Stellenplanausweitungen 2018 aus IMAKA, HSP Nr. 06.30.01
Hier:
1. Einrichtung von 1,0 Stellen im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe,
2. Einrichtung von 0,5 Stellen im Bereich Controlling
3. Einrichtung von 1,0 Stellen im Bereich ASD
- Letzte Beratung
- Dienstag, 11. September 2018 (öffentlich)
- Federführend
- Fachdienst 1.1
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4529
Im Wege der Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 GO NRW folgender Beschluss gefasst:
- den Stellenplan um 1,0 Stellen im Bereich der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ mit einer Vergütung nach EG 11 TVÖD bzw. A 12 BBesG -vorbehaltlich einer Dienstpostenbewertung- auszuweiten. Gleichzeitig soll die Stelle 2.51.10.10- ebenfalls nach EG 11 TVÖD bewertet- mit einem k.w.- Vermerk versehen werden.
- den Stellenplan um 0,5 Stellen mit einer Vergütung nach EG 9b TVÖD –
vorbehaltlich einer Stellenbewertung- im Bereich Jugendamt/Controlling
auszuweiten.
- den Stellenplan um 1,0 Stellen im Bereich Allg. Sozialer Dienst
mit einer Vergütung nach EG S 14 TVÖD auszuweiten.
gez. Nellesgez. Nießen
BürgermeisterBeigeordneter
gez. Schaffrath.gez. Lausberg.
FachdienstleiterSachbearbeiter
gez. Bremen.
Stadtkämmerer
Darstellung des Vorgangs:
Wie bereits bekannt ist, hat die Firma IMAKA den FD 3.3, insbesondere den Bereich des Jugendamtes untersucht.
Einige Handlungsempfehlungen der Firma IMAKA wurden bereits umgesetzt.
Abschließend wurden nachfolgende organisatorische Änderungen empfohlen:
Zu 1.):
Die derzeitige Teamleiterin des Bereichs „ Wirtschaftliche Jugendhilfe“ (Stelle 2.51.10.10) verlässt uns 2019 vorzeitig in den wohlverdienten Ruhestand gehen.
Der wirtschaftlichen Jugendhilfe kommen bei der Umsetzung der IMAKA- Vorschläge bedeutendere und umfangreichere Aufgaben zu.
War die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Wesentlichen für das Rechnungswesen und die Zahlbarmachung sowie Abrechnungen mit anderen Kommunen zuständig, so ist sie nun Bestandteil des Hilfeplanprozesses.
Sie nimmt an den Hilfekonferenzen mit dem Fokus auf Wirtschaftlichkeit teil, erteilt die Bescheide sowie die Aufträge an die Anbieter und spricht entsprechende Kostenanerkenntnisse aus.
Insofern trägt die Wirtschaftliche Jugendhilfe erheblich zur Erreichung der gesteckten Finanzziele bei.
Daher soll bereits jetzt, im Vorgriff auf die Verrentung der bisherigen Teamleiterin aus gesundheitlichen Gründen, die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Rahmen des Wissensmanagements aufgestockt werden.
Die Vergütung der Teamleiterstelle für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ richtet sich wie bisher nach EG 11 TVöD und vorbehaltlich einer beamtenrechtlichen Dienstpostenbewertung nach A 12 BBesG.
Gleichzeitig soll die derzeitige Stelle 2.51.10.10 mit einem k.w.- Vermerk versehen werden, der bei Renteneintritt der Stelleninhaberin realisiert wird.
Zu 2):
Auftrag der Firma IMAKA war es ebenfalls den Bereich
Jugendamt/ Controlling zu untersuchen.
Das Ergebnis der Untersuchung war die Erstellung einer sog. Fallinventurtabelle.
Da die Erstellung mittlerweile erfolgt ist, soll in diesem Bereich ein Stellenanteil von 0,5 zusätzlich eingerichtet werden um eine dauerhafte Pflege gewährleiten zu können.
Ebenfalls soll der/die Stelleninhaber/in den Jugendhilfeplaner bei operativen Controlling- Aufgaben unterstützen sowie im Projekt „PROSOZ OPEN web/FM, PROSOZ Kristall“ Aufbau Berichtswesen mitarbeiten.
Die Vergütung richtet sich – vorbehaltlich einer Stellenbeschreibung- nach EG 9b TVöD.
Zu 3.):
Im Untersuchungsauftrag der Firma IMAKA war ebenfalls der Fachdienst 3.3.4/ Soziale Dienste enthalten.
Die Firma IMAKA kommt im Rahmen ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Bereich Allg. Sozialer Dienst um 1 Vollzeitstelle aufgestockt werden muss.
Die Vergütung richtet sich nach EG S 14 TVöD.
Es entstehen im Rahmen dieser Ausweitung zunächst höhere Personalkosten, die jedoch um ein Vielfaches durch Einsparungen im Bereich „Hilfe zur Erziehung“ (HZE) kompensiert werden können. In diesem Zusammenhang wird auf die Etatberatungen 2018ff und die dort vereinbarten Finanzziele verwiesen.
Da der Rat der Stadt Würselen erst am 11.09.2018 tagt, wird vorgeschlagen die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem.§ 60 Abs. 1 GO NRW vorzunehmen, um eine zeitnah Umsetzung gewährleisten zu können um damit die Finanzziele erreichen zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzierung 2018:
Zu 1.)
Kosten für eine 1,0 Stelle EG 11 TVöD= 62.500 €/Jahr, ab 01. Juli 2018: 31.250€
alternativ A 12 BBesG= ca.50.000€/Jahr ab 01.Juli 2018: 25.000€
Die Finanzierung erfolgt über die Ausweisung eines entsprechenden kw- Vermerks an der Stelle 2.51.10.10
Zu 2.)
Kosten für eine 0,5 Stelle EG 9b TVöD: 26.000€/ Jahr ab, 01. Juli 2018 13.000€
Die Finanzierung erfolgt über die 2018 ff veranschlagten pauschalen Mittel im Rahmen der HSP- Maßnahmen.
Zu 3.)
Kosten für eine 1,0 Stelle EG –S 14 TVÖD: 63.000 €/ Jahr, ab 01. Juli 2018 31.500€
Die Finanzierung erfolgt über die 2018 ff veranschlagten pauschalen Mittel im Rahmen der HSP- Maßnahmen.
Finanzierung 2019:
Die Finanzierung ab 2019 ff wird im Rahmen der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt; die pauschalen Mittel im Rahmen der HSP-Maßnahme werden entsprechend verrechnet.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Finanzielle Unterstützung von Familien
Anlage/n: Keine
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 11. September 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug
Dienstag, 24. Juli 2018Sitzung des Haupt- und Personalausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Haupt- und Personalausschuss
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug