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Prüfungsbericht über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Senioren- und
Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler zum
[31.12.2017](si010.asp?YY=2017&MM=12&DD=31 "Sitzungskalender 12/2017 anzeigen"
) und
Entlastung des Verwaltungsdirektors des Senioren- und Betreuungszentrums der
Städteregion Aachen in Eschweiler


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Juli 2018 (öffentlich)
Federführend
Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9160

A) Beschlussvorschlagr den Verwaltungsauschuss:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DRP Randerath & Partner PartGmbB Aachen/Heinsberg/Stolberg zur Kenntnis und beschließt gem. § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO i. V. m. § 7 Abs. 1 Buchst. f) der Betriebssatzung des Senioren- und Betreuungszentrums Eschweiler, den Verwaltungsdirektor, Herrn Bernhard Müller, für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag stellt entsprechend § 4 Buchst. c) EigVO i. V. m. § 26 Abs. 3 EigVO den Jahresabschluss und den Lagebericht 2017 des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler fest und beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.875,04 € der Rücklage des Senioren- und Betreuungszentrums zuzuführen. Er erteilt dem Verwaltungsausschuss gem. § 4 Buchst. c) EigVO die Entlastung.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund des Beschlusses im Verwaltungsausschuss und der Beauftragung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DRP Randerath & Partner PartGmbB Aachen/Heinsberg/Stolberg den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Dazu wird auf den Prüfbericht verwiesen, der den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung zugestellt wird.

Der Jahresüberschuss 2017 beträgt 1.875,04 €. Die Verwaltung regt an, diesen Jahresüberschuss der Gewinnrücklage zuzuführen.

Nach § 4 Buchstabe c) in Verbindung mit § 26 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Städteregionstag über die Feststellung des Jahresüberschusses und des Lageberichtes sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses.

Gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe f) der Betriebssatzung des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler gehört zu den Aufgaben des Verwaltungsausschusses auch die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsdirektors. Entsprechend bittet die Verwaltung in Kenntnis des Berichtes über den Jahresabschluss 2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DRP Randerath & Partner PartGmbB Aachen/Heinsberg/Stolberg, darüber zu befinden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

Im Auftrag:

gez.: i. V. Gaida


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. Juli 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 21. Juni 2018Sitzung des Verwaltungsausschusses SBZ

Art
Vorberatung
Ausschuß
Verwaltungsausschuss SBZ
Entscheidung
(offen)
Details
Tagesordnung
Auszug