes ist jetzt für Dezember 2018 geplant. Die Zusammenlegung der beiden Grundschulen Konzen und Imgenbroich wurde in Abstimmung mit der Schulaufsicht um ein Jahr verschoben, so dass das Familienzentrum bis zur Fertigstellung des Neubaus in den bisherigen Räumlichkeiten verbleiben kann. Die Fertigstellung erfolgt im Rahmen der für das Jahr 2018 veranschlagten Haushaltsmittel. Die Maßnahme wird anteilig aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz refinanziert.

  1. Verlagerung der Kindertageseinrichtung Imgenbroich in das bisherige Grundschulgebäude und Erweiterung um eine Gruppe (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0535)

Die Erweiterung verzögert sich aufgrund der späteren Zusammenlegung der Grundschulen (vgl. 6.). Die Umsetzungsvorüberlegungen laufen zurzeit. Es ist jedoch nicht mit „Engpässen“ in der Betreuungssituation zu rechnen.

r erste Baumaßnahmen zur Herrichtung des Schulgebäudes sind für das Haushaltsjahr 2019 Haushaltsmittel (investiv) in Höhe von 500.000 € zuzüglich 50.000 €r die Erstausstattung zu veranschlagen.

  1. Erweiterung der katholischen Kindertageseinrichtung Monschau-Kalterherberg (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0116)

Ein Umsetzungsvorschlag wird für die Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 20.06.2018 vorgelegt (vgl. Sitzungsvorlagen Nr. 2018/0269).

  1. Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in Roetgen, Hauptstraße/Rommelweg (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0290)

Die Verkehrssituation am neuen Standort wurde intensiv geprüft. Auf Grundlage eines in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens wurde festgestellt, dass es einen leistungsfähigen Verkehrsablauf auch nach Fertigstellung der KiTa geben wird.

Der Bauausschuss der Gemeinde Roetgen wird voraussichtlich am 26.06.2018 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entscheiden.

Die weiteren Planungen verlaufen bisher so, dass die Inbetriebnahme hrend des Kindergartenjahres 2019/2020 sichergestellt ist.

Die für das Jahr 2018 veranschlagten Haushaltsmittel werden nur anteilig (Vorbereitungs- und Planungsleistungen in Höhe von 300.000 €) verwendet und können zur Deckung von außerplanmäßigen Auszahlungen (vgl. Ziff. 1) genutzt werden.

r den Bau der Kindertageseinrichtung sind in den Haushalt 2019 Haushaltsmittel (investiv) in Höhe von 3,0 Mio. € einzustellen. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Bau-Schlussrechnung (voraussichtlich 500.000 €) und die Erstausstattung (voraussichtlich 200.000 €) erfolgt in der Haushaltssatzung 2020.

Die Maßnahme wird anteilig aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz refinanziert. Zusätzlich hat die Verwaltung Zuschüsse nach dem U6-Ausbauprogramm beantragt. Die Höhe der insgesamt gewährten Zuschüsse ist abhängig von vorhandenen Haushaltsmitteln des Landes/des Bundes.

  1. Erweiterung der Kindertageseinrichtung Simmerath-Lammersdorf
    (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0049)

10.1 Vorlaufgruppe am Standort Johannesweg


r den derzeit im Einzugsbereich bestehenden Betreuungsbedarf im Rahmen der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2018/2019 ist die Einrichtung einer Gruppe für Kinder im Alter von vier Monaten bis drei Jahren (Gruppentyp II) im Gebäudebestand vorgesehen. Ein Mietvertrag wurde abgeschlossen. Die Herrichtung der Räumlichkeiten erfolgt durch den Vermieter.

10.2 Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung

Die Realisierung des neuen Baugebietes „Hasselfuhr“ verzögert sich. Gemäß dem Beschluss des Städteregionstages vom 12.04.2018 wird die Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung entsprechend zurückgestellt, bis das Baugebiet bebaut ist.


r eventuelle erste Bau-/Planungsmaßnahmen und den Grunderwerb sind für das Haushaltsjahr 2019 Haushaltsmittel (investiv) in Höhe von insgesamt 500.000 € zu veranschlagen.

Rechtslage:

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. mit § 83 GO NRW sind außerplanmäßige Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Da die Aufwendungen/ Auszahlungen erheblich im Sinne von § 7 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen sind, liegt die Zuständigkeit für die Zustimmung beim Städteregionstag.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachlage.

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus den im Jahr 2018 nicht verwendeten Haushaltsansätzen für die Errichtung der Kindertageseinrichtung Roetgen (zu Ziff. 1) bzw. Baesweiler/Brüsseler Straße und Ringstraße (temporäre KiTa) (zu Ziff. 5.).

Die Auszahlungen sind sachlich und zeitlich wegen der bestehenden rechtlichen Verpflichtung (Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr) unabweisbar. Eine Veranschlagung im Haushaltsplan 2018 war nicht möglich, da die Verzögerung bei der Erweiterung der KiTa Emil-Mayrisch-Straße nicht absehbar und die Erweiterung der KiTa Beggendorf erst nach Aufstellung des Haushaltes beschlossen wurde.

Soziale Auswirkungen:

Durch die Schaffung und den Betrieb bedarfsgerechter Kindertageseinrichtungen werden der Erziehungs- und Bildungsauftrag umgesetzt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

 


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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. Juli 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 28. Juni 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 20. Juni 2018Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug