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Vorgezogene Wahl der Städteregionsrätin/des Städteregionsrates


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Juli 2018 (öffentlich)
Federführend
A 15 - Kommunalaufsicht und Wahlen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9242

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag empfiehlt der Regierungspräsidentin, den Wahltermin für die Wahl der/des Städteregionsrätin/rates auf Sonntag, den 04.11.2018 und für eine etwaige Stichwahl auf Sonntag, den 18.11.2018 festzusetzen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Nach der von Herrn Städteregionsrat Helmut Etschenberg beantragten Entlassung aus seinem Amt zum 01.01.2019 (s. Anlage) hat entsprechend § 44 Abs. 1 KrO NRW die Wahl des Nachfolgers stattzufinden.

Das Amt der/s Städteregionsrätin/rates ist von herausgehobener Bedeutung und bedingt erhebliche zeitliche und inhaltliche Präsenz. Insbesondere im Hinblick auf die aktuellen wichtigen regionalen bzw. überregionalen Themen (u.a. Tihange, Entwicklung eines Forschungsflugplatzes Merzbck, Bewältigung des „Strukturwandels Braunkohle“, Entwicklung des Rhein-Maas Klinikums in Würselen), Mandate in Aufsichtsräten (teils als Vorsitzender) und weiteren regionalen und überregionalen Gremien sowie die notwendige Wahrnehmung von Terminen und ebenso auf die alleinige Führungsverantwortung der Städteregionsverwaltung mit rd. 2200 Mitarbeitern. Des Weiteren obliegen ihr/ihm die rechtliche Vertretungs- sowie Repräsentationsfunktion und die besondere Stellung als Bindeglied zwischen städteregionaler Vertretung und Verwaltung. Daher soll der Regierungspräsidentin gegenüber zum Ausdruck gebracht werden, dass der Städteregionstag und die Berdenleitung gemeinsam die Auffassung vertreten, dass eine nahtlose Wiederbesetzung des Amtes zum 01.01.2019 unersslich ist.

Der Wahltag wird gemäß § 14 Abs. 1 KWahlG NRW, ebenso wie der Termin für eine etwaige Stichwahl nach § 46 c Abs. 2 KWahlG NRW, von der Regierungspräsidentin als zuständige Aufsichtsbehörde festgesetzt. Seitens der Städteregion kann der Regierungspräsidentin ein Termin für die Festsetzung des Wahltages sowie einer etwaigen Stichwahl unterbreitet werden.

Unter Berücksichtigung der gegebenen Dringlichkeit, der kommunalwahlrechtlichen Vorgaben und Fristsetzungen, einer etwaigen Stichwahl, den umfassenden Aufgaben des Wahlleiters und der Wahlämter der regionsangehörigen Kommunen bis hin zur Sitzung des Städteregionstages zur Ernennung einer/s Gewählten soll daher die Festsetzung des Wahltages für Sonntag, den 04. November 2018 sowie die Festsetzung des Termins für eine etwaige Stichwahl für Sonntag, den 18. November 2018 vorgeschlagen werden.

Zum weiteren Verfahrensablauf wird darauf hingewiesen, dass nach Bekanntmachung des Wahltages durch die Regierungspräsidentin der Wahlleiter umgehend durch Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordert. Wahlvorschläge können dann bis zum 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, (Ausschlussfrist), beim Wahlleiter, Amt 15 Kommunalaufsicht und Wahlen eingereicht werden. Die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Formblätter sind dann beim Wahlleiter kostenlos erhältlich.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Abwicklung erfolgt im A 15 mit dem vorhandenen Personal

Finanzielle / bilanzielle Auswirkungen

Eine Bezifferung des voraussichtlichen (außerordentlichen) Aufwandes ist noch nicht möglich.

gez.: Etschenberg


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. Juli 2018Sitzung des Städteregionstages

Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 28. Juni 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug