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Bestellung des allgemeinen Vertreters des Städteregionsrates


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Juli 2018 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9155

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen

  1. Er bestellt Herrn Leitenden Städteregionsrechtsdirektor Gregor Jansen mit Wirkung vom 01.02.2019 widerruflich zum allgemeinen Vertreter des Städteregionsrates.

  1. Er gewährt Herrn Jansen für die Dauer seiner Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Städteregionsrates eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils in der Eingruppierungsverordnung genannten Höchstbetrages.

 

 

Sachlage:

Der mit Beschluss des Städteregionstages vom 29.10.2009 bestellte allgemeine Vertreter des Städteregionsrates, Herr Axel Hartmann, wird mit Ablauf des 31.01.2019 aus dem aktiven Dienst ausscheiden und in Ruhestand treten. Somit ist ab dem 01.02.2019 die Funktion des allgemeinen Vertreters des Städteregionsrates neu zu besetzen.

Es wird vorgeschlagen, Herrn Leitenden Städteregionsrechtsdirektor Gregor Jansen mit Wirkung vom 01.02.2019 widerruflich zum allgemeinen Vertreter des Städteregionsrates zu bestellen und ihm die höchstzulässige Aufwandsentschädigung von derzeit monatlich 233,90 € zu gewähren.

Rechtslage:

Der Städteregionstag ist für die Entscheidung zuständig gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen i.V.m. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe d und § 47 Abs. 1 Kreisordnung (KrO).

Gemäß § 13 Absatz 1 der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen ist der allgemeine Vertreter widerruflich aus den leitenden Beamten der StädteRegion Aachen zu bestellen. Die Wahl eines/r „Kreisdirektor/in (Städteregionsdirektors/in)“ im Beamtenverhältnis auf Zeit ist in der beschlossenen Hauptsatzung nicht vorgesehen.

Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Bezirksregierung (§ 47 Abs. 1 letzter Satz KrO).

Die Gewährung der Aufwandsentschädigung richtet sich nach § 6 Eingruppierungsverordnung.

Gemäß § 8 Buchstabe c der Geschäftsordnung für den Städteregionstag und die Ausschüsse ist die Entscheidung in öffentlicher Sitzung zu treffen.

Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 3 KrO).

 

 

gez.: Etschenberg

 

 

Anlage:

Lebenslauf Gregor Jansen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. Juli 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 28. Juni 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 27. Juni 2018Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug